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Die für ihr reiches
Volkstum berühmte irische Kultur ist gegenüber dem Hexenwahn, der zwischen
dem fünfzehnten und siebzehnten Jahrhundert Europa überzog, relativ
unempfänglich geblieben. Als Gründe dafür sieht man heute die geographische
Ferne von den Brutstätten des Hexenwahns, die Schwierigkeit, die sich daraus
für die Beschaffung von Literatur über das Hexenwesen ergab, und den
Abstand, den die herrschende protestantische Klasse von den Anhängern der
römisch-katholischen Kirche hielt, an.
Der erste wichtige Prozess fand 1324 statt, als Alice Kyteler aus Kilkenny
und mehrere ihrer Bediensteten und Bekannten wegen einer ganzen Reihe
okkulter Aktivitäten angeklagt wurden - die aber anscheinend eher eine Art
vorchristlicher religiöser Handlungen darstellten. Dieser erste Prozess kam
hauptsächlich auf Betreiben des Bischofs von Ossory, eines in Frankreich
ausgebildeten Engländers, zustande, der hier die Gelegenheit gesehen haben
mag, von einer Verbreitung des Hexenwahns vom europäischen Kontinent nach
Irland zu profitieren. Das erste Opfer der Untersuchungen, die der Bischof
in Kilkenny anstellen liess, und damit das erste historisch belegte Opfer
des Hexenwahns auf irischem Boden wurde Alice Kytelers Dienstmädchen
Petronilla de Midia, das man am 3. November 1324 auf dem Scheiterhaufen
verbrannte, nachdem man ihr unter der Folter ein Geständnis abgepresst
hatte. Vielleicht folgten dem Mädchen noch weitere Mittäter auf den
Scheiterhaufen, doch die Aufzeichnungen über diesen Fall sind unvollständig
und geben darüber keine Auskunft. Alice Kyteler selbst entging einer
ähnlichen Strafe, indem sie nach England floh.
Die sensationellen Ereignisse uni den Fall in Kilkenny hatten jedoch keine
weiteren Prozesse zur Folge, und zu Ausbrüchen der Hexenmanie kam es in den
folgenden drei Jahrhunderten nur relativ selten, und Alice Kyteler behielt
ihren Ruf als berühmteste Hexe Irlands. 1447 gab das irische Parlament eine
Stellungnahme ab, in der erklärt wurde, dass es keinem Menschen möglich sei,
einen anderen durch Zauberei oder Totenbeschwörung zu ruinieren oder zu
vernichten.
Kilkenny wurde 1578 zum Schauplatz eines anderen schrecklichen Vorfalls im
Zusammenhang mit Hexerei. Damals wurden drei Hexen - darunter auch eine
dunkelhäutige - „nach Naturrecht” zu Tode gebracht, da man ihnen nach
menschlichem Recht kein Verbrechen nachweisen konnte. Übrigens berichtet
keine andere Quelle darüber, dass in Irland oder auf der britischen
Hauptinsel ein Mensch von dunkler Hautfarbe wegen Hexerei hingerichtet
wurde.
Die strafrechtliche Verfolgung einzelner Fälle in den Jahren danach führte
1586 zwar zum Erlass eines Hexengesetzes durch das irische Parlament, doch
keiner dieser Fälle löste ein solches Auflodern des Hexenwahns aus, das die
englische Gesellschaft fast zur gleichen Zeit erschütterte. Für die Zeit
zwischen dem ersten Prozess im Jahre 1324 und dem letzten von 1711 sind
lediglich ein halbes Dutzend Fälle dokumentiert. Mit Ausnahme des ersten
Falles waren die Angeklagten stets Protestanten, die von Protestanten vor
Gericht gestellt worden waren. In zwei Fällen lauteten die Anklagen auf das
Voraussagen der Zukunft durch Geisterbeschwörung. Ein anderer Fall aus dem
Jahre 1609 betraf ein junges Mädchen, das von Dämonen besessen war, bis es
auf wunderbare Weise durch einen heiligen Gürtel aus der Holy Cross Abbey
bei Thurles wieder gesund gemacht wurde. Schwerwiegender waren die Prozesse
gegen Florence Newton, die „Hexe von Youghal”, der man zur Last legte, 1661
ein Dienstmädchen behext zu haben, sowie gegen eine namentlich nicht
bekannte Bettlerin, die man zum Tode verurteilte und uni 1699 als Hexe
verbrannte, da sie ein neuzehnjähriges Mädchen, das ihr Almosen gegeben
hatte, mit Anfällen heimgesucht hatte. Das irische Hexengesetz wurde 1821
schliesslich ausser Kraft gesetzt. |