eso-shopping Partnerprogramm
 
Web sphinx-suche.de
Moviestreaming, filmdownloads etc..  Bücher
Hexenwesen, Hexerei, Magie
Aa-Bi   Bl-Cr   Da-Fe   Fi-Gw   H   IJK   LM   NOP   RS   TUVWZ
 

Maleficia

Übeltaten, die man früher überall den Hexen zuschrieb und die häufig die Grundlage von Anklagen der Obrigkeit gegen vermeintliche Hexen bildeten. Die theologischen und juristischen Bedenken, die viele Menschen bezüglich des Hexenwesens hegten, wurden von der verzehrenden Furcht vor dem Schaden, den eine Hexe mit Hilfe ihrer Magie verursachen konnte, noch übertroffen. Da die Quelle der Macht der Hexen dämonischer Natur war, musste auch ihre Magie in den meisten Fällen böswillig sein. Die grosse Masse der Bevölkerung lebte in wahrer Sorge davor, den Zorn der ortsansässigen „weisen Frau” oder einer vermeintlichen Hexe auf sich zu ziehen. Diese Furcht war ein Grund für die Hexenverfolgung, die zwei Jahrhunderte und länger praktisch überall aktiv gefördert wurde.
Die von den Hexen und ihren Feinden aufgeführte Liste von Verbrechen, die durch schwarze Magie begangen werden konnten, war schier endlos. Die Übeltaten reichten vorn Wetterzauber, vom Giftmord und vom Potenzzauber bis zum Krankmachen des Viehes und zum Verwünschen oder Verfluchen eines Menschen, eines Ortes oder eines Tieres. Mit Hilfe ihrer Zauber oder der Macht des bösen Blickes stahlen die Hexen Milch von den Kühen oder in der Molkerei, schlugen die Menschen mit Wahnsinn oder liessen sie unter Kopfschmerzen und Anfällen leiden, verdarben die Früchte des Feldes, liessen Feuer ausbrechen, säten Zwietracht zwischen Freunden, liessen Pferde scheuen und ausschlagen, verdarben das Bier und die Butter und begingen tausend andere lästige, unbedeutende bis so schwerwiegende Missetaten wie Hochverrat.
Schon 1435 unterteilte der Theologe Johannes Nider die maleficia in sieben Kategorien. Danach konnten Hexen Schaden anrichten, indem sie Liebe erweckten, Hass schürten, Impotenz verursachten, Krankheiten brachten, töteten oder Eigentum oder Vieh schädigten. Später machten Hexenspezialisten geltend, dass eine körperliche oder geistige Schwäche, deren Ursache man nicht kannte oder die vom Arzt nicht leicht zu behandeln war, auf Hexerei beruhen musste. Sie fügten der Verbrechensliste auch solche Übeltaten wie das Heraufbeschwören von Stürmen und das Vergiften der Luft hinzu. Tatsächlich vermutete man in manchen Gegenden hinter jedem Ereignis, das sich nicht sofort mit normalen Dingen erklären liess, automatisch das Werk von Hexen.
Die Juristen suchten bereits routinemässig nach Einzelheiten von maleficia, die den Angeklagten glaubhaft belasteten. Es war kaum notwendig, eine Verbindung zwischen dem Ereignis und der verdächtigen Person nachzuweisen oder zu belegen, dass das Ereignis in der geschilderten Weise stattgefunden hatte. Deshalb hatte ein Gericht einst die Klage gegen eines von Matthew Hopkins' Opfern akzeptiert, es habe durch Magie ein Schiff zum Sinken gebracht, ohne feststellen zu lassen, ob überhaupt ein Schiff verlorengegangen war. In den meisten Fällen reichte es aus, wenn sich ein Zeuge an eine dunkle Drohung erinnerte, die die angeklagte Person entweder kurze Zeit zuvor Moder an einem schon lange zurückliegenden Tag ausgesprochen hatte oder wenn zu der Zeit ein Schaden unklarer Herkunft aufgetreten war. Hatte man keine Information über längst vergangene Drohungen zur Hand, dann war der nächste Schritt, sich bei den Nachbarn nach einer höchst verdächtigen, vielleicht schon im Ruf einer Hexe stehenden oder einfach in das Hexenklischee passenden Person umzutun. Die Entdeckung belastender Beweise - einer Figur etwa, die vielleicht für einen Bildzauber benutzt wurde - war nützlich, doch oftmals beinahe überflüssig.
Die Hexenjäger bei Gericht suchten die Hexen im wesentlichen für die offenkundige Ablehnung des Denkens der christlichen Gesellschaft zu bestrafen. Um jedoch die öffentliche Meinung auf ihrer Seite zu haben, war es nötig zu verdeutlichen, wie dieses „falsche” Denken der Hexen zu wirklichem, spürbarem Schaden geführt hatte. Daher spielte die Feststellung von maleficia in den Prozessen eine so grosse Rolle. ;Dabei blieb meist unklar, wie der Delinquent das vermeintliche Verbrechen in Wirklichkeit begangen hatte: solange die Hexe eine böse Absicht geäussert hatte und daraufhin ein Schalen entstanden war, tat es nur wenig zur Sache, ob er oder sie zur Ausführung der Tat Salben, Kräuter, Tränke, Bilder oder Knotenzauber angewendet oder die Hilfe des Teufels oder der Hausgeister in Anspruch genommen hatte.
Was die Gefahr betraf, in die sich ein Gesetzeshüter bei der Festnahme einer Hexe begab, herrschte Einvernehmen darüber, dass die Macht einer Hexe, maleficia zu verüben, günstigerweise in dem Moment schwand, in dem die Hexe oder der Hexenmeister von einem Vertreter des Gesetzes berührt wurde. Um ganz sicher zu gehen, riet man den Vertretern der Obrigkeit, die vor einem solchen Problem standen, exorziertes Salz und geweihtes Wachs bei sich zu tragen, um damit einen Angriff übernatürlicher Kräfte abwehren zu können. In manchen Orten warnte man sie, die Füsse der Hexe nicht mit dem Erdboden in Berührung kommen zu lassen, damit die oder der Gefangene nicht irgendwelche maleficia ins Werk setzen könnte, uni sich zu retten.

 

 

 

Hauptseite

Studienlehrgang über Träume und Traumdeutung

Beste Bücher online einkaufen

Beste Internetadressen   Multimedia   Kunst   Zukunftsdeutung & Astrologie   Esoterik & New Age   Traumdeutung

Magie & Märchen & Mystik   Grenzwissenschaften   Hexenwesen   Dunkles im Netz   Parapsychologie & Okkultismus etc.

         Religion & Spiritualität   Alte Kulturen   UFO`s & Phänomene   Meditation, Licht, Fortleben

Heilmethoden, -therapien, Wellness   Aus-, Weiterbildung & Organisationen

Esoterisch-spirituelle Lexika   Lexikon der Parapsychologie   Lexikon der Esoterik