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Deutsches Opfer der
Hexenjagd, dessen bewegender Briefwechsel mit der Familie als ein Zeugnis
für die Leiden erhalten geblieben ist, die viele vornehme und unschuldige
Menschen während des Hexenwahns im späten sechzehnten Jahrhundert in
Deutschland erdulden mussten.
Rebecca Lemp war mit einem angesehenen Zahlmeister aus Nördlingen in
Schwaben verheiratet und hatte 1590, zur Zeit ihrer Verhaftung wegen
angeblicher Hexerei, sechs Kinder. Der erste Brief, der dem offiziellen
Gerichtsbericht beiliegt, stammt von Rebecca Lemps Kindern, denen der wahre
Grund für die Abwesenheit der Mutter scheinbar nicht bewusst war; sie hatten
ihn kurz nach der Festnahme geschrieben und ins Gefängnis geschickt. Darin
sprachen sie davon, dass sie sie zu Hause erwarteten, und versicherten, dass
sie alle wohlauf seien und „Du darfst Dich nicht um den Haushalt sorgen, bis
Du zu uns zurückkommst”.
Der zweite Brief von Rebecca an ihren Ehemann deutete ebenfalls auf eine
relativ ruhige Gemütsverfassung der Schreiberin hin. Trotz des Kummers über
ihre Lage betonte sie ihre Unschuld in allem, was man ihr vorwarf, und
gelobte, nichts zu gestehen. Sie glaubte offensichtlich, dass man ihr nichts
anhaben könne, und schrieb: „Sei deshalb nicht beunruhigt; vor meinem
Gewissen und vor meiner Seele bin ich unschuldig. Ob man mich foltern wird?
Ich glaube es nicht, denn ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.”
Der Ton des dritten Briefes, von Rebecca einige Monate später an ihren Mann
geschickt, klang ganz anders. Sie war zu der Zeit bereits fünfmal in der
Folterkammer gewesen und hatte sich ein Geständnis abpressen lassen. Sie
bedauerte ihre Kinder und konnte ihren Mann nur darum bitten, ihr ein Mittel
zu beschaffen, damit sie weiteren Qualen entgehen könne: „0 du mein
geliebter Mann, mein Herz ist fast gebrochen. 0 weh, o weh! Meine armen
lieben Waisen! Mann, schicke mir etwas, damit ich sterben kann, oder ich
muss unter der Marter mein Leben aushauchen; kannst du es heute nicht, dann
tu es morgen.” Dieser dritte Brief wurde anscheinend von den
Gefängnisaufsehern abgefangen und vor Gericht als belastender Beweis für
ihre Schuld verlesen, denn Selbstmord galt als Sünde.
Den letzten der vier Briefe schrieb Peter Lemp, Rebeccas Ehemann, an das
Gericht. Darin bat er um ihr Leben und betonte seinen Glauben an ihre
Unschuld. Er pries sie als Frau und Mutter und sprach davon, dass viele
hochangesehene Personen bereit seien, für sie als „eine gottesfürchtige,
tugendhafte, ehrliche Hausfrau und Gegnerin alles Bösen” zu bürgen. Er
endete mit einer innigen Bitte um Rebeccas Freilassung „in meinem Namen und
im Namen meiner lieben Kinder”.
Die Bittschrift zeigte keine Wirkung bei Gericht. Nach weiteren Folterungen
wurde Rebecca Lemp zum Tode verurteilt und am 9. September 1590 als Hexe
verbrannt.
Sie war nicht das einzige Opfer der Hexenparanoia in diesem Jahr in
Nördlingen: Insgesamt kamen 32 Menschen, allesamt angesehene Bürger der
Stadt, aufgrund ähnlicher Anklagen ums Leben. Der Wahn, der zu Beginn der
neunziger Jahre des sechzehnten Jahrhunderts über Nördlingen hereingebrochen
war, klang erst 1594 ab - nach der entsetzlichen Folterung von Maria Holl,
die nicht weniger als sechzehn Aufenthalte in der Peinkammer überlebte, ohne
ein Geständnis abzulegen. Die öffentliche Schande, die dieser Fall und
besonders die Leiden der Angeklagten über die Obrigkeit gebracht hatte,
zwang die Richter, von weiteren Prozessen Abstand zu nehmen. |