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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Magee, Hexen von

Angeklagte im letzten Hexenprozess Irlands. Der Fall, der sich auf die Halbinsel Magee konzentrierte, wurde 1711 in Carrickfergus verhandelt. Er unterschied sich insofern vom üblichen Szenario eines Hexenprozesses, als neben vermeintlicher Hexerei auch die Aktivitäten eines Poltergeistes eine Rolle spielten.
Die Ereignisse, die zu dem Prozess führten, begannen 1710, als der Frieden im Haus des James Haltridge, des Sohnes eines Presbyterianers, durch eine Reihe von Streichen von unbekannter Hand gestört wurde. Typische Erscheinungen waren dabei das Wegziehen von Bettdecken und Steinwürfe gegen die Fenster. Im Februar 1711 bekam Haltridges verwitwete Mutter Rückenschmerzen und starb einige Tage darauf. Jetzt begannen die Nachbarn die Möglichkeit zu erörtern, dass Hexerei am Werke sei. Dazu kam, dass die achtzehnjährige Mary Dunbar, die kurz nach dem Tod der Frau als Dienstmädchen ins Haus gekommen war, Anzeichen von dämonischer Besessenheit erkennen liess. Wie um den in der Luft liegenden Verdacht zu bestätigen, behauptete das Mädchen, von den Geistern verschiedener Frauen gepeinigt zu werden. Bald darauf gab sie acht Frauen aus dem Ort als Hexen an, die ihr diese Qualen gesandt hätten, und um ihre Angaben zu bestätigen, verfiel sie in heftige Hysterie, als eine von ihnen zu ihr ins Zimmer gebracht wurde.
Angemessen beeindruckt von Mary Dunbars Anfall, liess die Obrigkeit sieben der Frauen verhaften und am 31. März vor Gericht stellen. Das Verfahren wurde nach einem Tag abgeschlossen. Die Anklage stützte sich fast ausschliesslich auf die Aussage des Mädchens. Man präsentierte den Richtern eine Vielzahl von Gegenständen, die Mary Dunbar während ihrer Anfälle angeblich erbrochen hatte. Darunter waren Federn, Baumwolle, Garn, Nadeln und zwei grosse Westenknöpfe. Die inhaftierten Verdächtigen hatten zwar keinen Rechtsberater, der sie vor Gericht vertrat, doch Zeugenaussagen darüber, dass sie regelmässig zur Kirche gingen und ansonsten von gutem Charakter seien, machten die Angelegenheit für die Richter etwas schwierig.
Zum Schluss einigten sich die drei Richter auf verschiedene Standpunkte, doch die Schöffen hatten keine Bedenken und verfügten, dass die Frauen im Sinne der Anklage schuldig seien. Ihre Strafen waren jedoch relativ mild: Jede von ihnen musste für ein Jahr ins Gefängnis und viermal am Pranger erscheinen.

 

 

 

 

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