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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Hinrichtungen

Während des Hexenwahns des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts bediente man sich einer ganzen Reihe von Methoden, um verurteilte Hexen hinzurichten. In England und im kolonialen Amerika starben sie meist am Galgen; verbrannt wurden sie nur, wenn das Gericht sie des Verrats für schuldig befunden hatte. In Schottland und fast überall auf dem europäischen Festland hingegen wurden Hexen im allgemeinen auf eine Weise zu Tode gebracht, wie man sie früher nur bei Ketzern angewendet hatte: Sie wurden gewöhnlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Es war die Inquisition, die das Verbrennen als angemessene Hinrichtungsmethode etablierte, wenngleich die Inquisitoren verurteilte Hexen zur Vollstreckung der Strafe der weltlichen Obrigkeit übergaben. Nicht wenige Autoritäten bestätigten dies später als die beste Methode, da es die Schwere der begangenen Verbrechen widerspiegelte. In Italien und Spanien wurden die Verurteilten seit jeher bei lebendigem Leibe verbrannt; die deutschen, schottischen und französischen Gerichte hingegen liessen es zu, dass sie garottiert oder gehängt wurden, ehe man ihre Körper zu Asche verbrannte - um die magischen Kräfte des Verurteilten völlig zu vernichten. Lebendig verbrannt wurden sie, wenn sie ihre Geständnisse vor der Hinrichtung widerriefen.
In England beschwerte sich 16o8 der Graf von Mar beim Kronrat über einen entsetzlichen Zwischenfall, bei dem die Angeklagten noch lebten, als man die Scheiterhaufen entzündete. Er schrieb, dass „einige von ihnen dem Glauben abschworen und Gott lästerten und in Verzweiflung starben, und andere halbverbrannt aus dem Feuer hervorbrachen und noch lebendig wieder hineingeworfen wurden, bis die Flammen sie getötet hatten”. In Fällen, da sich eine Hexe besonders widerspenstig gezeigt hatte, war das Gericht nicht geneigt, der Verurteilten eine :Gnade zu erweisen, sondern liess den Scheiterhaufen aus frischem Holz aufschichten, damit er viel langsamer brenne und die Todesqualen verlängere.
Unter den von den Hexengerichten Verurteilten befanden sich auch viele Kinder. Obgleich manche Richter Rücksicht auf das Alter jungen Angeklagten nahmen und sie zu Gefängnis- oder Prügelstrafen anstatt zum Tode verurteilten, gibt es auch Berichte, nach denen Elfjährige auf dem Scheiterhaufen sterben mussten. Nicolas Remy beispielsweise drückte Bedauern darüber aus, dass er sich als Richter meist damit zufriedengegeben hatte, Kinder zu Prügel zu verurteilen, die sie dann, ihre verbrannten Eltern vor Augen, auf dem Hinrichtungsplatz verabreicht bekamen.
Hinrichtungen waren grosse öffentliche Ereignisse, denen man häufig einen feierlichen Anschein gab. Die Zuschauer wurden durch Trompetenklänge und Glockengeläut auf die bevorstehende Hinrichtung aufmerksam gemacht, wobei man die Glocken mitunter in feuchtes Tuch hüllte, damit sie um so beklemmender klangen. Die Menge wurde oftmals durch eine nicht geringe Zahl von Kindern noch vergrössert, die einen freien Tag bekommen hatten, um bei den Hinrichtungen dabei sein zu können. Man führte die Verurteilten in einer Prozession aus dem Gefängnis heraus und zählte ihre Verbrechen auf, worauf sie ihre Schuld bekennen mussten. Weigerten sie sich, dann konnte es geschehen, dass sie zu den Folterknechten zurückgebracht wurden. Die anwesenden Priester hielten langatmige Predigten über die Verderbtheit des Hexenwesens, und gelegentlich liess man auch die verurteilte Person einige Worte sagen. Während der Hinrichtung erklangen Choräle. In einigen Gegenden des europäischen Kontinents war es üblich, dass nach der ordnungsgemässen Vollstreckung der Todesstrafe der Bürgermeister und andere offizielle Persönlichkeiten bei einem üppigen Mahl zusammentrafen, dessen Kosten aus dem Habe der hingerichteten Hexe bestritten wurden.
Es ist unmöglich, in Erfahrung zu bringen, wie viele Hexen in Europa und Amerika in der Zeit von 1450 bis 1750 exekutiert worden sind. Die Angaben hierzu reichen von vier-zehntausend bis zweihunderttausend. Vielleicht dreissigtausend wurden Opfer der Inquisition. Die Hälfte davon wurde in den deutschen Staaten zu Tode gebracht - im Gegensatz zu den etwa tausend Menschen, die in England hingerichtet wurden, und den viertausendvierhundert oder mehr Opfern der Hexenverfolgung in Schottland.

 

 

 

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