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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Schweden

Genau wie die anderen Länder Skandinaviens schien auch Schweden lange Zeit gegen den Hexenwahn unempfänglich zu sein. Die späteren Ereignisse sollten aber beweisen, dass sich auch hier die Volksphantasie leicht in eine Atmosphäre der Furcht und des Aberglaubens lenken liess. Unter der Herrschaft von Königin Christine waren Hexenprozesse in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges von 1618 -1648 verboten. In der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts jedoch erlebte das Land einen Ausbruch von Hexenwahn, der der Hysterie und den Verfolgungen im übrigen Europa an Grausamkeit durchaus gleichkam.
Auslöser für dieses späte Auftreten des Wahns war der berüchtigte Prozess gegen die Hexen von Mora, der 1669 stattfand. Die Anschuldigungen, die sich in dieser einen Region so rasch häuften, hatten ähnliche Ausbrüche in den benachbarten Städten und Dörfern zur Folge und veranlassten die Einsetzung von Sonderkommissionen in Uppsala und Helsinki, um all jene auszurotten, die des Umgangs mit dem Teufel verdächtig waren. In den Gemeinden Thorsaker, Ytterlannas und Dahl liess eine königliche Kommission in der Zeit von 1674 bis 1675 einundsiebzig Menschen wegen Hexerei hinrichten, und ein Jahr später wurde Stockholm selbst von Massenanklagen erschüttert. Damals richtete man sechs Frauen hin und kerkerte eine grosse Zahl von Verdächtigen ein. Die kirchliche Obrigkeit indes schärfte ihren Gemeinden ein, uni Erlösung zu beten und zu fasten, was die in die Stadt eindringende Hysterie nur noch verstärkte.
Es war schliesslich das tragische Ende der Magdalen Mattsdotter, das die Menschen wieder zur Vernunft brachte. Magdalen Mattsdotter war aufgrund der Aussagen ihrer Dienstmägde und ihrer eigenen Kinder als Hexe verurteilt worden. Schon auf dem Scheiterhaufen stehend, wurde sie von ihrer jüngeren Tochter aufgefordert zu gestehen, ehe es zu spät sei. Nach ihrem Tod entdeckte man, dass die Anschuldigungen gegen sie aus Eifersucht und Bosheit erfunden worden waren. Karl XI., der die Einsetzung der königlichen Kommission gebilligt hatte, liess sich von der Notwendigkeit eines harten Vorgehens überzeugen, verbot weitere Hexenprozesse und setzte damit dem Hexenwahn ein jähes Ende.
1779 wurde die Todesstrafe für Hexerei in Schweden schliesslich abgeschafft.

 

 

 

 

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