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Während des Hexenwahns
des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts bediente man sich einer ganzen
Reihe von Methoden, um verurteilte Hexen hinzurichten. In England und im
kolonialen Amerika starben sie meist am Galgen; verbrannt wurden sie nur,
wenn das Gericht sie des Verrats für schuldig befunden hatte. In Schottland
und fast überall auf dem europäischen Festland hingegen wurden Hexen im
allgemeinen auf eine Weise zu Tode gebracht, wie man sie früher nur bei
Ketzern angewendet hatte: Sie wurden gewöhnlich auf dem Scheiterhaufen
verbrannt.
Es war die Inquisition, die das Verbrennen als angemessene
Hinrichtungsmethode etablierte, wenngleich die Inquisitoren verurteilte
Hexen zur Vollstreckung der Strafe der weltlichen Obrigkeit übergaben. Nicht
wenige Autoritäten bestätigten dies später als die beste Methode, da es die
Schwere der begangenen Verbrechen widerspiegelte. In Italien und Spanien
wurden die Verurteilten seit jeher bei lebendigem Leibe verbrannt; die
deutschen, schottischen und französischen Gerichte hingegen liessen es zu,
dass sie garottiert oder gehängt wurden, ehe man ihre Körper zu Asche
verbrannte - um die magischen Kräfte des Verurteilten völlig zu vernichten.
Lebendig verbrannt wurden sie, wenn sie ihre Geständnisse vor der
Hinrichtung widerriefen.
In England beschwerte sich 16o8 der Graf von Mar beim Kronrat über einen
entsetzlichen Zwischenfall, bei dem die Angeklagten noch lebten, als man die
Scheiterhaufen entzündete. Er schrieb, dass „einige von ihnen dem Glauben
abschworen und Gott lästerten und in Verzweiflung starben, und andere
halbverbrannt aus dem Feuer hervorbrachen und noch lebendig wieder
hineingeworfen wurden, bis die Flammen sie getötet hatten”. In Fällen, da
sich eine Hexe besonders widerspenstig gezeigt hatte, war das Gericht nicht
geneigt, der Verurteilten eine :Gnade zu erweisen, sondern liess den
Scheiterhaufen aus frischem Holz aufschichten, damit er viel langsamer
brenne und die Todesqualen verlängere.
Unter den von den Hexengerichten Verurteilten befanden sich auch viele
Kinder. Obgleich manche Richter Rücksicht auf das Alter jungen Angeklagten
nahmen und sie zu Gefängnis- oder Prügelstrafen anstatt zum Tode
verurteilten, gibt es auch Berichte, nach denen Elfjährige auf dem
Scheiterhaufen sterben mussten. Nicolas Remy beispielsweise drückte Bedauern
darüber aus, dass er sich als Richter meist damit zufriedengegeben hatte,
Kinder zu Prügel zu verurteilen, die sie dann, ihre verbrannten Eltern vor
Augen, auf dem Hinrichtungsplatz verabreicht bekamen.
Hinrichtungen waren grosse öffentliche Ereignisse, denen man häufig einen
feierlichen Anschein gab. Die Zuschauer wurden durch Trompetenklänge und
Glockengeläut auf die bevorstehende Hinrichtung aufmerksam gemacht, wobei
man die Glocken mitunter in feuchtes Tuch hüllte, damit sie um so
beklemmender klangen. Die Menge wurde oftmals durch eine nicht geringe Zahl
von Kindern noch vergrössert, die einen freien Tag bekommen hatten, um bei
den Hinrichtungen dabei sein zu können. Man führte die Verurteilten in einer
Prozession aus dem Gefängnis heraus und zählte ihre Verbrechen auf, worauf
sie ihre Schuld bekennen mussten. Weigerten sie sich, dann konnte es
geschehen, dass sie zu den Folterknechten zurückgebracht wurden. Die
anwesenden Priester hielten langatmige Predigten über die Verderbtheit des
Hexenwesens, und gelegentlich liess man auch die verurteilte Person einige
Worte sagen. Während der Hinrichtung erklangen Choräle. In einigen Gegenden
des europäischen Kontinents war es üblich, dass nach der ordnungsgemässen
Vollstreckung der Todesstrafe der Bürgermeister und andere offizielle
Persönlichkeiten bei einem üppigen Mahl zusammentrafen, dessen Kosten aus
dem Habe der hingerichteten Hexe bestritten wurden.
Es ist unmöglich, in Erfahrung zu bringen, wie viele Hexen in Europa und
Amerika in der Zeit von 1450 bis 1750 exekutiert worden sind. Die Angaben
hierzu reichen von vier-zehntausend bis zweihunderttausend. Vielleicht
dreissigtausend wurden Opfer der Inquisition. Die Hälfte davon wurde in den
deutschen Staaten zu Tode gebracht - im Gegensatz zu den etwa tausend
Menschen, die in England hingerichtet wurden, und den viertausendvierhundert
oder mehr Opfern der Hexenverfolgung in Schottland. |