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Deutscher Bürgermeister,
der eines der vornehmsten Opfer der berüchtigten Kampagne gegen die Hexen
von Bamberg war. Der Fall des fünfundfünfzigjährigen Johannes Junius ist aus
zweierlei Gründen in die Geschichte eingegangen. Zum ersten war er der
Bürgermeister der Stadt Bamberg. Zum zweiten gelang es ihm kurz vor seiner
Hinrichtung, einen Brief aus dem Gefängnis herausbringen zu lassen - ein
Dokument, das nicht nur ein Licht auf den Prozess warf, mit dem solche
Verfolgungen endeten, sondern der auch eine Vorstellung von den Leiden
weckt, denen die Opfer der Hexenjäger ausgesetzt waren.
Junius war zu einer Zeit Bürgermeister von Bamberg, in der der Hexenwahn in
Deutschland seine schlimmsten Ausmasse erreichte. In den Jahren 1623 -1633
wurden etwa sechshundert Bewohner der Stadt, darunter viele ihrer
angesehensten Bürger, wegen Hexerei zu Tode gebracht, wobei sich die Urteile
häufig auf die fadenscheinigsten Beweise gründeten. Junius war 1608 in sein
Amt berufen worden und scheint bis zum Jahre 1628 ein untadeliges Leben
geführt zu haben. Dann wurde er aufgrund eines Geständnisses, das man Dr.
Georg Haan, dem Kanzler von Bamberg, unter der Folter abgepresst hatte, als
vermeintlicher Hexenmeister vor Gericht gestellt. Junius' Frau war bereits
wegen einer ähnlichen Anklage hingerichtet worden. Allein diese Tatsache
genügte, um die Schuld des Bürgermeisters in den Augen der Richter zu
bestätigen.
Während des gesamten Prozesses, der vor den Vertretern des hexenjagenden
Fürstbischofs Gottfried Johann Georg II. Fuchs von Dornheim stattfand,
bestritt Junius, Kenntnisse auf dem Gebiet der Hexerei zu besitzen, und
behauptete leidenschaftlich, niemals Gott verleugnet oder an einem
Hexensabbat teilgenommen zu haben. Dann präsentierte man ihm die Aussagen
verschiedener anderer Zeugen, doch Junius widersetzte sich weiterhin dem
Drängen des Gerichts, selbst ein Geständnis abzulegen. Wie in solchen Fällen
üblich, übergab man ihn nun den Folterknechten. Den noch erhaltenen
Prozessaufzeichnungen zufolge zeigten die Daumenschrauben und die spanischen
Stiefel nur wenig Wirkung, doch als man Junius wiederholt dem Aufziehen
unterwarf, brach der Angeklagte zusammen und bat uni Bedenkzeit. Die
Entdeckung des Teufelsmals in Form eines Fleckes auf der Haut, der
anscheinend schmerzunempfindlich war, lieferte einen weiteren „Beweis”, der
seinen Fall ganz und gar hoffnungslos machte.
Allein in seiner Zelle, schaffte es der Bürgermeister, der als Folge der
Folterungen kaum ein Schreibgerät halten konnte, einen Abschiedsbrief an
seine Tochter Veronika zu verfassen:
Viele hunderttausendmal gute Nacht, meine geliebte Tochter Veronika. Ich bin
unschuldig ins Gefängnis gekommen, unschuldig gemartert worden und muss
unschuldig sterben. Denn wer in das Hexenhaus kommt, muss eine Hexe sein
oder wird gefoltert, bis er in seinem Kopf etwas erfindet und sich - Gott
erbarme sich seiner - etwas ausdenkt.
In dieser bewegenden letzten Botschaft vom 24. Juli 1628 unterrichtete
Junius seine Tochter über seine Lage und drängte sie, Bamberg zu verlassen,
bis der Wahn sich gelegt habe. Er beschrieb, wie Georg Haan und die anderen
Ankläger ihn kurz vor ihrem Tod um Verzeihung für ihre belastenden Aussagen
gebeten hätten, die sie unter schier unerträglichen Folterungen gemacht
hätten. Von seiner eigenen Folterung mit den Daumenschrauben berichtete er,
dass „das Blut unter den Nägeln und überall hervorkam, so dass ich meine
Hände vier Wochen lang nicht gebrauchen konnte, wie du an meiner Schrift
erkennen wirst”. Über das Aufziehen konnte er nur sagen: „Ich dachte, das
Ende von Himmel und Erde sei gekommen. Achtmal haben sie mich aufgezogen und
wieder fallen lassen, so dass ich schreckliche Qualen litt.” Unter vier
Augen, so schrieb er, habe ihn der Henker gedrängt, die Wahrheit zu gestehen
oder etwas zu erfinden, um damit weiterer Pein zu entgehen: „Nun, mein
liebstes Kind, verstehst du, in welcher Gefahr ich mich befand und noch
immer befinde. Ich muss sagen, dass ich ein Hexenmeister bin, obwohl ich es
nicht bin, muss nun Gott verleugnen, obwohl ich das nie zuvor getan habe.”
Er erzählte seiner Tochter, er werde ein Geständnis verfassen, obgleich er
in seiner Seele wisse, dass es nicht wahr sei. In dem Brief wird weiter
beschrieben, wie die Befrager daraufbestanden, dass Junius Komplizen nenne,
und ihn auf eine Fahrt durch die Stadt mitgenommen und die Hexen
aufgesammelt hätten, die er ihnen Strasse für Strasse genannt habe. Der
Brief endet mit dem einfachsten Abschiedsgruss: „Ich habe mehrere Tage
gebraucht, um dies zu schreiben - meine beiden Hände sind verkrüppelt. Ich
bin in einer miserablen Lage. Gute Nacht, denn Dein Vater Johannes Junius
wird dich nie mehr sehen.”
Junius gab später vor Gericht eine lange Erklärung ab, in der er seine
diversen Verbrechen schilderte. Er gab unter anderem zu, Gott geleugnet zu
haben, nachdem er vom Teufel in Gestalt einer jungen Frau verführt worden
sei, einen Sukkubus namens Vixen gehabt und mit diesem gebuhlt, die Hostie
geschändet zu haben und auf einem schwarzen Hund zu Hexensabbaten geflogen
zu sein. Er habe sich jedoch Vixens Forderung verweigert, mit einem grauen
Pulver seine Kinder umzubringen, und habe das Pulver statt dessen seinem
Pferd gegeben. Auf die Forderungen des Gerichts hin beschuldigte er auch
mehrere Komplizen. Das Gericht akzeptierte das Geständnis, und Johannes
Junius, einer von vielen Hunderten, die genauso malträtiert worden waren,
wurde zum Tode verurteilt. Am 6. August 1608 verbrannte man ihn auf dem
Scheiterhaufen. |