|
Französische Patriotin
und Märtyrerin, geborene Jeanette Darc, auch unter dem Namen Jeanne la
Pucelle bekannt, die während des Hundertjährigen Krieges den französischen
Widerstand gegen die englischen Okkupanten anregte, schliesslich aber wegen
Häresie auf dem Scheiterhaufen verbrannt und von vielen ihrer Feinde als
Hexe betrachtet wurde. Johanna wurde in Domremy im Grenzgebiet zwischen
Lothringen und der Champagne als Kind einer Bauernfamilie geboren. Trotz
ihrer geringen Bildung verfügte sie über einen scharfen Verstand. 1428, im
Alter von sechzehn Jahren, verkündete sie, die Stimmen des heiligen Michael,
der heiligen Katharina und der heiligen Margareta vernommen zu haben, die
ihr befohlen hätten, die Engländer aus der Pariser Region zu vertreiben. Die
Heiligen waren ihr drei Jahre zuvor erstmals erschienen. Als Johanna dem
militärischen Befehlshaber des Ortes, Robert de Baudricourt, davon
berichtete, schickte er sie wieder nach Hause, doch sie kam sechs Monate
später nochmals, um ihre Behauptungen zu wiederholen. De Baudricourt liess
sie einer Teufelsaustreibung unterziehen, war aber allmählich von der
Glaubwürdigkeit ihrer Angaben überzeugt und beschloss, Johanna dem Dauphin,
dem umstrittenen Erben des französischen Throns, in Chinon vorzustellen.
Eine erste Erprobung ihrer übernatürlichen Fähigkeiten, bei der sie den
verkleideten Dauphin unter seinen Höflingen herausfinden musste, erwies sich
für sie als problemlos, und ihre Behauptung, dass er der wahre Thronerbe
Frankreichs sei, wurde ohne weiteres hingenommen. Zum sichtlichen Erstaunen
des Dauphins war sie darüber hinaus in der Lage, die Worte seines
persönlichen täglichen Gebetes herzusagen. Nachdem sie auch die Vertreter
eines kirchlichen Gerichts in Poitiers beeindruckt hatte, schickte man sie
mit Genehmigung des Hofes des Dauphin zur französischen Armee nach Orleans,
das damals von den Engländern belagert wurde. Angetan mit einer weissen
Rüstung und mit ihrem persönlichen Banner in der Hand, feuerte sie die
entmutigten Soldaten an und drang am 29. April 1429 mit ihnen in die Stadt
ein. Die Belagerung wurde am B. Mai aufgehoben. In den darauffolgenden
Monaten wurden die Engländer zum Rückzug von der Loire gezwungen, und
Johanna begleitete den Dauphin triumphierend nach Reims, wo er sich krönen
lassen sollte.
Der Dauphin, nun zu Karl VII. gekrönt, zögerte jedoch, sich auch fürderhin
auf die anscheinend göttlichen Führungsqualitäten des jungen Mädchens zu
verlassen, und widersetzte sich Johannas Plänen für weitere militärische
Unternehmungen, zu denen auch der Entsatz der Stadt Paris gehörte. 1430
beschloss Johanna, die Belagerer von Compiegne zu vertreiben, das damals von
den Burgundern unter Jean de Ligny aus Luxemburg attackiert wurde. Das
Unternehmen erwies sich als militärische Katastrophe, und Johanna wurde bei
einem Scharmützel gefangengenommen. Ihr Versuch, mit einem Sprung von einem
hohen Turm aus ihrer Gefangenschaft im Schloss Beaurevoir zu fliehen,
missglückte. Der undankbare Karl tat indessen nichts, um die Frau
loszukaufen, die ihm zum französischen Thron verholfen hatte. Drei Tage nach
der Gefangennahme liefert Jean de Ligny Johanna dem engländerfreundlichen
Pierre Cauchon, Bischof von Beauvais, für einen Preis von zehntausend Ecu
d'or aus. Mit Ketten an Nacken, Händen und Füssen wurde Johanna in einen
engen Eisenkäfig gesperrt und so ins Schloss von Rouen gebracht, wo sie ein
Prozess wegen Ketzerei und Zauberei vor Bischof Cauchon und Martin Billorin,
dem Grossinquisitor von Frankreich, erwartet. Das Ergebnis des Prozesses war
zwar vorauszusehen, doch Johanna beeindruckte jeden mit ihrer couragierten
Haltung. Eine Untersuchung bestätigte, dass sie eine Jungfrau war – ein
Zeugnis, das viele als Beweis dafür nahmen, dass sie keine Hexe war -, und
eine Erforschung ihres früheren Lebens in Domremy erbrachte keinerlei
belastendes Material. Die Richter versuchten, der Angeklagten Offenbarungen
zu entlocken, die sich als Eingeständnis okkulter Praktiken auslegen
liessen, und fragten sie, ob ihre Engel nackt erschienen seien und um einen
Baum getanzt hätten, der einem Aberglauben zufolge den Feen gehörte, doch
sie mühten sich vergeblich.
