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Erster weltlicher
Hexenprozess, der in Europa stattfand und von dem noch heute Dokumente
erhalten sind. Dieser Prozess aus dem Jahre 1390 war ungewöhnlich wegen der
Sorgfalt, mit der das Pariser Parlament das Gesetz anwandte. Damals wurden
zur Beurteilung des Falles viele Juristen eingeschaltet, und die
strafrechtliche Verfolgung basierte hauptsächlich auf nachweisbaren
Übeltaten. Allerdings billigte man die Anwendung der Folter und machte damit
die Versuche, den Geist des Gesetzes nüchtern und korrekt zu befolgen,
nutzlos.
Angeklagt war die als „La Cordiere” bekannte 34 jährige Jehenne de Brigue.
Sie wurde beschuldigt, Zauberei angewendet zu haben, um den schwerkranken
Jehan de Ruilly zu heilen, der nach Jehenne de Brigues Darstellung das Opfer
eines Bannes geworden war, mit dem ihn seine Geliebte Gilette belegt hatte.
Auf die Anklage hin stellte Jehenne in Abrede, eine Hexe zu sein, gab neben
anderen Vergehen allerdings zu, Zauberformeln benutzt und sonntags das Beten
des Vaterunser versäumt zu haben.
Später gestand Jehenne de Brigue ein, eine Hexe zu sein und Umgang mit dem
Teufel gehabt zu haben, der sich Haussibut genannt habe. Als Lohn für
Haussibuts Hilfe in Jehan de Ruillys Fall habe sie ihm etwas Hanfsamen und
Asche aus ihrem Herd gegeben. Auf der Grundlage dieses Geständnisses wurde
Jehenne de Brigue zum Tode durch Verbrennen verurteilt, doch die
Vollstreckung des Urteils wurde verschoben, da man festgestellt hatte, dass
sie schwanger war. Später wurde bekannt, dass dies ein Irrtum gewesen sei,
doch gab es einen weiteren Aufschub, während das Pariser Parlament über eine
Berufung verhandelte.
Nun drohte man Jehenne mit der Folter und band sie auf die Leiter. Die
Gefangene erklärte sich zu einem ausführlicheren Geständnis bereit und
erklärte, dass sich Ruillys Ehefrau Macette an sie gewandt habe, damit sie
deren Mann behexe und Macette ungestört eine Affäre mit dem örtlichen
Seelsorger haben könnte. Die zwei Frauen hätten dann einen Trank bereitet,
der Ruilly den Tod bringen sollte.
Das Parlament liess Macette de Ruilly verhaften und auf der Streckbank
foltern, worauf die Frau Jehennes Geschichte bestätigte. Nach der Folter
zogen beide Frauen ihre Geständnisse zurück, doch das Gericht beschloss, die
Angeklagten auf den Scheiterhaufen zu bringen - obwohl ein Mord in
Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hatte. Nach weiteren Prüfungen des
Falles, die ergaben, dass dieser tatsächlich unter die Zuständigkeit des
Gerichts fiel, und nach der Entdeckung gewisser belastender Beweisstücke -
einige Haare, Wachs, ein Stück von einer Hostie und anderes - bestätigte man
das Urteil. Die beiden Frauen wurden am 19. August 1391 bei lebendigem Leib
verbrannt. |