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Die Geschichte des
schottischen Hexenwesens war in ihrer Grausamkeit, mit der die Verdächtigen
gefoltert und zu Tode gebracht wurden, von den übrigen europäischen Ländern
- mit Ausnahme Deutschlands - unübertroffen. Die Hexen Schottlands wurden
zwar nie von der Inquisition verhört, doch dafür spielte die
presbyterianische Kirche eine führende Rolle in der strafrechtlichen
Verfolgung der Verdächtigen überall im Lande. Wer einmal unter Anklage
stand, hatte nur geringe Chancen freigesprochen zu werden, denn die
weltlichen Gerichte - oftmals in geheimem Einverständnis mit der Kirche -
zeigten sich den Verdächtigen gegenüber voreingenommen.
Der Glaube an die Macht der Hexerei war in allen Klassen und Schichten der
Gesellschaft bis hin zum königlichen Hof verbreitet. Es gingen Gerüchte, die
Hexen hätten Umgang mit Feen, die man seit jeher wegen ihrer
über-natürlichen Fähigkeiten fürchtete, und gäben ihr Zauberwissen von einer
Hexengeneration an die nächste weiter. Mit der Zeit wurden Anklagen wegen
des Pakts mit dem Teufel zur Norm, wobei der Satan unter Namen wie Auld
Clootie, Auld Chiel, Auld Harry, Auld Sandy, Plotcock, Höllenfürst, Grosser
Gestreifter und Muc Mhor Dhubh - Grosses Schwarzes Schwein - bekannt wurde.
Genau wie in England, so war auch in Schottland das Urbild der Hexe eine
verwahrloste alte Frau, die häufig abgeschieden von der übrigen Gesellschaft
lebte und für ihre abstossende Art, ihr bösartiges Naturell und ihren Ruf
als Übeltäterin verabscheut wurde. Sie hielt einen oder mehrere Hausgeister
in Gestalt von Haustieren und liess sich ohne weiteres mit Hilfe der
Nadelprobe identifizieren, die die Teufelsmale zutage brachte, die angeblich
jede Hexe an sich hatte. Die typischen Maleficia, die man mit schottischen
Hexen assoziierte, reichten vom Verderben der Milch und dem Behexen der Kühe
bis hin zum Versenken von Schiffen und Mord mit Hilfe von Hexerei.
Behauptungen, die Hexen könnten sich in Hasen oder andere Tiere verwandeln,
waren alltäglich. Dem Aberglauben zufolge waren die wichtigsten Daten im
Hexenkalender der Vorabend von Lichtmess 1. Februar, das
Frühlingsäquinoktium 20. März, die Walpurgisnacht 30. April, die
Sommersonnenwende 21. Juni, der englische Lammas-Tag 31. August, das
Herbstäquinoktium 20. September, Halloween 31. Oktober und die
Wintersonnenwende 20. Dezember.
Der Hexenwahn entwickelte sich nördlich des Grenzgebiets zwischen England
und Schottland relativ langsam. Vor der Reformation fanden nur wenige
Prozesse statt, und es gab nicht einen Fall, bei dem eine Hexe auf dem
Scheiterhaufen endete. Ein hoher Prozentsatz unter den Opfern war von
vornehmer Herkunft, was nahe legte, dass sich hinter den Anschuldigungen
auch andere Motive wie etwa Eifersucht oder finanzieller Gewinn verbargen.
Ein Adliger, der in diesen frühen Jahren mit dem Verdacht auf Hexerei
konfrontiert wurde, war William De Soulis, Lord Liddesdale, der in dem Ruf
stand, ein Schüler des Hexenmeisters Michael Scott gewesen zu sein. Er lebte
im frühen vierzehnten Jahrhundert auf Hermitage Castle in der Grafschaft
Roxburghshire und beschäftigte sich dort mit der Magie. Wegen der Übeltaten,
die er mit Hilfe seiner Zauberei begangen haben sollte, wurde er einer
Legende zufolge in einem Kessel mit geschmolzenem Blei zu Tode gebracht. In
Wirklichkeit wurde er zu lebenslänglicher Haft auf Dumbarton Castle
verurteilt. Andere Fälle, in denen man Personen, die des Verrats verdächtigt
wurden, Mord durch Hexerei vorwarf, scheinen hauptsächlich auf politischen
Erwägungen beruht zu haben, so wie es mit dem Grafen von Mar 1479 geschah,
den man der Teilnahme an einem Mordkomplott gegen seinen Bruder Jakob III.
anklagte. Janet Douglas, Lady Glamis, war ein weiteres Mitglied des Adels,
das auf dem Scheiterhaufen starb. Sie wurde wegen der Anwendung von
Zauberformeln gegen Jakob V. im Jahre 1537 auf dem Castlehill in Edinburgh
hingerichtet.
