|
Alter Glaube, nach dem
man einer Hexe oberhalb von Mund und Nase eine blutende Wunde zufügen
musste, um den Zauber zu lösen, den sie gegen jemanden gerichtet hatte. Die
hauptsächlich in England verbreitete Theorie besagte, dass ein Hausgeist,
der gerade irgendwo Unheil anrichtete, durch das Hexenblut angelockt wurde
und augenblicklich zu seinem Herrn oder seiner Herrin zurückkehrte, um sich
an dem Lebenssaft zu laben. Das Hexenkratzen war zwar keinesfalls eine
gesetzlich zugelassene Hexenprobe, doch es gibt eine Vielzahl von Berichten
über vermeintliche Hexen, die mit Zustimmung der Gemeinde und manchmal auch
mit der Billigung von Kirche und Staatsbeamten von den Nachbarn oder
Freunden ihrer vermeintlichen Opfer attackiert wurden. Auch Werwölfe waren
solchen Übergriffen ausgesetzt.
Die Praxis des Hexenkratzens konnte bereits auf eine lange Geschichte
zurückblicken, ehe sie sich gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts als
althergebrachte Methode zur Abwehr von Hexerei etabliert hatte. 1599
beispielsweise zerkratzte Thomas Darling, der Junge von Burton, der
angeblichen Hexe Alice Gooderidge das Gesicht, um in aller Öffentlichkeit
die Macht zu brechen, die sie angeblich über ihn hatte. Die Frau stellte
sich freiwillig einem Gottesurteil, da ihr offensichtlich die Gefahr bewusst
war, die ihr drohte, wenn sie auswiche: „Nimm genug Blutjunge. Gott helfe
dir.” Darling erwiderte auf diese Worte: „Betet für Euch selbst, Euer Gebet
kann mir nichts Gutes tun.”
Der Glaube an die Wirksamkeit des Hexenkratzens hielt sich bis weit in das
achtzehnte Jahrhundert hinein, in einigen Gegenden sogar noch länger. 1717
wurde Jane Clarke zusammen mit ihrem Sohn und ihrer Tochter wegen
vermeintlicher Hexerei dem alten Gottesurteil des Schwemmens unterworfen.
Dazu kratzte man ihnen noch die Gesichter blutig. Dieser Fall von
Hexereiverdacht kam allerdings gar nicht erst vor Gericht. In dem
offiziellen Bericht hiess es: „Die Haut der alten Frau war so fest, dass sie
nach dem Kratzen gar nicht blutete; deshalb nahmen sie lange Nadeln und
ähnliche Gegenstände dafür.” 1823, über hundert Jahre später, wurde Anne
Burges aus Wiveliscombe, Somerset von Elizabeth Bryant und deren beiden
Töchtern, die behaupteten, sie sei eine Hexe, mit eisernen Nägeln am Arm
übel zugerichtet. Keiner von ihren Mitbürgern, die Zeugen des Vorfalls
waren, machte den Versuch einzuschreiten, bis der Frau eine Freundin zu
Hilfe kam. Elizabeth Bryant und ihre Töchter wurden später vor Gericht
gebracht und zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt.
Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts gab es zwar immer wieder
vereinzelte Berichte über angebliche Hexen, die man bis aufs Blut zerkratzt
hatte, doch das Risiko einer Bestrafung durch die örtliche Justiz sorgte
dafür, dass es nur noch wenige Übergriffe dieser Art gab. Noch 1924
berichtete The Times, dass ein Kleinbauer eine Dorfbewohnerin erschiessen
wollte, die er verdächtigte, seine Schweine behext zu haben. Zuvor hatte er
vergeblich versucht, ihr mit einer Nadel das Gesicht zu zerkratzen. |