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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Looten, Thomas 1599 -1659

Franzose, der in dem zwischen Dunkerque und Lille gelegenen Bailleul wegen angeblicher Hexerei vor Gericht stand. Die noch existierenden Gerichtsakten geben uns Auskunft über Einzelheiten des Prozesses. Aus der Zeit der Hexenprozesse sind nur sehr wenige Dokumente erhalten geblieben, so dass der vom Anklagevertreter aufgezeichnete Bericht einen nützlichen Beitrag zum Verständnis der Art und Weise liefert, in der solche Fälle an den französischen Gerichten des siebzehnten Jahrhunderts behandelt wurden.
Die Umstände, durch die Thomas Looten im Alter von etwa sechzig Jahren vor Gericht kam, waren recht alltäglich. Im September 1659 bezichtigten ihn einige Nachbarn, er habe einem Kind behexte Pflaumen zu essen gegeben und dadurch dessen Tod verursacht. Veranlasst durch die öffentliche Empörung über das angebliche Verbrechen, bat der Beschuldigte das Gericht, die Angelegenheit in einem Prozess zu klären, damit er seinen Namen von jeglichem Verdacht reinigen könne. Das Verfahren begann, nachdem man die Zeugen ausfindig gemacht und Lootens Haus nach Giften und anderen belastenden Beweisstücken durchsucht hatte. Der Richter gab an, über Beweise zu verfügen, die die Anklage bestätigten, und empfahl Looten, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, doch der Verhaftete, offensichtlich überzeugt, dass seine Unschuld selbstverständlich sei, lehnte diesen Vorschlag ab. Zu Lootens Unglück erfuhr das Gericht dann, dass der amtlich autorisierte Henker der Stadt Dunkerque auf der Durchreise sei, und es bat den Mann, Looten auf das Teufelsmal zu untersuchen. Der Henker, der behauptete, „dass er zwischen fünfhundert und sechshundert Hexen verhört und hingerichtet habe”, fand an Lootens Körper ein Stelle, in die er die üblicherweise verwendete lange Ahle bis zum Griff hineinbohren konnte, ohne dass der Gefangene einen Schmerz fühlte oder an der Einstichstelle Blut austrat.
Auf dieses Ergebnis hin kam das Gericht überein, die Anwendung der Folter bei dem Angeklagten zuzulassen. Looten wurde auf einen hölzernen Stuhl gesetzt, und der Henker legte ihm eine „Garotte”, einen eisernen Kragen, der sich mit Schrauben verengen liess, um den Hals. Wachsenden Qualen ausgesetzt, wurde der Angeklagte mehr als zwei Tage verhört. Nachdem sich diese Methode zur Erpressung eines Geständnisses als ungeeignet erwiesen hatte, erlaubte man dem Henker, eine grausamere Folter anzuwenden. Vorher besprengte man den Angeklagten noch mit Weihwasser. Wie vorauszusehen war, brach Lootens Widerstand schliesslich zusammen, und der Angeklagte gestand, einen Pakt mit dem Teufel unterzeichnet zu haben, den er Harlakyn nannte, an Hexensabbaten teilgenommen zu haben, wo er sich bei Festmählern gütlich getan und mit schönen Frauen gebuhlt habe. Er gab an, mit Hilfe gewisser grüner Salben geflogen zu sein, die vom Teufel stammten, und ein Nachbarskind mit Pflaumen vergiftet zu haben, auf die zuvor der Teufel gespuckt habe. Looten nannte auch einige Komplizen, über deren Schicksal jedoch nichts bekannt ist. Er habe, so erklärte er, die Folter so lange ertragen, da sich der Teufel erboten habe, die Schmerzen an seiner Stelle erleiden zu wollen.
Am folgenden Tag fand man Looten mit gebrochenem Genick in seiner Zelle liegen. Das Gericht vermutete, der Teufel habe den Gefangenen getötet, um zu verhindern, dass dieser weitere Einzelheiten seines üblen Tuns gestehe. Es befahl, den Körper zu verbrennen und die Überreste für alle sichtbar an den Galgen zu hängen.
Die offiziellen Berichte über den Fall Looten enthalten auch eine aufschlussreiche Liste der Rechnungen, die den Prozess betrafen. Neben anderen Ausgaben mussten die Durchsuchung des Hauses, der Transport zum Prozess, das Papier, das die Gerichtsbeamten verbraucht hatten, die Wegekosten, die den Personen entstanden waren, die die Leiche zum Galgen begleitet hatten, und schliesslich das Holz, das man während der Folter verbraucht hatte, aus dem Besitz des Hingerichteten bezahlt werden.

 

 

 

 

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