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Französischer Richter und
Dämonologe, der in den achtziger Jahren des sechzehnten Jahrhunderts in
Lothringen den Vorsitz über zahllose Hexenprozesse führte und mehr als
neunhundert Hexen in den Tod schickte. Remy wurde in einer in Charmes,
Lothringen, ansässigen Rechtsanwaltsfamilie geboren. Er wohnte bereits als
Kind verschiedenen Hexenprozessen bei und entwickelte rasch extreme
Ansichten zu diesem Thema. 1582 brachte er eine Anklage gegen eine Bettlerin
vor, die er für den Tod seines Sohnes verantwortlich machte. Die Frau hatte
sich seinen Behauptungen zufolge mit dem Tod des Kindes dafür gerächt, dass
er ihr einige Tage zuvor ein Almosen verweigert hatte. Als Rechtsanwalt
diente er 1576 bis 1591 als einer der Profose von Nancy und wurde dann zum
Justizminister von Lothringen ernannt. In dieser Funktion konnte er dafür
sorgen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Hexen mit unverminderter
Grausamkeit fortgesetzt wurde.
1595 schrieb Remy in seinem höchst einflussreichen Buch Demonolatreia seine
Schlussfolgerungen nieder, die er aus seinen in den Hexenprozessen
gesammelten Erfahrungen gezogen hatte. Wie seine Schriften und seine
Entscheidungen bei Gericht zeigten, war er fest von der tatsächlichen
Existenz der Hexerei überzeugt und argumentierte, dass „alles nicht Normale
auf den Teufel zurückzuführen ist”. Hexerei war in seinen Augen viel
schlimmer als andere Verbrechen und der Tod die einzig angemessene
Bestrafung.
Eines der von Remy unterzeichneten Todesurteile lautete folgendermassen:
Der unterzeichnete Justizminister von Lothringen, der beim Verhör und der
Folterung des George de Haut aus Claingotte, welcher der Hexerei angeklagt
und in Saint-Die gefangengehalten wird, durch den Profos und die
Justizbeamten von Saint-Die zugegen war, wovon er unterrichtet wurde, uni
Einzelheiten über die Tatsache, die Vernehmung etc. herauszufinden, und der
den Aussagen, dem Verlesen der eidlichen mündlichen Zeugenaussagen, den
Gegenüberstellungen beiwohnte und das ausgefertigte Protokoll der Folter
las, ist der Ansicht, dass diese Person vorschriftsmässig zur Anklage
vernommen und beurteilt und verurteilt wurde, lebendig verbrannt zu werden,
dass er an dem Ort, der für solche Hinrichtungen festgelegt ist, an einen
ausdrücklich für diesen Zweck aufgestellten Pfahl gebunden werde, damit er
wenigstens die Flammen spürt, bevor er erstickt, dass sein Besitz für
verwirkt und beschlagnahmt erklärt wird, wobei zuerst die Kosten für den
Prozess abgezogen werden. Aus-gefertigt am 4. Mai 1596.
Besonders unversöhnlich zeigte sich Remy bei Kindern, die in das Verbrechen
der Hexerei verwickelt waren. In dem Glauben, dass selbst die ganz Kleinen
unter ihnen in der Lage seien, Zaubereien zu vollführen, verdammte er die
Kinder verurteilter Hexen regelmässig zu Prügel, die sie am Schauplatz der
Hinrichtung ihrer Eltern erhielten. In seinem Buch bekannte er, dass diese
Strafe seiner Meinung nach kaum hart genug war, und trat dafür ein, solche
Verbrecher „aus dein Bereich der menschlichen Schöpfung zu verbannen”. Er
bezweifelte jedoch, dass Hexen durch Magie ihre Gestalt ändern konnten oder
wirklich an den von ihnen geschilderten Hexensabbaten teilgenommen hatten;
er machte vielmehr geltend, dass sie vom Teufel zu solchen Täuschungen
verleitet worden seien. Dennoch waren sie auf diese eine oder jene Art
schuldig, denn sie hatten Umgang mit dem Teufel und mussten als Angehörige
der Armee des Bösen, die die christliche Zivilisation bedrohte, zur Strecke
gebracht und getötet werden.
Remys Buch wurde viele Male nachgedruckt; zusammen mit den Schriften von
Jean Bodin ersetzte sein Werk wirkungsvoll den betagten Malleus maleficarum,
die am meisten beachtete Quelle zum Thema Hexenwesen und Hexenjagd. |