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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Schwemmen

Gottesurteil, bei dem eine an Händen und Füssen gebundene verdächtige Person in einen Teich oder einen Fluss geworfen wurde, um zu sehen, ob sie an der Wasseroberfläche blieb, also schuldig war, oder unterging, was zwar als Zeichen ihrer Unschuld galt, sie aber in die Gefahr brachte zu ertrinken. Das Schwemmen als Hexenprobe stellte keinen anerkannten Bestandteil des gesetzlich zulässigen Verhörs dar, doch es war als inoffizielle Prüfung bekannt, die man vornahm, ehe die vermeintlichen Opfer einer Hexerei und deren Freunde, Verwandten oder Nachbarn darangingen, ihren Verdacht einem Gericht mitzuteilen. Gelegentlich billigte die örtliche Obrigkeit solche Ordale, doch häufiger war die treibende Kraft bei dieser Hexenprobe ein aufgebrachter Mob, der zu solchem Handeln manchmal noch von einem durchreisenden Hexenriecher ermuntert wurde.
Hatte man die verdächtige Person ergriffen, dann nahm die übliche Prozedur ihren Lauf Man band ihren rechten Daumen an die linke grosse Zehe und den linken Daumen an die rechte grosse Zehe und liess die angebliche Hexe ins Wasser hinab oder warf sie einfach hinein, um sie an Seilen, die um ihre Taille gelegt waren, von einem Ufer an das andere zu ziehen. Diese Prozedur, die man üblicherweise dreimal wiederholte, ging für die Opfer nur selten ohne weitere Misshandlungen ab, obwohl diese oftmals betagt, gebrechlich oder geistig gestört waren und man erwarten musste, dass sie an den zugefügten Verletzungen oder einfach an dem Schock sterben würden, so wie es beispielsweise 1699 im Fall der Witwe Comon, der sogenannten Hexe von Cogeshall, geschah.
Der alte Brauch des Schwemmens von Personen, die man eines Verbrechens verdächtigte, wurde zuerst in Babylon und später dann im vorchristlichen Europa als Zaubererprobe angewendet. Im angelsächsischen England war das Schwemmen als gesetzlich zulässiger Test zur Klärung der Schuldfrage anerkannt, weil man davon ausging, dass Gott sicherlich eingreifen würde, um die Unschuldigen vor weiterer Bestrafung zu bewahren und die Schuldigen zu entlarven. Damit das Ordal auch Gottes Gefallen fand, beteten und fasteten die Vertreter der Obrigkeit vor der Hexenprobe, waren die kirchlichen wie auch die weltlichen Autoritäten während des eigentlichen Rituals zugegen. Fand die Probe nicht vorschriftsmässig, das heisst ohne Genehmigung der Kirche und des Gesetzes, statt, dann wurden die Verantwortlichen mit schweren Geldstrafen belegt.
Auf den Druck der Kirche hin verbot Heinrich III. im Jahre 1219 das Gottesurteil als gesetzlich zulässigen Test, doch das Schwemmen beeinflusste den Volksglauben noch Jahrhunderte später. Es wurde im England der Nachreformation wieder aufgenommen, wobei man nicht unbedingt auf der Gegenwart eines Geistlichen bestand. In seiner klassischen Dämonologie von 1597 unterstützte Jakob I. diese Methode. Nach seiner Ansicht wurden Hexen, die das geheiligte Wasser der Taufe verleugnet hatten, nie von dem Wasser, in das man sie beim Schwemmen warf, aufgenommen, so dass sich die Schuldfrage also mit Hilfe dieser Hexenprobe klären liess.