Das gesellschaftliche Klima änderte sich spürbar, als Maria Stuart den Thron
bestieg und 1563 strengere Gesetze gegen das Hexenwesen erliess. Die Zahl
der Prozesse und Hexenverbrennungen stieg, wobei man die Angeklagten in
diesen frühen Fällen meist für schuldig befand, bei ihren Zaubereien Umgang
mit den Feen gehabt zu haben; Verurteilungen, die sich auf das
Teufelsbündnis oder auf Geisterbezeugungen stützten und die es in anderen
europäischen Ländern gab, spielten in Schottland damals keine Rolle. In den
achtziger Jahren des sechzehnten Jahrhunderts jedoch stellte der Pakt mit
dem Teufel im Einklang mit dem, was George Gifford 1587 in seinem Discourse
of the Subtle Practices of Devils by Witchcraft schrieb, ein wichtiges
Element und die Grundlage vieler Anklagen dar: „Eine Hexe nach Gottes Wort
soll den Tod erleiden, nicht weil sie Menschen getötet hat - denn das kann
sie nicht, wenn sie nicht eine jener Hexen ist, die mit Gift töten, das sie
entweder vom Teufel empfangen oder seine Herstellung von ihm gelernt haben
-, sondern weil sie sich mit Teufeln abgibt.”
Zu den bekanntesten Prozessen aus dieser ersten Zeit gehörte das Verfahren
gegen Bessie Dunlop aus Lyne, die 1576 wegen der Verbindung zu Feen und der
Mitgliedschaft in einem Hexenzirkel verbrannt wurde. In diesem Prozess wurde
in Schottland erstmals ein Hexenzirkel erwähnt. Nahezu der gleichen Vergehen
war auch Allison Peirson aus Byre Hills in einem anderen, ebenfalls weithin
bekannt gewordenen Fall angeklagt. Sie starb 1588 auf dem Scheiterhaufen.
Der Prozess gegen die Hexen von North Berwick, der 1590 unter dem Vorsitz
des abergläubischen Jakob VI. - des späteren Jakob I. von England -
stattfand, signalisierte den wirklichen Beginn des Hexenwahns in Schottland.
Mit seiner Dämonologie aus dem Jahre 1597 sorgte der König für eine weite
Verbreitung seiner Gedanken über das Hexenwesen und verlieh den Hexenjagden,
die damals begannen, königliche Autorität, wenngleich er seine Vorstellungen
über dieses Thema später auch gemässigt zu haben scheint. Jakobs Schriften,
die von dessen Verbindungen zu Intellektuellen vom europäischen Kontinent
geprägt waren, lieferten ein Modell für die Hexenprozesse der folgenden
Jahrhunderte und passten die schottische Auffassung zur Unterdrückung des
Hexenwesens dem in anderen Ländern Europas vorherrschenden Denken an.
Der erste grosse Ausbruch der Hexenpanik in Schottland hielt bis 1597 an. In
jenem Jahr fand der Prozess gegen die Hexen von Aberdeen statt. Zu weiteren
Ausbrüchen, die sämtlich von erneuten Aufrufen der presbyterianischen Kirche
angeregt worden waren, die Hexen zur Strecke zu bringen und zu vernichten,
kam es in den Jahren 1640 -1644 und 1660 -1663. Die Verdächtigen wurden
gewöhnlich vor Sonderkommissionen gebracht, die vom Kronrat eingesetzt waren
und aus acht Angehörigen des ortsansässigen niederen Adels bestanden. Hielt
man einen Fall für schwerwiegend genug, dann wurde er vor einem
Assisengericht aus fünfzehn Geschworenen aus der jeweiligen Gegend und einem
der Kommissare als Richter verhandelt. Die Klagen wurden häufig von
presbyterianischen Geistlichen eingereicht, die durch die Laien, die in
ihrem Auftrag unter den Gemeindegliedern Verdächtige ausfindig machten, in
ihren Pfarrbezirken eine enorme Macht genossen. In vielen Kirchen gab es
einen Kasten, in den Denunzianten schriftliche Anschuldigungen gegen ihre
Nachbarn einwerfen konnten. In anderen Fällen rührten die Anklagen aus den
Aktivitäten professioneller Hexenjäger oder „Hexenstecher” her; zu den
gefürchtetsten unter diesen Männern gehörten John Balfour aus Corhouse sowie
John Dick und John Kinaird aus Tranent.
Im Gegensatz zu anderen Ländern durften in Schottland die der Hexerei
Angeklagten einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen, so-fern sie sich das
leisten konnten. Im Falle einer Verurteilung mussten sie für ihre Folterung,
den Prozess und die Hinrichtung zahlen. Besassen sie nichts, dann wurden die
Kosten vom Stadtrat und der Kirche übernommen.
