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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Köln, Hexen von

Opfer zweier Hexenjagden, die in den Jahren 1625/26 und 1630 -1636 in Köln inszeniert wurden. Köln entging dank der relativ toleranten und aufgeklärten Haltung der Stadtobrigkeit den schlimmsten Auswirkungen des Hexenwahns, der Deutschland in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts überzog, doch konnte nicht verhindert werden, dass die Hysterie hin und wieder aufflackerte. Die gesteigerte Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber diesem Thema führte 1625/26 dazu, dass mehrere Hexen vor Gericht gebracht wurden, doch selbst damals zögerte die Obrigkeit, sie schuldig zu sprechen. Das meistdiskutierte Verfahren betraf eine Frau namens Catharine Henot, die beschuldigt worden war, die Nonnen des Klosters St. Klara behext zu haben. Das kirchliche Gericht, das dem Ruf der Stadt entsprechend auch in diesem Fall Gerechtigkeit walten liess, prüfte die Anschuldigungen, gestand Catharine Henot einen eigenen juristischen Berater zu und lehnte Zeugenaussagen von Personen ab, die an die Existenz dämonischer Besessenheit glaubten. Catharine Henot wurde folglich nicht schuldig gesprochen. In der Stadt herrschte zu jener Zeit allerdings eine Atmosphäre, in der diese gerichtliche Entscheidung von der Öffentlichkeit unfreundlich aufgenommen wurde, und eine höherstehende kirchliche Autorität, der Erzbischof Ferdinand von Köln, liess die Angeklagte vor ein anderes Gericht bringen, wo sie pflichtgemäss verurteilt und verbrannt wurde.
Die Hysterie legte sich für eine Weile, bis 1629 ein anderer Fall die Gemüter der Kölner in ähnlicher Weise bewegte. Diesmal kamen die Anschuldigungen von einer Christine Plum, die behauptete, von Dämonen besessen zu sein. Jene, die versuchten, die Bezichtigungen abzutun, gerieten schnell auf ihre Hexenliste, und die Gerichte beeilten sich - wiederum im Auftrag des Erzbischofs -, die verdächtigen Personen zu verhören. Im Gegensatz zu den Bestimmungen in anderen deutschen Staaten war hier das Foltern von Verdächtigen nur auf besondere Anweisung der Gerichte erlaubt, blieb das Eigentum der Angeklagten und ihrer Familien unangetastet - obgleich auch sie für die Gerichtskosten aufkommen mussten. Diese liberale Haltung war teilweise den ortsansässigen Jesuiten zuzuschreiben, die den Verkauf von Büchern beschränkten, die das Problem der Hexenjagd wahrscheinlich verstärkt hätten.
Nach 1631 verschlechterte sich die Lage beträchtlich, als eifrige Hexenjäger aus Leipzig nach Köln flohen, deren Heimatstadt vom Krieg gegen die Schweden überzogen worden war. Sie machten sich hier mit Fanatismus daran, vermeintliche Hexen aufzuspüren und zu verfolgen, und erst durch das Eingreifen des Papstes im Jahre 1636 konnte die Stadt Köln, die bis dahin zeitweilig eine Brutstätte für Hexenprozesse gewesen war, ihre Reputation wiederherstellen. Die letzte urkundlich belegte Hinrichtung einer Hexe in Köln wurde 1655 vollstreckt.

 

 

 

 

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