Nichtsdestoweniger wurde der Prozess fortgesetzt, wobei das Verfahren zum
grossen Teil in ihrer Gefängniszelle stattfand. Als Johanna sich weigerte,
ihre Behauptungen, sie habe die Stimmen von Engeln gehört, zurückzunehmen,
deutete man ihr an, es seien die Stimmen von Teufeln gewesen. Johanna jedoch
wich den Gefahren, die sich hinter dieser und anderen Bemerkungen und Fragen
verbargen, geschickt aus. Sie gestand auch nicht, irgendwelche Zauberringe
zu besitzen, mit deren Hilfe sie auf dem Schlachtfeld gesiegt habe.
Schliesslich sah sich das Gericht gezwungen, aus Mangel an belastenden
Beweisen sämtliche Anklagepunkte zu streichen, die besagten, dass die
Delinquentin eine Zauberin oder Hexe sei, und von den ursprünglich siebzig
Vorwürfen blieben lediglich zwölf bestehen, die beispielsweise das Tragen
von Männerkleidung und die vorsätzliche Missachtung der kirchlichen
Autorität betrafen. In den zwölf Anklagepunkten erklärte man sie als
überführt, und Johanna wurde in aller Form als Ketzerin zum Tode verurteilt.
Die Obrigkeit versuchte vergeblich, Johanna zum Widerruf ihrer Aussagen zu
bewegen. Man zog die Anwendung der Folter in Betracht, verwarf den Gedanken
aber, denn das Gericht wollte nicht den Anschein erwecken, es habe die
Angeklagte zu einem Geständnis gezwungen. Am 24. Mai 1431 wurde Johanna zur
Hinrichtung auf den Kirchplatz von St. Ouen in Rouen gebracht, doch das
Entsetzen vor dem Ende überstieg ihre Kräfte, und sie gestand unerwartet
ihre Irrtümer ein, versprach, der Kirche Gehorsam zu leisten und ihre
Visionen zu dementieren. Sie unterzeichnete ein Geständnis und wurde
daraufhin in den Kerker geworfen, um eine lebenslängliche Haftstrafe
anzutreten. Hier gaben ihr die englischen Gefängniswärter nur
Männerkleidung, und als sie schliesslich aus Not einwilligte, diese Sachen
zu tragen, wurde sie sofort angeklagt, wieder der Ketzerei verfallen zu
sein.
Johanna zog nun ihr Geständnis ganz und gar zurück, widersetzte sich allen
Versuchen, sie zur Änderung ihrer Meinung zu bewegen, und ergab sich in ihr
Schicksal. Am 30. Mai 1431 wurde sie exkommuniziert und dann -
neun-zehnjährig - auf dem Vieux Marche in Rouen als Ketzerin bei lebendigem
Leibe verbrannt. Für den Fall, dass Johanna vielleicht doch eine Hexe
gewesen sei, soll der Scharfrichter das Herz und die Eingeweide aus ihrem
Körper geschnitten, verbrannt und die Asche dann in die Seine geworfen
haben.
Um die Rechtmässigkeit der Krönung Karls VII. zu bestätigen, wurde der
Prozess gegen Johanna von Orleans für ungesetzlich erklärt. Schliesslich
wurde Johanna, die „Jungfrau von Orleans”, 1920 von der römisch-katholischen
Kirche heiliggesprochen. Hin und wieder haben sich Fachleute, die sich mit
dem Leben der Johanna von Orleans beschäftigen, mit der Theorie versucht,
Johanna sei wirklich eine Hexe und Anhängerin der „alten Religion” gewesen,
doch der überzeugende Beweis dafür steht noch aus. |