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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Johanna von Orleans um 1412-1431

Französische Patriotin und Märtyrerin, geborene Jeanette Darc, auch unter dem Namen Jeanne la Pucelle bekannt, die während des Hundertjährigen Krieges den französischen Widerstand gegen die englischen Okkupanten anregte, schliesslich aber wegen Häresie auf dem Scheiterhaufen verbrannt und von vielen ihrer Feinde als Hexe betrachtet wurde. Johanna wurde in Domremy im Grenzgebiet zwischen Lothringen und der Champagne als Kind einer Bauernfamilie geboren. Trotz ihrer geringen Bildung verfügte sie über einen scharfen Verstand. 1428, im Alter von sechzehn Jahren, verkündete sie, die Stimmen des heiligen Michael, der heiligen Katharina und der heiligen Margareta vernommen zu haben, die ihr befohlen hätten, die Engländer aus der Pariser Region zu vertreiben. Die Heiligen waren ihr drei Jahre zuvor erstmals erschienen. Als Johanna dem militärischen Befehlshaber des Ortes, Robert de Baudricourt, davon berichtete, schickte er sie wieder nach Hause, doch sie kam sechs Monate später nochmals, um ihre Behauptungen zu wiederholen. De Baudricourt liess sie einer Teufelsaustreibung unterziehen, war aber allmählich von der Glaubwürdigkeit ihrer Angaben überzeugt und beschloss, Johanna dem Dauphin, dem umstrittenen Erben des französischen Throns, in Chinon vorzustellen.
Eine erste Erprobung ihrer übernatürlichen Fähigkeiten, bei der sie den verkleideten Dauphin unter seinen Höflingen herausfinden musste, erwies sich für sie als problemlos, und ihre Behauptung, dass er der wahre Thronerbe Frankreichs sei, wurde ohne weiteres hingenommen. Zum sichtlichen Erstaunen des Dauphins war sie darüber hinaus in der Lage, die Worte seines persönlichen täglichen Gebetes herzusagen. Nachdem sie auch die Vertreter eines kirchlichen Gerichts in Poitiers beeindruckt hatte, schickte man sie mit Genehmigung des Hofes des Dauphin zur französischen Armee nach Orleans, das damals von den Engländern belagert wurde. Angetan mit einer weissen Rüstung und mit ihrem persönlichen Banner in der Hand, feuerte sie die entmutigten Soldaten an und drang am 29. April 1429 mit ihnen in die Stadt ein. Die Belagerung wurde am B. Mai aufgehoben. In den darauffolgenden Monaten wurden die Engländer zum Rückzug von der Loire gezwungen, und Johanna begleitete den Dauphin triumphierend nach Reims, wo er sich krönen lassen sollte.
Der Dauphin, nun zu Karl VII. gekrönt, zögerte jedoch, sich auch fürderhin auf die anscheinend göttlichen Führungsqualitäten des jungen Mädchens zu verlassen, und widersetzte sich Johannas Plänen für weitere militärische Unternehmungen, zu denen auch der Entsatz der Stadt Paris gehörte. 1430 beschloss Johanna, die Belagerer von Compiegne zu vertreiben, das damals von den Burgundern unter Jean de Ligny aus Luxemburg attackiert wurde. Das Unternehmen erwies sich als militärische Katastrophe, und Johanna wurde bei einem Scharmützel gefangengenommen. Ihr Versuch, mit einem Sprung von einem hohen Turm aus ihrer Gefangenschaft im Schloss Beaurevoir zu fliehen, missglückte. Der undankbare Karl tat indessen nichts, um die Frau loszukaufen, die ihm zum französischen Thron verholfen hatte. Drei Tage nach der Gefangennahme liefert Jean de Ligny Johanna dem engländerfreundlichen Pierre Cauchon, Bischof von Beauvais, für einen Preis von zehntausend Ecu d'or aus. Mit Ketten an Nacken, Händen und Füssen wurde Johanna in einen engen Eisenkäfig gesperrt und so ins Schloss von Rouen gebracht, wo sie ein Prozess wegen Ketzerei und Zauberei vor Bischof Cauchon und Martin Billorin, dem