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Köln, Hexen von |
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Opfer zweier Hexenjagden,
die in den Jahren 1625/26 und 1630 -1636 in Köln inszeniert wurden. Köln
entging dank der relativ toleranten und aufgeklärten Haltung der
Stadtobrigkeit den schlimmsten Auswirkungen des Hexenwahns, der Deutschland
in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts überzog, doch konnte nicht
verhindert werden, dass die Hysterie hin und wieder aufflackerte. Die
gesteigerte Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber diesem Thema führte
1625/26 dazu, dass mehrere Hexen vor Gericht gebracht wurden, doch selbst
damals zögerte die Obrigkeit, sie schuldig zu sprechen. Das meistdiskutierte
Verfahren betraf eine Frau namens Catharine Henot, die beschuldigt worden
war, die Nonnen des Klosters St. Klara behext zu haben. Das kirchliche
Gericht, das dem Ruf der Stadt entsprechend auch in diesem Fall
Gerechtigkeit walten liess, prüfte die Anschuldigungen, gestand Catharine
Henot einen eigenen juristischen Berater zu und lehnte Zeugenaussagen von
Personen ab, die an die Existenz dämonischer Besessenheit glaubten.
Catharine Henot wurde folglich nicht schuldig gesprochen. In der Stadt
herrschte zu jener Zeit allerdings eine Atmosphäre, in der diese
gerichtliche Entscheidung von der Öffentlichkeit unfreundlich aufgenommen
wurde, und eine höherstehende kirchliche Autorität, der Erzbischof Ferdinand
von Köln, liess die Angeklagte vor ein anderes Gericht bringen, wo sie
pflichtgemäss verurteilt und verbrannt wurde. |
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