|
Gottesurteil, bei dem
eine an Händen und Füssen gebundene verdächtige Person in einen Teich oder
einen Fluss geworfen wurde, um zu sehen, ob sie an der Wasseroberfläche
blieb, also schuldig war, oder unterging, was zwar als Zeichen ihrer
Unschuld galt, sie aber in die Gefahr brachte zu ertrinken. Das Schwemmen
als Hexenprobe stellte keinen anerkannten Bestandteil des gesetzlich
zulässigen Verhörs dar, doch es war als inoffizielle Prüfung bekannt, die
man vornahm, ehe die vermeintlichen Opfer einer Hexerei und deren Freunde,
Verwandten oder Nachbarn darangingen, ihren Verdacht einem Gericht
mitzuteilen. Gelegentlich billigte die örtliche Obrigkeit solche Ordale,
doch häufiger war die treibende Kraft bei dieser Hexenprobe ein
aufgebrachter Mob, der zu solchem Handeln manchmal noch von einem
durchreisenden Hexenriecher ermuntert wurde.
Hatte man die verdächtige Person ergriffen, dann nahm die übliche Prozedur
ihren Lauf Man band ihren rechten Daumen an die linke grosse Zehe und den
linken Daumen an die rechte grosse Zehe und liess die angebliche Hexe ins
Wasser hinab oder warf sie einfach hinein, um sie an Seilen, die um ihre
Taille gelegt waren, von einem Ufer an das andere zu ziehen. Diese Prozedur,
die man üblicherweise dreimal wiederholte, ging für die Opfer nur selten
ohne weitere Misshandlungen ab, obwohl diese oftmals betagt, gebrechlich
oder geistig gestört waren und man erwarten musste, dass sie an den
zugefügten Verletzungen oder einfach an dem Schock sterben würden, so wie es
beispielsweise 1699 im Fall der Witwe Comon, der sogenannten Hexe von
Cogeshall, geschah.
Der alte Brauch des Schwemmens von Personen, die man eines Verbrechens
verdächtigte, wurde zuerst in Babylon und später dann im vorchristlichen
Europa als Zaubererprobe angewendet. Im angelsächsischen England war das
Schwemmen als gesetzlich zulässiger Test zur Klärung der Schuldfrage
anerkannt, weil man davon ausging, dass Gott sicherlich eingreifen würde, um
die Unschuldigen vor weiterer Bestrafung zu bewahren und die Schuldigen zu
entlarven. Damit das Ordal auch Gottes Gefallen fand, beteten und fasteten
die Vertreter der Obrigkeit vor der Hexenprobe, waren die kirchlichen wie
auch die weltlichen Autoritäten während des eigentlichen Rituals zugegen.
Fand die Probe nicht vorschriftsmässig, das heisst ohne Genehmigung der
Kirche und des Gesetzes, statt, dann wurden die Verantwortlichen mit
schweren Geldstrafen belegt.
Auf den Druck der Kirche hin verbot Heinrich III. im Jahre 1219 das
Gottesurteil als gesetzlich zulässigen Test, doch das Schwemmen beeinflusste
den Volksglauben noch Jahrhunderte später. Es wurde im England der
Nachreformation wieder aufgenommen, wobei man nicht unbedingt auf der
Gegenwart eines Geistlichen bestand. In seiner klassischen Dämonologie von
1597 unterstützte Jakob I. diese Methode. Nach seiner Ansicht wurden Hexen,
die das geheiligte Wasser der Taufe verleugnet hatten, nie von dem Wasser,
in das man sie beim Schwemmen warf, aufgenommen, so dass sich die
Schuldfrage also mit Hilfe dieser Hexenprobe klären liess.