Die schottischen Gerichte legten weniger Wert auf Geständnisse, als es in
Deutschland und in anderen Ländern üblich war; häufig sahen sie schon die
Tatsache, dass die verdächtige Person als Hexe verrufen war, als
unumstösslichen Schuldbeweis an. Dennoch kam es zu einer aus-gedehnten
Anwendung der barbarischen Folter, bei der die Gefangenen einer Reihe von
Misshandlungen ausgesetzt wurden, die von Einzelhaft und Schlafentzug bis zu
Prügel, dem gewaltsamen Hin- und Herreissen des Kopfes mit Seilen, zum
Pressen und zum Ansetzen der Daumenschrauben, die in Schottland „Pilliwinks”
hiessen, der spanischen Stiefel oder der sogenannten „Caspie claws” zum
Zerquetschen der Arme reichten. Eine ausschliesslich in Schottland
angewendete Foltermethode bestand darin, den Gefangenen ein mit Essig
getränktes härenes Hemd überzuziehen, das die Haut vom Körper ablöste. Die
Verdächtigen konnten an den Daumen aufgehängt, mit Fackeln gebrannt oder
grausam ausgepeitscht werden. Verurteilte Hexen mussten meist den Feuertod
erleiden.
Abgesehen von den drei „Schicksalsschwestern” in Shakespeares Macbeth war
die bekannteste schottische Hexe zweifellos Isobel Gowdie, deren Geständnis
im Jahre 1662 einen gründlichen Einblick in die realen oder eingebildeten
Aktivitäten und Täuschungen der archetypischen Hexe auf dem Höhepunkt des
Hexenwahns gab. Isobel Gowdie suggerierte mit ihrer Aussage mehr als andere
Verdächtige, dass die schottischen Hexen in der Tat Hexenzirkel bildeten und
genau wie anderswo in Europa Hexensabbate abhielten, durch die Lüfte flogen
und sich in verschiedene Tiere verwandelten. Allerdings wurde lange darüber
diskutiert, inwieweit ihr Geständnis eine blosse Erfindung war. Wie die
Wahrheit in dieser Angelegenheit auch aussah - das Geständnis, das Isobel
ohne Anwendung der Folter ablegte, hinterliess eine tiefe Wirkung und trug
zweifellos dazu bei, dass der Hexenwahn in Schottland nicht so bald
abflaute. Dem heutigen Leser hingegen mag möglicherweise der naheliegende
Gedanke kommen, dass Isobel Gowdie einfach wahnsinnig war. Das gleiche traf
wahrscheinlich auch auf Major Thomas Weir zu, der acht Jahre später ein
verblüffendes Geständnis übler Perversionen und Verirrungen ablegte.
Nach 1700 flauten die Hexenjagden in Schottland ab. Der letzte Prozess fand
im Juni 1727 in Dornoch, Sutherland, statt. Er endete damit, dass Jane Horne
in einem brennenden Pechfass zu Tode gebracht wurde. Ihre Tochter, die
ebenfalls unter Anklage gestanden hatte, sprach das Gericht frei. Jane Horne
hatte man vorgeworfen, ihre Tochter in ein fliegendes Pferd verwandelt zu
haben, auf ihr geritten zu sein und sie vorn Teufel beschlagen lassen zu
haben, wovon sie auf Dauer lahm geworden sei. Das Hexengesetz von 1604,
unter dem die meisten strafrechtlichen Verfolgungen schottischer Hexen
stattfanden, wurde 1736 schliesslich ausser Kraft gesetzt - obwohl die
Mitglieder des Associated Presbytery 1773, rund vierzig Jahre später, ihren
fortgesetzten Glauben an die Hexerei erklärten.
Mit Hexerei hatten die Gerichte jedoch noch länger zu tun. Noch 1883 musste
sich das Gericht in Inverness mit einem Fall von Bildzauber befassen. Eine
Frau war beschuldigt worden, eine zehn Zentimeter grosse Tonpuppe mit grünem
Faden umwickelt und mit Nadeln bestückt zu haben, da sie hoffte, damit einer
ihrer Feindinnen Schaden bringen zu können. I947 wurde beim Schottischen
Landgericht in Stornoway das Testament eines verstorbenen Mannes
angefochten, weil der Erblasser an Hexerei geglaubt und diese gegen seinen
Nachbarn angewendet habe, um dessen Vieh lahm zu machen. Der Fall wurde
abgewiesen.
Wie in anderen Ländern, so ist es auch in Schottland nahezu unmöglich,
genaue Angaben über die Zahl derer zu machen, die in der Zeit des Hexenwahns
hingerichtet wurden. Die Häufigkeit der Hinrichtungen variierte stark: In
den Jahren 1651–1660, als Oliver Cromwell über Schottland herrschte, wurde
nicht eine Person wegen Hexerei exekutiert, während im Jahre 1661 in einem
einzigen Monat insgesamt einhundertzwanzig Verurteilte hingerichtet wurden.
Der Gesamtzahl derer, die in der Zeit zwischen 1563 und 1603 als Hexen ihr
Leben lassen mussten, wurde auf siebzehntausend geschätzt. Eine andere,
wahrscheinlicher klingende Auskunft, die sich aus der Überprüfung
zeitgenössischer Dokumente ergab, nennt viertausendvierhundert Opfer, die in
den Jahren 1510 -1727 verbrannt wurden. |