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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Lemp, Rebecca gest. 1590

Deutsches Opfer der Hexenjagd, dessen bewegender Briefwechsel mit der Familie als ein Zeugnis für die Leiden erhalten geblieben ist, die viele vornehme und unschuldige Menschen während des Hexenwahns im späten sechzehnten Jahrhundert in Deutschland erdulden mussten.
Rebecca Lemp war mit einem angesehenen Zahlmeister aus Nördlingen in Schwaben verheiratet und hatte 1590, zur Zeit ihrer Verhaftung wegen angeblicher Hexerei, sechs Kinder. Der erste Brief, der dem offiziellen Gerichtsbericht beiliegt, stammt von Rebecca Lemps Kindern, denen der wahre Grund für die Abwesenheit der Mutter scheinbar nicht bewusst war; sie hatten ihn kurz nach der Festnahme geschrieben und ins Gefängnis geschickt. Darin sprachen sie davon, dass sie sie zu Hause erwarteten, und versicherten, dass sie alle wohlauf seien und „Du darfst Dich nicht um den Haushalt sorgen, bis Du zu uns zurückkommst”.
Der zweite Brief von Rebecca an ihren Ehemann deutete ebenfalls auf eine relativ ruhige Gemütsverfassung der Schreiberin hin. Trotz des Kummers über ihre Lage betonte sie ihre Unschuld in allem, was man ihr vorwarf, und gelobte, nichts zu gestehen. Sie glaubte offensichtlich, dass man ihr nichts anhaben könne, und schrieb: „Sei deshalb nicht beunruhigt; vor meinem Gewissen und vor meiner Seele bin ich unschuldig. Ob man mich foltern wird? Ich glaube es nicht, denn ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.”
Der Ton des dritten Briefes, von Rebecca einige Monate später an ihren Mann geschickt, klang ganz anders. Sie war zu der Zeit bereits fünfmal in der Folterkammer gewesen und hatte sich ein Geständnis abpressen lassen. Sie bedauerte ihre Kinder und konnte ihren Mann nur darum bitten, ihr ein Mittel zu beschaffen, damit sie weiteren Qualen entgehen könne: „0 du mein geliebter Mann, mein Herz ist fast gebrochen. 0 weh, o weh! Meine armen lieben Waisen! Mann, schicke mir etwas, damit ich sterben kann, oder ich muss unter der Marter mein Leben aushauchen; kannst du es heute nicht, dann tu es morgen.” Dieser dritte Brief wurde anscheinend von den Gefängnisaufsehern abgefangen und vor Gericht als belastender Beweis für ihre Schuld verlesen, denn Selbstmord galt als Sünde.
Den letzten der vier Briefe schrieb Peter Lemp, Rebeccas Ehemann, an das Gericht. Darin bat er um ihr Leben und betonte seinen Glauben an ihre Unschuld. Er pries sie als Frau und Mutter und sprach davon, dass viele hochangesehene Personen bereit seien, für sie als „eine gottesfürchtige, tugendhafte, ehrliche Hausfrau und Gegnerin alles Bösen” zu bürgen. Er endete mit einer innigen Bitte um Rebeccas Freilassung „in meinem Namen und im Namen meiner lieben Kinder”.
Die Bittschrift zeigte keine Wirkung bei Gericht. Nach weiteren Folterungen wurde Rebecca Lemp zum Tode verurteilt und am 9. September 1590 als Hexe verbrannt.
Sie war nicht das einzige Opfer der Hexenparanoia in diesem Jahr in Nördlingen: Insgesamt kamen 32 Menschen, allesamt angesehene Bürger der Stadt, aufgrund ähnlicher Anklagen ums Leben. Der Wahn, der zu Beginn der neunziger Jahre des sechzehnten Jahrhunderts über Nördlingen hereingebrochen war, klang erst 1594 ab - nach der entsetzlichen Folterung von Maria Holl, die nicht weniger als sechzehn Aufenthalte in der Peinkammer überlebte, ohne ein Geständnis abzulegen. Die öffentliche Schande, die dieser Fall und besonders die Leiden der Angeklagten über die Obrigkeit gebracht hatte, zwang die Richter, von weiteren Prozessen Abstand zu nehmen.

 

 

 

 

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