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Mäusemacherinnen |
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Fall der Elsche Nebelings,
einer dreiundsechzigjährigen deutschen Witwe, die 1694 in einer nicht
genannten sächsischen Stadt als Hexe vor Gericht gestellt wurde. Dieser
relativ späte Fall macht deutlich, wie am Ende des siebzehnten Jahrhunderts
die Hysterie der vorangegangenen Jahrzehnte allmählich einer rationaleren
Haltung gegenüber dem Hexenwesen wich. Die Anschuldigungen rührten hier von
einem Zaubertrick her, den Elsche Nebelings ein zehnjähriges Mädchen mit
Namen Althe Ahlers gelehrt hatte. Mit diesem Trick konnte Althe vor den
Augen ihrer Schulkameraden aus ihrem scheinbar leeren Taschentuch eine
lebendige Maus zaubern. Das Mädchen wurde wegen des Verdachts auf Hexerei
sofort festgenommen, und nachdem die Herkunft des Tricks bekannt geworden
war, brachte man auch Elsche Nebelings vor Gericht. Die alte Frau und das
Mädchen stritten ab, Hexen zu sein, doch die Verhandlung wurde fortgesetzt,
und die Anklage forderte die Todesstrafe. Schliesslich konsultierte der
Richter die juristische Fakultät einer Universität und bat um eine
Empfehlung, ob man bei den beiden Verdächtigen die Folter durch die
Daumenschrauben und das Aufziehen anwenden und die Angeklagten auf das
Teufelsmal untersuchen lassen sollte. |
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