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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Hexenkratzen

Alter Glaube, nach dem man einer Hexe oberhalb von Mund und Nase eine blutende Wunde zufügen musste, um den Zauber zu lösen, den sie gegen jemanden gerichtet hatte. Die hauptsächlich in England verbreitete Theorie besagte, dass ein Hausgeist, der gerade irgendwo Unheil anrichtete, durch das Hexenblut angelockt wurde und augenblicklich zu seinem Herrn oder seiner Herrin zurückkehrte, um sich an dem Lebenssaft zu laben. Das Hexenkratzen war zwar keinesfalls eine gesetzlich zugelassene Hexenprobe, doch es gibt eine Vielzahl von Berichten über vermeintliche Hexen, die mit Zustimmung der Gemeinde und manchmal auch mit der Billigung von Kirche und Staatsbeamten von den Nachbarn oder Freunden ihrer vermeintlichen Opfer attackiert wurden. Auch Werwölfe waren solchen Übergriffen ausgesetzt.
Die Praxis des Hexenkratzens konnte bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken, ehe sie sich gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts als althergebrachte Methode zur Abwehr von Hexerei etabliert hatte. 1599 beispielsweise zerkratzte Thomas Darling, der Junge von Burton, der angeblichen Hexe Alice Gooderidge das Gesicht, um in aller Öffentlichkeit die Macht zu brechen, die sie angeblich über ihn hatte. Die Frau stellte sich freiwillig einem Gottesurteil, da ihr offensichtlich die Gefahr bewusst war, die ihr drohte, wenn sie auswiche: „Nimm genug Blutjunge. Gott helfe dir.” Darling erwiderte auf diese Worte: „Betet für Euch selbst, Euer Gebet kann mir nichts Gutes tun.”
Der Glaube an die Wirksamkeit des Hexenkratzens hielt sich bis weit in das achtzehnte Jahrhundert hinein, in einigen Gegenden sogar noch länger. 1717 wurde Jane Clarke zusammen mit ihrem Sohn und ihrer Tochter wegen vermeintlicher Hexerei dem alten Gottesurteil des Schwemmens unterworfen. Dazu kratzte man ihnen noch die Gesichter blutig. Dieser Fall von Hexereiverdacht kam allerdings gar nicht erst vor Gericht. In dem offiziellen Bericht hiess es: „Die Haut der alten Frau war so fest, dass sie nach dem Kratzen gar nicht blutete; deshalb nahmen sie lange Nadeln und ähnliche Gegenstände dafür.” 1823, über hundert Jahre später, wurde Anne Burges aus Wiveliscombe, Somerset von Elizabeth Bryant und deren beiden Töchtern, die behaupteten, sie sei eine Hexe, mit eisernen Nägeln am Arm übel zugerichtet. Keiner von ihren Mitbürgern, die Zeugen des Vorfalls waren, machte den Versuch einzuschreiten, bis der Frau eine Freundin zu Hilfe kam. Elizabeth Bryant und ihre Töchter wurden später vor Gericht gebracht und zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt.
Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts gab es zwar immer wieder vereinzelte Berichte über angebliche Hexen, die man bis aufs Blut zerkratzt hatte, doch das Risiko einer Bestrafung durch die örtliche Justiz sorgte dafür, dass es nur noch wenige Übergriffe dieser Art gab. Noch 1924 berichtete The Times, dass ein Kleinbauer eine Dorfbewohnerin erschiessen wollte, die er verdächtigte, seine Schweine behext zu haben. Zuvor hatte er vergeblich versucht, ihr mit einer Nadel das Gesicht zu zerkratzen.

 

 

 

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