Die englische Gesetzgebung verbot den Hexenriechern und deren Mitarbeitern zwar die Anwendung der Folter, doch es geschah nicht selten, dass sich die örtliche Justiz bezüglich des Schwemmens nachsichtig zeigte, und diese Probe in vielen Fällen als einen brauchbaren ersten Schritt zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung durchgehen liess. Das früheste Beispiel für die Anwendung des Schwemmens als Beweismittel in einem Hexenprozess stammt aus dem Jahre 1612. Damals wurde ein solches Zeugnis in Northampton beim Prozess gegen Arthur Bill und dessen Eltern als beweiskräftig akzeptiert. Fanatische Hexenjäger wie Matthew Hopkins unterwarfen ihre Opfer routinemässig dem Schwemmen, um Belastungsmaterial gegen sie zusammenzutragen, wobei sie ihre Opfer in aller Öffentlichkeit mehr als einmal ins Wasser eintauchen liessen, um ihren Verdacht zu bestätigen. Hopkins beteuerte allerdings, die Resultate des Schwemmens vor Gericht nicht als Beweis angeführt zu haben. Wie der Fall des achtzigjährigen John Lowes zeigte, der 1645 auf Hopkins' Anweisung geschwemmt worden war, konnten weder Alter noch Gebrechlichkeit einen Verdächtigen vor solcher Misshandlung bewahren. Dieser Praxis bediente man sich selbst dann noch, nachdem sie im gleichen Jahr von einer parlamentarischen Kommission ausdrücklich untersagt worden war. In Frankreich wurde das Schwemmen als gesetzlich zulässige Hexenprobe s6oi und nochmals 1641 verboten; etwa zur gleichen Zeit scheint man es auch in Deutschland für ungesetzlich erklärt zu haben.
Hatte man einen Verdächtigen ins Wasser geworfen, um ihn der Hexenprobe zu unterziehen, dann betete dieser, dass Gott ihn im Wasser versinken lassen möge, und hoffte verzweifelt darauf, dann auch rechtzeitig ans Ufer gezogen zu werden, um nicht ertrinken zu müssen. Jane Clarke und deren Kinder beispielsweise, die 1717 in Great Wigston bei Leicester geschwemmt wurden, bemühten sich nach Kräften, trieben dem Vernehmen nach jedoch auf dem Wasser „wie ein Stück Kork, ein Stück Papier oder ein leeres Fass, obwohl sie alles taten, um unterzugehen”. Glücklicherweise kam dieser Fall nie vor Gericht. Andere Beispiele waren der tragische Fall von John und Ruth Osborne, die noch 1751 in Hertfordshire zu Tode geschwemmt wurden, sowie der Fall des alten Dummy, den eine aufgehetzte Menge 1863 in Sible Hedingham, einem Dorf in der Grafschaft Essex, dieser erniedrigenden Prozedur unterwarf.
1785 unterzog sich Sarah Bradshaw aus Mear's Ashby, Northamptonshire, freiwillig dem Hexenschwemmen, um sich von den Verdächtigungen ihrer Mitbewohner, sie beschäftige sich mit okkulten Dingen, zu befreien. Als sie im Wasser versank und vor dem Ertrinken gerettet werden musste, sahen sich die versammelten Zuschauer gezwungen, ihre Unschuld anzuerkennen. 1825, vier Jahrzehnte später, liess sich auch Isaac Stebbings aus Wickham-Skeith schwemmen, um so vom Verdacht der Hexerei loszukommen. In seinem Fall war Argwohn aufgekommen, weil er gerade dann im Eingang eines Nachbarhauses erschienen war, als ein Zauber praktiziert wurde, mit dessen Hilfe die Hexe identifiziert werden sollte, die angeblich für verschiedene Unglücksfälle verantwortlich war, die sich kurz zuvor ereignet hatten. Stebbings' Erklärung, er sei gekommen, um der Familie ein paar Fische zu verkaufen, wurde nicht akzeptiert. Statt dessen schwemmte man ihn vor einer grossen Zuschauermenge zweimal im Grimmer Pond. Alle Versuche des Opfers, unter die Wasseroberfläche zu tauchen, waren vergeblich, und selbst die Männer, die dabei nachhalfen, konnten nicht verhindern, dass er sofort wieder nach oben kam. Man vereinbarte einen zweiten Versuch, doch zu Stebbings Enttäuschung erfuhr die Obrigkeit von dem Plan und liess einem nochmaligen Schwemmen Einhalt gebieten.
Noch 188o musste gegen Charles und Peter Brewster ein Verfahren eröffnet werden, weil sie versucht hatten, Sarah Sharpe aus High Easter zu schwemmen. Sarah Sharpe war nach Ansicht der beiden Männer eine Hexe, die das Brewstersche Haus mit Zaubern belegt hatte, worauf das Vieh eingegangen und ein Poltergeist erschienen sei. Die Angeklagten wurden verpflichtet, sechs Monate lang die öffentliche Sicherheit zu wahren, und von der Angelegenheit hörte niemand mehr etwas.

 

 

 

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