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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Pariser Hexenprozess

Erster weltlicher Hexenprozess, der in Europa stattfand und von dem noch heute Dokumente erhalten sind. Dieser Prozess aus dem Jahre 1390 war ungewöhnlich wegen der Sorgfalt, mit der das Pariser Parlament das Gesetz anwandte. Damals wurden zur Beurteilung des Falles viele Juristen eingeschaltet, und die strafrechtliche Verfolgung basierte hauptsächlich auf nachweisbaren Übeltaten. Allerdings billigte man die Anwendung der Folter und machte damit die Versuche, den Geist des Gesetzes nüchtern und korrekt zu befolgen, nutzlos.
Angeklagt war die als „La Cordiere” bekannte 34 jährige Jehenne de Brigue. Sie wurde beschuldigt, Zauberei angewendet zu haben, um den schwerkranken Jehan de Ruilly zu heilen, der nach Jehenne de Brigues Darstellung das Opfer eines Bannes geworden war, mit dem ihn seine Geliebte Gilette belegt hatte. Auf die Anklage hin stellte Jehenne in Abrede, eine Hexe zu sein, gab neben anderen Vergehen allerdings zu, Zauberformeln benutzt und sonntags das Beten des Vaterunser versäumt zu haben.
Später gestand Jehenne de Brigue ein, eine Hexe zu sein und Umgang mit dem Teufel gehabt zu haben, der sich Haussibut genannt habe. Als Lohn für Haussibuts Hilfe in Jehan de Ruillys Fall habe sie ihm etwas Hanfsamen und Asche aus ihrem Herd gegeben. Auf der Grundlage dieses Geständnisses wurde Jehenne de Brigue zum Tode durch Verbrennen verurteilt, doch die Vollstreckung des Urteils wurde verschoben, da man festgestellt hatte, dass sie schwanger war. Später wurde bekannt, dass dies ein Irrtum gewesen sei, doch gab es einen weiteren Aufschub, während das Pariser Parlament über eine Berufung verhandelte.
Nun drohte man Jehenne mit der Folter und band sie auf die Leiter. Die Gefangene erklärte sich zu einem ausführlicheren Geständnis bereit und erklärte, dass sich Ruillys Ehefrau Macette an sie gewandt habe, damit sie deren Mann behexe und Macette ungestört eine Affäre mit dem örtlichen Seelsorger haben könnte. Die zwei Frauen hätten dann einen Trank bereitet, der Ruilly den Tod bringen sollte.
Das Parlament liess Macette de Ruilly verhaften und auf der Streckbank foltern, worauf die Frau Jehennes Geschichte bestätigte. Nach der Folter zogen beide Frauen ihre Geständnisse zurück, doch das Gericht beschloss, die Angeklagten auf den Scheiterhaufen zu bringen - obwohl ein Mord in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hatte. Nach weiteren Prüfungen des Falles, die ergaben, dass dieser tatsächlich unter die Zuständigkeit des Gerichts fiel, und nach der Entdeckung gewisser belastender Beweisstücke - einige Haare, Wachs, ein Stück von einer Hostie und anderes - bestätigte man das Urteil. Die beiden Frauen wurden am 19. August 1391 bei lebendigem Leib verbrannt.

 

 

 

 

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