|
Genau wie die anderen
Länder Skandinaviens schien auch Schweden lange Zeit gegen den Hexenwahn
unempfänglich zu sein. Die späteren Ereignisse sollten aber beweisen, dass
sich auch hier die Volksphantasie leicht in eine Atmosphäre der Furcht und
des Aberglaubens lenken liess. Unter der Herrschaft von Königin Christine
waren Hexenprozesse in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges von 1618 -1648
verboten. In der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts jedoch erlebte
das Land einen Ausbruch von Hexenwahn, der der Hysterie und den Verfolgungen
im übrigen Europa an Grausamkeit durchaus gleichkam.
Auslöser für dieses späte Auftreten des Wahns war der berüchtigte Prozess
gegen die Hexen von Mora, der 1669 stattfand. Die Anschuldigungen, die sich
in dieser einen Region so rasch häuften, hatten ähnliche Ausbrüche in den
benachbarten Städten und Dörfern zur Folge und veranlassten die Einsetzung
von Sonderkommissionen in Uppsala und Helsinki, um all jene auszurotten, die
des Umgangs mit dem Teufel verdächtig waren. In den Gemeinden Thorsaker,
Ytterlannas und Dahl liess eine königliche Kommission in der Zeit von 1674
bis 1675 einundsiebzig Menschen wegen Hexerei hinrichten, und ein Jahr
später wurde Stockholm selbst von Massenanklagen erschüttert. Damals
richtete man sechs Frauen hin und kerkerte eine grosse Zahl von Verdächtigen
ein. Die kirchliche Obrigkeit indes schärfte ihren Gemeinden ein, uni
Erlösung zu beten und zu fasten, was die in die Stadt eindringende Hysterie
nur noch verstärkte.
Es war schliesslich das tragische Ende der Magdalen Mattsdotter, das die
Menschen wieder zur Vernunft brachte. Magdalen Mattsdotter war aufgrund der
Aussagen ihrer Dienstmägde und ihrer eigenen Kinder als Hexe verurteilt
worden. Schon auf dem Scheiterhaufen stehend, wurde sie von ihrer jüngeren
Tochter aufgefordert zu gestehen, ehe es zu spät sei. Nach ihrem Tod
entdeckte man, dass die Anschuldigungen gegen sie aus Eifersucht und Bosheit
erfunden worden waren. Karl XI., der die Einsetzung der königlichen
Kommission gebilligt hatte, liess sich von der Notwendigkeit eines harten
Vorgehens überzeugen, verbot weitere Hexenprozesse und setzte damit dem
Hexenwahn ein jähes Ende.
1779 wurde die Todesstrafe für Hexerei in Schweden schliesslich abgeschafft. |