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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Minderjährige Kläger

Eine grosse Zahl von Hexenprozessen, darunter auch einige der berüchtigtsten Verfahren, beruhten fast ausschliesslich auf den Aussagen von Kindern. Die Hexenpanik war so gross, dass man Zeugenaussagen, die in jedem anderen juristischen Zusammenhang von der Hand gewiesen worden wären, bereitwillig akzeptierte und sie benutzte, um die Schuld zahlloser Verdächtiger festzustellen, sobald von Hexerei die Rede war.
Die Motive der jugendlichen Kläger waren verschieden. Manchmal steckte offensichtlich nur wenig mehr als reine Kriminalität dahinter, manchmal war es beabsichtigte Böswilligkeit, mit der man an einem Nachbarn oder Familienmitglied Rache nehmen wollte, und mitunter war es eine Mischung aus Hysterie und Furcht, die zweifellos angeregt wurden, wenn die Minderjährigen Gespräche von Erwachsenen über andere zeitgenössische Fälle mithörten. Es fällt auf, dass die Aussagen vieler Kinder - und auch Erwachsener - oftmals genau das widerspiegelten, was kurz zuvor im Zusammenhang mit anderen Prozessen in überall erhältlichen Druckschriften oder Flugblättern veröffentlicht worden war. In einigen der bedauerlichsten Fälle war der Enthusiasmus, mit dem die Kinder bei ihren Aussagen ins Detail gingen, ohne Zweifel der Ermutigung und der Anteilnahme durch die Eltern geschuldet, die ihre eigenen Gründe dafür gehabt haben mögen, den Ruf eines Nachbarn oder Verwandten zu schädigen.
An manchen europäischen Gerichten - vor allem in den deutschen Staaten des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts - wurden in der festen Absicht, das Hexenwesen auszurotten, Aussagen jeglicher Art, darunter auch die von kleinen Kindern, uneingeschränkt Glauben geschenkt. Sobald ein Kind sprechen konnte, so schien es, war es vor Gericht aussagefähig und konnte von den Richtern sogar als Zeuge gegen seine eigene Mutter gehört oder als Beklagter vernommen werden. In einigen Fällen, wie beispielsweise 1527 in Navarra in Frankreich, wurden absichtlich Kinder angeworben und von Dorf zu Dorf mitgenommen, um nach eigenem Belieben Hexen auszumachen.
In England - wo Aussagen von Personen unter vierzehn Jahren regelrecht gesetzwidrig waren - und anderswo sahen sich Kinder häufig genötigt, ihre Erzählungen stark auszuschmücken, um vor Gericht glaubhaft auftreten zu können. Die phantastischen Bezeugungen in Fällen wie dem des William Somers, des ,Jungen von Nottingham", stellten die Leichtgläubigkeit der Richter auf eine harte Probe: Mitunter nahmen sie Abstand davon, all das, was man ihnen erzählt hatte, zu akzeptieren, doch allzu oft liessen sie Einfalt über besseres Wissen siegen. Die Raffinesse, mit der manche Kinder dämonische Besessenheit vortäuschten, machte es nur um so wahrscheinlicher, dass die ungeheuerlichsten Behauptungen Glauben fanden. William Perry, auch als Junge von Bilson bekannt, hätte die Obrigkeit fast von der Echtheit seiner Besessenheit überzeugt, als er blauen Urin ausschied - wobei nur durch heimliche Überwachung festgestellt wurde, dass er sein Laken mit Tinte getränkt hatte. Andere Kinder redeten der Obrigkeit ein, von Dämonen besessen oder Opfer eines Zaubers zu sein, indem sie auf Kommando Nadeln, Knöpfe und andere merkwürdige Gegenstände erbrachen.
Jakob I. stellte die falschen Aussagen von Kindern in mehreren denkwürdigen Fällen bloss und brachte damit der Richterschaft zu Bewusstsein, dass diese Art von Beweisen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden musste. Er verhinderte damit wahrscheinlich, dass noch mehr ähnlich gelagerte Fälle zum Tode unschuldiger Menschen führten. Die Statistik besagt allerdings, dass in der Mehrzahl der Fälle, bei denen man die Aussagen von Kindern anhörte, eben diese Kinder nicht mit dem erforderlichen Nachdruck ins Kreuzverhör genommen wurden und viele Betrüger unentdeckt blieben.
Es ist unmöglich, eine genaue Zahl der Menschen anzugeben, die unmittelbar durch die Aussagen von Kindern zu Tode kamen, doch allein die Hysterie, die im späten siebzehnten Jahrhundert über den Ort Salem in Massachusetts hereinbrach, forderte nicht weniger als zweiundzwanzig Leben. Die Panik, die 1669 die schwedische Stadt Mora ergriff, und die hauptsächlich das Ergebnis von Anschuldigungen durch kleine Kinder war, führte zur Verhaftung von etwa dreihundert Personen und der Ausbreitung der Furcht, dass Hunderte von Kindern dem Dienst an Satan geweiht worden seien. Unter den Hingerichteten befanden sich fünfzehn Kinder; 36 weitere im Alter zwischen neun und fünfzehn Jahren liess man Spiessruten laufen, und viele mehr wurden wegen strafbarer Handlungen mittels Hexerei öffentlich geschlagen.
Ein letzter Musterfall, der 1675 im Norden Englands dokumentiert wurde, forderte nur zwei Menschenleben, zeigte jedoch die schrecklichen Konsequenzen, die sich aus den unglaublichsten Lügengeschichten von Kindern ergeben konnten. Die Tragödie begann, als die sechzehnjährige Mary Moor aus Clayton, Yorkshire, Susan Hinchcliffe und deren Tochter Anne bezichtigte, Martha Haigh, eine Nachbarin, durch Hexerei töten zu wollen. Auch Susan Hinchcliffes Ehemann Joseph wurde mit der Verschwörung in Zusammenhang gebracht. Als das Ehepaar zum Erscheinen vor dem nächsten Assisengericht verpflichtet wurde, entrüstete sich die Gemeinde und verfasste eine Bittschrift, in der die Einwohner ihre Überzeugung ausdrückten, dass die Angeklagten unschuldig seien, und darauf hinwiesen, dass Mary Moor eine keineswegs glaubwürdige Zeugin sei. Die seelische Belastung war für Joseph Hinchcliffe jedoch zu stark, und er erhängte sich in einem Wald in der Nähe seines Hauses. Als seine Leiche vier Tage später gefunden wurde, war Susan Hinchcliffe aus Kummer und Angst ebenfalls gestorben. Das letzte, was sie auf dem Totenbett tat, war, ein Gebet für ihre Ankläger zu sprechen.

 

 

 

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