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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Newton, Florence gest. 1661

Irische Bauersfrau mit dem Spitznamen „Hexe von Youghal”, deren Fall 1661 bei den Assisen in Cork gerichtlich untersucht wurde. Der Prozess wurde durch Joseph Glanvills Bericht bekannt, der auf den Erinnerungen des Richters persönlich basiert und daher einen Einblick in die Verfahrensweise bei solchen Prozessen gibt, wie sie im siebzehnten Jahrhundert in Irland üblich war.
Florence Newton wurde vor Sir William Ashton gebracht, wo man sie anklagte, durch Hexerei den Tod eines David Jones herbeigeführt und Mary Longdon, ein Dienstmädchen, behext zu haben. Wie bekannt wurde, hatte Mary Longdon den Zorn der Angeklagten erregt, als sie dieser zu Weihnachten ein Stück Pökelfleisch verweigert hatte, worauf die betrübte Frau gedroht hatte, dass dieser Geiz einst durch einen Schaden vergolten würde. Einige Tage später trat Florence Newton auf Mary Longdon zu, die gerade Wäsche trug, und „küsste sie heftig”. Von da an plagten das Mädchen Visionen von Florence Newton und einem „kleinen alten Mann in seidenen Kleidern”, und Mary Longdon zeigte die üblichen Symptome dämonischer Besessenheit, die sich in übermenschlicher Kraft, Gedächtnisverlust und dem Erbrechen von Nadeln, Wolle, Stroh und anderen seltsamen Gegenständen äusserte. Auch gingen unerklärliche Steinregen nieder, wo immer sie entlang kam. Als es ihr gelang, einen dieser Steine aufzufangen, bemerkte sie, dass er mit einem durchgehenden Loch versehen war, und befestigte ihn sicher an ihrem Geldbeutel, da sie glaubte, das würde den Zauber brechen. Doch der Stein verschwand, obwohl sich der Knoten, mit dem er festgebunden war, nicht einmal gelockert hatte.
Zwar war der Prozess gegen Florence Newton von dem Bemühen geprägt, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, und man setzte die Angeklagte auch nicht unter Druck, doch die Furcht vor der Hexerei gab noch immer den Ausschlag in dieser Sache. Nach einer ersten Anhörung wurde die „Hexe von Youghal” ins Gefängnis gesteckt, wo man versuchte, ihre Schuld mit Hilfe der Nadelprobe nachzuweisen. Zuerst konnte niemand die Haut der Gefangenen auch nur durchstechen. Als man ihr schliesslich an einer Hand eine Schnittwunde beibrachte, zeigte sich zur Zufriedenheit der Anwesenden kein Blut; eine zweite Wunde an der anderen Hand blutete allerdings.
Glanvills Bericht über diesen Fall endet vor der Urteilsverkündung, doch Florence Newton wurde mit Sicherheit schuldig gesprochen und auf Anweisung des Gerichts wahrscheinlich exekutiert.

 

 

 

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