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Franzose, der in dem
zwischen Dunkerque und Lille gelegenen Bailleul wegen angeblicher Hexerei
vor Gericht stand. Die noch existierenden Gerichtsakten geben uns Auskunft
über Einzelheiten des Prozesses. Aus der Zeit der Hexenprozesse sind nur
sehr wenige Dokumente erhalten geblieben, so dass der vom Anklagevertreter
aufgezeichnete Bericht einen nützlichen Beitrag zum Verständnis der Art und
Weise liefert, in der solche Fälle an den französischen Gerichten des
siebzehnten Jahrhunderts behandelt wurden.
Die Umstände, durch die Thomas Looten im Alter von etwa sechzig Jahren vor
Gericht kam, waren recht alltäglich. Im September 1659 bezichtigten ihn
einige Nachbarn, er habe einem Kind behexte Pflaumen zu essen gegeben und
dadurch dessen Tod verursacht. Veranlasst durch die öffentliche Empörung
über das angebliche Verbrechen, bat der Beschuldigte das Gericht, die
Angelegenheit in einem Prozess zu klären, damit er seinen Namen von
jeglichem Verdacht reinigen könne. Das Verfahren begann, nachdem man die
Zeugen ausfindig gemacht und Lootens Haus nach Giften und anderen
belastenden Beweisstücken durchsucht hatte. Der Richter gab an, über Beweise
zu verfügen, die die Anklage bestätigten, und empfahl Looten, sich von einem
Rechtsanwalt vertreten zu lassen, doch der Verhaftete, offensichtlich
überzeugt, dass seine Unschuld selbstverständlich sei, lehnte diesen
Vorschlag ab. Zu Lootens Unglück erfuhr das Gericht dann, dass der amtlich
autorisierte Henker der Stadt Dunkerque auf der Durchreise sei, und es bat
den Mann, Looten auf das Teufelsmal zu untersuchen. Der Henker, der
behauptete, „dass er zwischen fünfhundert und sechshundert Hexen verhört und
hingerichtet habe”, fand an Lootens Körper ein Stelle, in die er die
üblicherweise verwendete lange Ahle bis zum Griff hineinbohren konnte, ohne
dass der Gefangene einen Schmerz fühlte oder an der Einstichstelle Blut
austrat.
Auf dieses Ergebnis hin kam das Gericht überein, die Anwendung der Folter
bei dem Angeklagten zuzulassen. Looten wurde auf einen hölzernen Stuhl
gesetzt, und der Henker legte ihm eine „Garotte”, einen eisernen Kragen, der
sich mit Schrauben verengen liess, um den Hals. Wachsenden Qualen
ausgesetzt, wurde der Angeklagte mehr als zwei Tage verhört. Nachdem sich
diese Methode zur Erpressung eines Geständnisses als ungeeignet erwiesen
hatte, erlaubte man dem Henker, eine grausamere Folter anzuwenden. Vorher
besprengte man den Angeklagten noch mit Weihwasser. Wie vorauszusehen war,
brach Lootens Widerstand schliesslich zusammen, und der Angeklagte gestand,
einen Pakt mit dem Teufel unterzeichnet zu haben, den er Harlakyn nannte, an
Hexensabbaten teilgenommen zu haben, wo er sich bei Festmählern gütlich
getan und mit schönen Frauen gebuhlt habe. Er gab an, mit Hilfe gewisser
grüner Salben geflogen zu sein, die vom Teufel stammten, und ein
Nachbarskind mit Pflaumen vergiftet zu haben, auf die zuvor der Teufel
gespuckt habe. Looten nannte auch einige Komplizen, über deren Schicksal
jedoch nichts bekannt ist. Er habe, so erklärte er, die Folter so lange
ertragen, da sich der Teufel erboten habe, die Schmerzen an seiner Stelle
erleiden zu wollen.
Am folgenden Tag fand man Looten mit gebrochenem Genick in seiner Zelle
liegen. Das Gericht vermutete, der Teufel habe den Gefangenen getötet, um zu
verhindern, dass dieser weitere Einzelheiten seines üblen Tuns gestehe. Es
befahl, den Körper zu verbrennen und die Überreste für alle sichtbar an den
Galgen zu hängen.
Die offiziellen Berichte über den Fall Looten enthalten auch eine
aufschlussreiche Liste der Rechnungen, die den Prozess betrafen. Neben
anderen Ausgaben mussten die Durchsuchung des Hauses, der Transport zum
Prozess, das Papier, das die Gerichtsbeamten verbraucht hatten, die
Wegekosten, die den Personen entstanden waren, die die Leiche zum Galgen
begleitet hatten, und schliesslich das Holz, das man während der Folter
verbraucht hatte, aus dem Besitz des Hingerichteten bezahlt werden. |