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Trotz ihrer Unterstellung
unter englische Gerichtsbarkeit wurden die so e vor der Küste
Nordfrankreichs liegenden Kanalinseln stark von der kulturellen Haltung der
Franzosen beeinflusst. Der Hexenwahn hatte hier folglich eine viel grössere
Wirkung als auf der britischen Hauptinsel.
Guernsey erlebte die Hysterie am schlimmsten: In den rund einhundert Jahren
von der Zeit Elisabeths I. bis zur Herrschaft Karls I. wurden auf der Insel
achtundfünfzig Frauen und zwanzig Männer wegen Hexerei vor Gericht gestellt.
Weitere sechsundsechzig Prozesse fanden in den Jahren von 1562-1736 auf der
Insel Jersey statt. Auf den Kanalinseln endete ein merklich höherer Anteil
von Prozessen mit einer Verurteilung als auf der englischen Hauptinsel, wo
man lediglich eine von fünf vermeintlichen Hexen, die vor Gericht standen,
schuldig sprach. Aus Berichten ist ersichtlich, dass auf den Kanalinseln
nahezu die Hälfte der wegen Hexerei Angeklagten zum Tode verurteilt wurden.
Auch die Hinrichtungsarten reflektierten die Praxis auf dem europäischen
Kontinent, wo verurteilte Hexen den Tod häufig durch Verbrennen statt durch
Erhängen fanden. Andere verbannte man, liess sie auspeitschen oder schnitt
ihnen die Ohren ab. Zu den grässlichsten Vorfällen bei einer Hinrichtung
gehört der Fall einer Schwangeren von der Insel Jersey, die auf dem Royal
Square als Hexe lebendig verbrannt werden sollte und kurz vor ihrem Tod ihr
Kind gebar. Das Neugeborene wurde von den umstehenden Gaffern ins Feuer
geworfen.
Die Fälle gründeten sich meist auf die Entdeckung des Teufelsmals oder auf
Beweise von Maleficia, die so unbedeutend wie ein verlaustes Hemd oder eine
trockenstehende Kuh sein konnten. Ein 1591 auf Jersey erlassenes
Sondergesetz löschte die Unterscheidung in „schwarze” und „weisse”
Hexenkunst rechtswirksam aus: Jedermann, der sich „in seinen Leiden und
Beschwerden“ an eine Hexe oder einen Wahrsager um Hilfe wandte, lief Gefahr,
zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden. Ebenfalls in Anlehnung an die
französische Praxis stand die Obrigkeit der Kanalinseln der Anwendung der
Folter zum Erzwingen von Geständnissen weniger ablehnend gegenüber.
Aussergewöhnlich war dabei, dass die Folter häufig nach und nicht vor dem
Todesurteil gegen vermeintliche Hexen angewendet wurde, um damit noch die
Namen von Mittätern in Erfahrung zu bringen.
Zu den sensationellsten Fällen, die vor die Obrigkeit auf den Kanalinseln
kamen, gehörte der von Collette du Mont aus dem Jahre 1617. Sie gestand, zu
einem Hexensabbat geflogen zu sein, nachdem sie sich mit Flugsalbe
bestrichen habe, und schilderte darüber hinaus in obszönen Einzelheiten, wie
sie dem Teufel erlaubt habe, mit ihr geschlechtlich zu verkehren, als er in
Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihr gekommen sei. Der „Hund” habe ziemlich
eindrucksvoll auf seinen Hinterläufen gestanden und eine Pfote gehabt, die
sich genau wie eine menschliche Hand angefühlt habe. Andere Hexen
beschrieben, dass der Satan in Gestalt einer Katze und anderer Tiere zu den
Sabbaten erschienen sei.
Gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts gewann schliesslich die Vernunft die
Oberhand, und die Fälle vermeintlicher Hexerei wurden seltener, wie Philippe
le Geyt, königlicher Leutnant von Jersey, vermerkte:
Wie viele unschuldige Menschen sind aufgrund von Behauptungen, bei denen es
um übernatürliche Ereignisse ging, in den Flammen umgekommen? Ich will nicht
sagen, dass es keine Hexen gibt; doch seitdem man auf der Insel die
Schwierigkeit erkannt hat, sie zu überführen, scheinen sie alle verschwunden
zu sein, als ob das Zeugnis vergangener Zeiten nichts als eine falsche
Vorstellung war. |