Die englische Gesetzgebung verbot den Hexenriechern und deren Mitarbeitern
zwar die Anwendung der Folter, doch es geschah nicht selten, dass sich die
örtliche Justiz bezüglich des Schwemmens nachsichtig zeigte, und diese Probe
in vielen Fällen als einen brauchbaren ersten Schritt zu einer möglichen
strafrechtlichen Verfolgung durchgehen liess. Das früheste Beispiel für die
Anwendung des Schwemmens als Beweismittel in einem Hexenprozess stammt aus
dem Jahre 1612. Damals wurde ein solches Zeugnis in Northampton beim Prozess
gegen Arthur Bill und dessen Eltern als beweiskräftig akzeptiert. Fanatische
Hexenjäger wie Matthew Hopkins unterwarfen ihre Opfer routinemässig dem
Schwemmen, um Belastungsmaterial gegen sie zusammenzutragen, wobei sie ihre
Opfer in aller Öffentlichkeit mehr als einmal ins Wasser eintauchen liessen,
um ihren Verdacht zu bestätigen. Hopkins beteuerte allerdings, die Resultate
des Schwemmens vor Gericht nicht als Beweis angeführt zu haben. Wie der Fall
des achtzigjährigen John Lowes zeigte, der 1645 auf Hopkins' Anweisung
geschwemmt worden war, konnten weder Alter noch Gebrechlichkeit einen
Verdächtigen vor solcher Misshandlung bewahren. Dieser Praxis bediente man
sich selbst dann noch, nachdem sie im gleichen Jahr von einer
parlamentarischen Kommission ausdrücklich untersagt worden war. In
Frankreich wurde das Schwemmen als gesetzlich zulässige Hexenprobe s6oi und
nochmals 1641 verboten; etwa zur gleichen Zeit scheint man es auch in
Deutschland für ungesetzlich erklärt zu haben.
Hatte man einen Verdächtigen ins Wasser geworfen, um ihn der Hexenprobe zu
unterziehen, dann betete dieser, dass Gott ihn im Wasser versinken lassen
möge, und hoffte verzweifelt darauf, dann auch rechtzeitig ans Ufer gezogen
zu werden, um nicht ertrinken zu müssen. Jane Clarke und deren Kinder
beispielsweise, die 1717 in Great Wigston bei Leicester geschwemmt wurden,
bemühten sich nach Kräften, trieben dem Vernehmen nach jedoch auf dem Wasser
„wie ein Stück Kork, ein Stück Papier oder ein leeres Fass, obwohl sie alles
taten, um unterzugehen”. Glücklicherweise kam dieser Fall nie vor Gericht.
Andere Beispiele waren der tragische Fall von John und Ruth Osborne, die
noch 1751 in Hertfordshire zu Tode geschwemmt wurden, sowie der Fall des
alten Dummy, den eine aufgehetzte Menge 1863 in Sible Hedingham, einem Dorf
in der Grafschaft Essex, dieser erniedrigenden Prozedur unterwarf.
1785 unterzog sich Sarah Bradshaw aus Mear's Ashby, Northamptonshire,
freiwillig dem Hexenschwemmen, um sich von den Verdächtigungen ihrer
Mitbewohner, sie beschäftige sich mit okkulten Dingen, zu befreien. Als sie
im Wasser versank und vor dem Ertrinken gerettet werden musste, sahen sich
die versammelten Zuschauer gezwungen, ihre Unschuld anzuerkennen. 1825, vier
Jahrzehnte später, liess sich auch Isaac Stebbings aus Wickham-Skeith
schwemmen, um so vom Verdacht der Hexerei loszukommen. In seinem Fall war
Argwohn aufgekommen, weil er gerade dann im Eingang eines Nachbarhauses
erschienen war, als ein Zauber praktiziert wurde, mit dessen Hilfe die Hexe
identifiziert werden sollte, die angeblich für verschiedene Unglücksfälle
verantwortlich war, die sich kurz zuvor ereignet hatten. Stebbings'
Erklärung, er sei gekommen, um der Familie ein paar Fische zu verkaufen,
wurde nicht akzeptiert. Statt dessen schwemmte man ihn vor einer grossen
Zuschauermenge zweimal im Grimmer Pond. Alle Versuche des Opfers, unter die
Wasseroberfläche zu tauchen, waren vergeblich, und selbst die Männer, die
dabei nachhalfen, konnten nicht verhindern, dass er sofort wieder nach oben
kam. Man vereinbarte einen zweiten Versuch, doch zu Stebbings Enttäuschung
erfuhr die Obrigkeit von dem Plan und liess einem nochmaligen Schwemmen
Einhalt gebieten.
Noch 188o musste gegen Charles und Peter Brewster ein Verfahren eröffnet
werden, weil sie versucht hatten, Sarah Sharpe aus High Easter zu schwemmen.
Sarah Sharpe war nach Ansicht der beiden Männer eine Hexe, die das
Brewstersche Haus mit Zaubern belegt hatte, worauf das Vieh eingegangen und
ein Poltergeist erschienen sei. Die Angeklagten wurden verpflichtet, sechs
Monate lang die öffentliche Sicherheit zu wahren, und von der Angelegenheit
hörte niemand mehr etwas. |