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Römisch-katholisches
Tribunal, das im zwölften Jahrhundert gegründet wurde, um die Häresie
überall in der christlichen Welt zu unterdrücken, und das später den
berüchtigten Ruf erlangte, den Feldzug der christlichen Kirche gegen das
Hexenwesen mit grosser Brutalität geführt zu haben. Bereits 430 n. Chr.
hatten die Führer der christlichen Kirche erklärt, dass Häresie mit dem Tod
bestraft werden müsse. Die weltlichen Gerichte allerdings strebten erst nach
dem Erscheinen der Inquisition, die in allen von ihr untersuchten Fällen das
Verbrechen der Ketzerei zugrunde legte, regelmässig solch schwerwiegende
Urteile an. Im dreizehnten Jahrhundert mussten der Häresie überführte
Personen zum Zeichen ihrer Schuld für alle sichtbar häufig zwei grosse gelbe
Kreuze an ihrer Kleidung tragen. Nach der Einrichtung der Inquisition
änderte sich die Lage langsam. Das Ziel war die Ausrottung der Häresie in
allen ihren Formen. Bereits 1258 ersuchte die Inquisition Papst Alexander
IV., einer Erweiterung ihres Wirkungsbereiches auf Divination und Zauberei
zuzustimmen. Obwohl die Entscheidung des Papstes diesmal gegen eine solche
Veränderung ausfiel, dauerte es nicht lange, bis auch Vergehen dieser Art
regulär von dieser Organisation untersucht wurden. Zu den ersten, gegen die
sich die Aktivitäten der Inquisition richteten, gehörten die Tempelritter,
denen man alle Arten okkulter Verbrechen zur Last legte und die von den
päpstlichen Vertretern ohne Gnade verfolgt wurden, bis der Orden ausgelöscht
war.
Über den Gedanken, Hexerei als Häresie einzustufen, wurde lange Zeit
debattiert. Allmählich akzeptierte man, dass die Inquisition ein
berechtigtes Interesse an der Untersuchung von Fällen habe, bei denen es um
Hexerei und Zauberei sowie um andere Arten von Ketzerei ging, und im
vierzehnten Jahrhundert wurde die Entscheidung, ob in einem bestimmten Fall
Häresie vorlag oder nicht, dem Inquisitor überlassen. Das Streben der
Organisation, auch Fälle von Zauberei und Hexerei untersuchen zu dürfen,
lässt sich damit begründen, dass es durch ihr mörderisches Vorgehen gegen
Ende des vierzehnten Jahrhunderts nahezu keinen Ketzer mehr gab, den sie
hätte anklagen können.
Zu den frühesten organisierten Feldzügen der Inquisition gegen das
Hexenwesen gehört die Hexenverfolgung in den zwanziger und dreissiger Jahre
des vierzehnten Jahrhunderts in Südfrankreich, die der Entscheidung von
Papst Johannes XXII. folgte, nach der Teufelsverehrer von der Organisation
zu Recht verfolgt würden. Bis zum Jahre 1350 waren etwa eintausend Menschen
von der Inquisition in Toulouse und Carcassonne wegen Zauberei
strafrechtlich verfolgt und sechshundert von ihnen verbrannt worden. Unter
der Regie der Inquisition fanden in ganz Frankreich bis ins späte vierzehnte
und frühe fünfzehnte Jahrhundert hinein Massenverbrennungen vermeintlicher
Hexen statt. Später dehnte sich der Einfluss der Inquisition auf Teile der
Schweiz, auf den Norden Italiens, auf Deutschland und auf andere Länder aus.
Die Aktivitäten der Inquisition gegen das Hexenwesen nahmen zu, nachdem
Papst Innozenz VIII. seine Bulle von 1484 veröffentlicht hatte, die die
Hexenjagden sanktionierte und seinen beiden Inquisitoren in Deutschland, den
Dominikanern Heinrich Kramer und Jakob Sprenger, grössere Vollmachten
einräumte. Diese beiden Männer verfassten den berüchtigten und massgebenden
Malleus maleficarum, den Hexenhammer, der die Verfolgung rechtfertigte. Ein
Land, in dem die Inquisition vergeblich versuchte, Einfluss zu gewinnen, war
England, wo nach den Rechtsregeln der allgemeinen Gerichte die Anwendung der
Folter verboten war, sofern sie nicht durch ein Gesetz des Königlichen
Hoheitsrechts sanktioniert wurde. Ohne Folter konnte man die für eine
Strafverfolgung und Verurteilung notwendigen Schuldbekenntnisse nicht
garantieren.
Dem traditionellen Standpunkt der Inquisitoren zufolge wurde Europa von den
Mächten der Finsternis bedroht, die mittels verschiedener Formen dämonischer
Besessenheit Krieg gegen die Menschheit führten und nun eine Armee von
Agenten, Zauberern und Hexen anwarben, um ihre Feinde allmählich zugrunde zu
richten. Um die Gesellschaft vor dieser Bedrohung zu schützen, ging man von
den normalen Beweisregeln der weltlichen und kirchlichen Gerichte ab und
wandte weit härtere Massnahmen an.
Die Inquisition, deren Amtsträger aus dem Dominikanerorden kamen, musste
sich allein vor dem Papst verantworten, der einzelne Inquisitoren in
Gegenden aussandte, die seinen Befürchtungen zufolge besonders anfällig
gegenüber den Feinden der Kirche waren. Die Verfahren, die diese
Inquisitoren durchführten, legten ein Muster für die Hexenverfolgung durch
kirchliche und auch weltliche Gerichte fest, in dem die Anklagen
formalisiert und die Folter als anerkannte Methode zur Erlangung der
Geständnisse eingeführt wurde, auf deren Grundlage die Fälle entschieden
werden konnten. Die Einziehung des Eigentums durch die Inquisition war ein
Beispiel, dem die anderen Gerichte rasch nacheiferten.