Grossinquisitor von Frankreich, erwartet. Das Ergebnis des Prozesses war zwar vorauszusehen, doch Johanna beeindruckte jeden mit ihrer couragierten Haltung. Eine Untersuchung bestätigte, dass sie eine Jungfrau war – ein Zeugnis, das viele als Beweis dafür nahmen, dass sie keine Hexe war -, und eine Erforschung ihres früheren Lebens in Domremy erbrachte keinerlei belastendes Material. Die Richter versuchten, der Angeklagten Offenbarungen zu entlocken, die sich als Eingeständnis okkulter Praktiken auslegen liessen, und fragten sie, ob ihre Engel nackt erschienen seien und um einen Baum getanzt hätten, der einem Aberglauben zufolge den Feen gehörte, doch sie mühten sich vergeblich.
Nichtsdestoweniger wurde der Prozess fortgesetzt, wobei das Verfahren zum grossen Teil in ihrer Gefängniszelle stattfand. Als Johanna sich weigerte, ihre Behauptungen, sie habe die Stimmen von Engeln gehört, zurückzunehmen, deutete man ihr an, es seien die Stimmen von Teufeln gewesen. Johanna jedoch wich den Gefahren, die sich hinter dieser und anderen Bemerkungen und Fragen verbargen, geschickt aus. Sie gestand auch nicht, irgendwelche Zauberringe zu besitzen, mit deren Hilfe sie auf dem Schlachtfeld gesiegt habe. Schliesslich sah sich das Gericht gezwungen, aus Mangel an belastenden Beweisen sämtliche Anklagepunkte zu streichen, die besagten, dass die Delinquentin eine Zauberin oder Hexe sei, und von den ursprünglich siebzig Vorwürfen blieben lediglich zwölf bestehen, die beispielsweise das Tragen von Männerkleidung und die vorsätzliche Missachtung der kirchlichen Autorität betrafen. In den zwölf Anklagepunkten erklärte man sie als überführt, und Johanna wurde in aller Form als Ketzerin zum Tode verurteilt.
Die Obrigkeit versuchte vergeblich, Johanna zum Widerruf ihrer Aussagen zu bewegen. Man zog die Anwendung der Folter in Betracht, verwarf den Gedanken aber, denn das Gericht wollte nicht den Anschein erwecken, es habe die Angeklagte zu einem Geständnis gezwungen. Am 24. Mai 1431 wurde Johanna zur Hinrichtung auf den Kirchplatz von St. Ouen in Rouen gebracht, doch das Entsetzen vor dem Ende überstieg ihre Kräfte, und sie gestand unerwartet ihre Irrtümer ein, versprach, der Kirche Gehorsam zu leisten und ihre Visionen zu dementieren. Sie unterzeichnete ein Geständnis und wurde daraufhin in den Kerker geworfen, um eine lebenslängliche Haftstrafe anzutreten. Hier gaben ihr die englischen Gefängniswärter nur Männerkleidung, und als sie schliesslich aus Not einwilligte, diese Sachen zu tragen, wurde sie sofort angeklagt, wieder der Ketzerei verfallen zu sein.
Johanna zog nun ihr Geständnis ganz und gar zurück, widersetzte sich allen Versuchen, sie zur Änderung ihrer Meinung zu bewegen, und ergab sich in ihr Schicksal. Am 30. Mai 1431 wurde sie exkommuniziert und dann - neun-zehnjährig - auf dem Vieux Marche in Rouen als Ketzerin bei lebendigem Leibe verbrannt. Für den Fall, dass Johanna vielleicht doch eine Hexe gewesen sei, soll der Scharfrichter das Herz und die Eingeweide aus ihrem Körper geschnitten, verbrannt und die Asche dann in die Seine geworfen haben.
Um die Rechtmässigkeit der Krönung Karls VII. zu bestätigen, wurde der Prozess gegen Johanna von Orleans für ungesetzlich erklärt. Schliesslich wurde Johanna, die „Jungfrau von Orleans”, 1920 von der römisch-katholischen Kirche heiliggesprochen. Hin und wieder haben sich Fachleute, die sich mit dem Leben der Johanna von Orleans beschäftigen, mit der Theorie versucht, Johanna sei wirklich eine Hexe und Anhängerin der „alten Religion” gewesen, doch der überzeugende Beweis dafür steht noch aus.

 

 

 

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