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Angeklagte im letzten
Hexenprozess Irlands. Der Fall, der sich auf die Halbinsel Magee
konzentrierte, wurde 1711 in Carrickfergus verhandelt. Er unterschied sich
insofern vom üblichen Szenario eines Hexenprozesses, als neben
vermeintlicher Hexerei auch die Aktivitäten eines Poltergeistes eine Rolle
spielten.
Die Ereignisse, die zu dem Prozess führten, begannen 1710, als der Frieden
im Haus des James Haltridge, des Sohnes eines Presbyterianers, durch eine
Reihe von Streichen von unbekannter Hand gestört wurde. Typische
Erscheinungen waren dabei das Wegziehen von Bettdecken und Steinwürfe gegen
die Fenster. Im Februar 1711 bekam Haltridges verwitwete Mutter
Rückenschmerzen und starb einige Tage darauf. Jetzt begannen die Nachbarn
die Möglichkeit zu erörtern, dass Hexerei am Werke sei. Dazu kam, dass die
achtzehnjährige Mary Dunbar, die kurz nach dem Tod der Frau als
Dienstmädchen ins Haus gekommen war, Anzeichen von dämonischer Besessenheit
erkennen liess. Wie um den in der Luft liegenden Verdacht zu bestätigen,
behauptete das Mädchen, von den Geistern verschiedener Frauen gepeinigt zu
werden. Bald darauf gab sie acht Frauen aus dem Ort als Hexen an, die ihr
diese Qualen gesandt hätten, und um ihre Angaben zu bestätigen, verfiel sie
in heftige Hysterie, als eine von ihnen zu ihr ins Zimmer gebracht wurde.
Angemessen beeindruckt von Mary Dunbars Anfall, liess die Obrigkeit sieben
der Frauen verhaften und am 31. März vor Gericht stellen. Das Verfahren
wurde nach einem Tag abgeschlossen. Die Anklage stützte sich fast
ausschliesslich auf die Aussage des Mädchens. Man präsentierte den Richtern
eine Vielzahl von Gegenständen, die Mary Dunbar während ihrer Anfälle
angeblich erbrochen hatte. Darunter waren Federn, Baumwolle, Garn, Nadeln
und zwei grosse Westenknöpfe. Die inhaftierten Verdächtigen hatten zwar
keinen Rechtsberater, der sie vor Gericht vertrat, doch Zeugenaussagen
darüber, dass sie regelmässig zur Kirche gingen und ansonsten von gutem
Charakter seien, machten die Angelegenheit für die Richter etwas schwierig.
Zum Schluss einigten sich die drei Richter auf verschiedene Standpunkte,
doch die Schöffen hatten keine Bedenken und verfügten, dass die Frauen im
Sinne der Anklage schuldig seien. Ihre Strafen waren jedoch relativ mild:
Jede von ihnen musste für ein Jahr ins Gefängnis und viermal am Pranger
erscheinen. |