In Anlehnung an die römischen Rechtsquellen galten die Angeklagten bis zum
Beweis des Gegenteils als schuldig. Die normalen Beweisregeln waren
angesichts der Schwere der angeblichen Verbrechen ausser Kraft gesetzt, und
es genügten unbestätigte Beweise vom Hörensagen, um die Verhaftung eines
Verdächtigen zu rechtfertigen. Sämtliche Verbrechen, die in den
Zuständigkeitsbereich der Inquisition fielen, wurden als Fälle von Ketzerei
verhandelt, auf die die Todesstrafe stand. Die Identität der Zeugen wurde
geheimgehalten, was eine Verteidigung der Angeklagten nahezu unmöglich
machte. Das Zeugnis von Personen, deren Aussage man bei anderen Gerichten
nicht zugelassen hätte, war in Ketzerprozessen willkommen, und so wurden
Anschuldigungen von kleinen Kindern, anderen Ketzern und überführten
Meineidigen zusammengetragen. Nahm ein Zeuge seine Aussage zurück, drohte
ihm eine Anklage wegen Meineids. Die ursprüngliche Aussage verwendete man
dann weiterhin vor Gericht oder liess sie nach Belieben des Richters fallen.
Bis in die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts, als sich eine gewisse
Entspannung abzeichnete, wurden keine Zeugen zugelassen, die zugunsten des
Angeklagten aussagen wollten, ignorierte das Gericht Gnadengesuche, in denen
man sich auf den einstigen guten Charakter des Angeklagten berief. Manchmal
nahmen die Richter selbst an den strengen Verhören teil, wobei sie jede
Täuschung anwenden durften, die sie für nötig hielten, um die Verdächtigen
zu einem Schuldbekenntnis zu verleiten.
Die Anwendung der Folter wurde 1257 durch eine päpstliche Bulle genehmigt.
1623 wurde sie eingeschränkt, da leitende Persönlichkeiten im Vatikan
einräumten, dass die Folter in der Vergangenheit im Übermass angewendet
worden sei. Es dauerte jedoch bis zum Jahre 1816, ehe sie offiziell verboten
wurde. Obwohl die körperliche Folter nicht wiederholt werden durfte, konnte
sie nach einer Unterbrechung „fortgesetzt” werden, und so wurden die meisten
Verdächtigen dreimal in die Folterkammer geschickt, wo sie heftigsten und
mitunter lebensbedrohenden Qualen ausgesetzt wurden, bis man ihnen ein
Geständnis abgepresst hatte.
Nach dem Ende der Folterungen mussten die Angeklagten ihre Geständnisse
wiederholen, so dass die Inquisitoren behaupten konnten, die Aussagen seien
ohne Zwang zustande gekommen. Zu einem Geständnis gehörte auch, die Namen
von Mittätern zu nennen. War ein Inhaftierter erst einmal schuldig
gesprochen, dann hatte er kein Recht, Einspruch zu erheben, und sein
Eigentum wurde von der Inquisition konfisziert. Obwohl ein grosser Teil
davon angeblich nach Rom geschickt oder mit der weltlichen Obrigkeit geteilt
werden musste, sind doch viele Inquisitoren auf diese Weise zu Reichtum
gekommen. Die einzige Hoffnung eines Verurteilten, der Todesstrafe zu
entgehen, war die, sich vom Inquisitor freizukaufen, indem man ihm
beispielsweise die jährliche Zahlung eines Geldbetrages garantierte.
Die Todesurteile wurden nicht unbedingt unter der Schirmherrschaft der
Inquisition vollstreckt. Statt dessen übergab man die verurteilten
Gefangenen mit heuchlerischen Gesuchen, das Leben der Delinquenten zu
schonen, der weltlichen Obrigkeit - obwohl Richter, die dem nachkamen und
überführten Ketzern gegenüber Nachsicht walten liessen, wahrscheinlich
selbst mit einer Anklage wegen Häresie zu rechnen hatten.
Interessanterweise war zuerst in den Ländern, in denen die Inquisition ihre
Herrschaft ausübte - mit Ausnahme von Spanien, wo das Glaubensgericht aus
eigener Machtbefugnis agierte und das ganze sechzehnte Jahrhundert hindurch
mit aller Härte Hexenprozesse führte -, ein Nachlassen des Hexenwahns zu
beobachten. Hier gab es nach iso relativ wenige von der Inquisition
eingeleitete Verfahren, während die Hysterie anderswo auf ihrem Höhepunkt
war. Die Fälle von Hexerei, die ans Licht kamen, wurden im allgemeinen der
weltlichen Obrigkeit übergeben, wobei katholische wie protestantische
Gerichte ähnliche Vorgehensweisen zeigten. Die Mitglieder der Inquisition
behielten ihren Status als Autoritäten auf dem Gebiet der Hexenverfolgung
allerdings bei. Sie veröffentlichten das ganze siebzehnte Jahrhundert
hindurch eine Flut von Druckschriften zu diesem Thema, mit denen sie die
letzten Funken des Wahns entfachten, obwohl sie sich selbst schon nicht mehr
aktiv an den Prozessen beteiligten.
Man schätzt, dass die Inquisition in der Zeit von 1450 -1600 für die
Verbrennung von etwa dreissigtausend angeblichen Hexen verantwortlich war. |