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Deutscher Müller, der
zustimmen mit seiner Frau wegen des Verdachts auf Hexerei verhaftet und
gefoltert wurde, und gegen den man einen der schlimmsten Prozesse in der
Geschichte des Hexenwahns in Deutschland führte. Schüler war ein reicher und
angesehener Bürger der Stadt Lindheim in Hessen-Darmstadt, die von dem
unbarmherzigen Oberschultheissen und vormaligen Amtmann Georg Ludwig Geiss
beherrscht wurde. Dieser Mann war zu der zynischen Erkenntnis gekommen, dass
die Hexenjagd durch die Konfiszierung des Eigentums verurteilter Hexen für
im bedeutende Gewinne abwerfen könne, und so begann er, die Ängste der
Bürger vor über-natürlichen Angriffen und Beeinträchtigungen zu schüren.
Zusammen mit vier stadtbekannten Schurken, die er zu seinen Helfern ernannt
hatte, startete Geiss einen systematischen Feldzug mit dem Ziel, möglichst
viele Verdächtige verhaften, vor Gericht bringen und hinrichten zu las-sen.
Das ganze Verfahren wurde so schnell wie möglich und mit grösster
Grausamkeit durchgeführt. So liess er viele der Opfer, darunter auch Kinder,
fesseln und vier bis fünf Meter über dem Fussboden des Lindheimer
Hexenturmes festbinden, wo sie langsam über einem Feuer geröstet wurden.
Geiss' Hexenjagd nahm durch ein Geständnis, das er einer Lindheimer Hebamme
abgezwungen hatte, einen schrecklichen Fortgang. Frau Schüler hatte im Jahr
zuvor ein totes Kind geboren, und Geiss brachte die Hebamme durch die Folter
zu dem Bekenntnis, dass das Kind von sechs anderen Personen durch Hexerei
getötet worden sei. Die sechs Verdächtigen wurden sogleich verhaftet und
gefoltert, bis sie zugaben, die Kinderleiche in kleine Stücke geschnitten
und diese zur Herstellung einer Zaubersalbe verwendet zu haben. Die Schülers
widersprachen dieser Darstellung und liessen zum Beweis das Grab ihres
Kindes öffnen, in dem man dessen sterbliche Überreste unversehrt vorfand.
Geiss jedoch hielt diese entlastende Entdeckung zurück und liess die Hebamme
und deren sechs Gefährten bei lebendigem Leib verbrennen. Schüler drohte er
mit der Folter, falls er die Wahrheit verlauten liesse.
Nun wandte Geiss seine Aufmerksamkeit einer alten Frau mit Namen Margareth
Becker zu, die als Hexe benannt worden war. Dafür, dass man ihr die Folter
erspare und ein christliches Begräbnis nach ihrer Hinrichtung erlaube,
lieferte die Verhaftete dem Richter ein ausführliches Geständnis, in dem sie
Anschuldigungen gegen Frau Schüler und weitere dreizehn Personen vorbrachte.
Es war bekannt, dass Geiss am Besitz der Schülers interessiert war, und so
wurde Frau Schüler festgenommen. Eine alte Narbe, die man an ihr fand, wurde
als Teufelsmal identifiziert, womit das Schicksal der Verhafteten besiegelt
war. Johann Schüler gelang die Flucht nach Würzburg; dort ersuchte er die
Obrigkeit um Vermittlung, damit seine Frau gerettet werde. Frau Schüler
wurde inzwischen durch die Folter zu einem Geständnis gezwungen.
Bei seiner Rückkehr nach Lindheim wurde Johann Schüler ergriffen und ins
Gefängnis geworfen und mit äusserster Grausamkeit gefoltert, bis er ein
umfassendes Geständnis ablegte. Er widerrief zweimal und wurde jedes Mal
wieder in die Folterkammer zurückgeschickt. Die Nachricht von.. den
Misshandlungen drangen jedoch an die Öffentlichkeit, und die empörte
Lindheimer Einwohnerschaft begann zu rebellieren, was Schüler und anderen
die Gelegenheit zur Flucht gab. Als die entflohenen Gefangenen ihre
Verletzungen vor dem Obersten kaiserlichen Gerichtshof in Speyer vorwiesen,
herrschte allenthalben Empörung. Geiss setzte sich jedoch über den Volkszorn
hinweg und liess Frau Schüler am 23. Februar 1664 bei lebendigem Leibe
verbrennen.
Geiss, der mit seinen Hexenjagden ein Vermögen angehäuft hatte, wurde kurz
nach den geschilderten Ereignissen auf Betreiben des Obersten Gerichtshofes
aus seinem Amt entlassen. Allerdings wurde darüber hinaus nichts gegen ihn
unternommen - vielleicht deshalb, weil ein Teil der Einnahmen aus seinen
Aktivitäten an seine Vorgesetzten geflossen war. Geiss war für den Tod von
insgesamt etwa dreissig Menschen verantwortlich. |