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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Gwinner, Else gest. 1601

Deutsche Bäckersfrau, die den schrecklichsten Folterungen widerstand, nachdem man sie 1601 in Offenburg, Baden, wegen Hexerei angeklagt hatte. Der Prozess gegen Else Gwinner war typisch für viele andere, die in dieser Zeit in den katholischen Städten ganz Deutschlands geführt wurden; er ist noch heute ein gutes Beispiel für die Entschlossenheit, mit der die von Verurteilungen profitierende Obrigkeit vorging, um einen Prozess zum „richtigen” Abschluss zu bringen.
Else Gwinner - geb. Laubbach - geriet infolge der politischen Machenschaften des Rupprecht Silberrad, der die Absetzung seines Rivalen, des Ratsherrn Georg Laubbach geplant hatte, unter den Verdacht, eine Hexe zu sein. Ihre Mutter war 1597 als Hexe verbrannt worden, ein Umstand, der Silberrad die glänzende Gelegenheit bot, auch andere Mitglieder der Familie der Hexerei zu bezichtigen. So beschuldigte Silberrad 16o1 Georg Laubbachs Töchter Adelheid und Helene öffentlich, durch Zauberei seinen Sohn getötet zu haben. Auch Else Gwinner geriet auf die Liste der Verdächtigen. Sie war zusammen mit anderen Frauen aus der Stadt von zwei Landstreicherinnen genannt worden, die man wegen Diebstahls von Weintrauben angeklagt und dann als mutmassliche Hexen gefoltert hatte.
Anschuldigungen dieser Art nahm man im jesuitischen Offenburg sehr ernst, und so wurde Else Gwinner bald verhaftet und gefoltert, damit sie ein Geständnis ablege. Sie erduldete die schrecklichen Qualen des Aufziehens, ohne irgendetwas zuzugeben. Man nahm ihre kleine Tochter Agathe in Gewahrsam, um durch sie belastende Beweise erbringen zu können. Dieser Trick schlug jedoch fehl, und das Gericht liess die Angeklagte einer verschärften Form des Aufziehens unterwerfen. Sie sagte noch immer nichts. Agatha jedoch brach zusammen, nachdem man sie geprügelt hatte, und gab alles zu, was man über ihre Mutter erzählt hatte. Mit den Daumenschrauben presste man Else Gwinner zu dem Eingeständnis, sie habe mit Dämonen gebuhlt und sei zu Hexensabbaten geflogen. Sie wurde dann in einen eisigen Kerker gesperrt und weiteren Quälereien unterworfen, die der entkräfteten, unglücklichen Frau die Namen zweier Mittäterinnen abzwangen.
Die Zufriedenheit des Gerichts über das Ergebnis währte jedoch nur kurze Zeit, denn Else Gwinner widerrief ihr Geständnis, sobald sie sich etwas erholt hatte. Es schien, dass sich die Angeklagte durch nichts von ihrem Entschluss, nichts mehr zu sagen, abbringen lassen wollte. Selbst die Androhung noch schlimmerer Folterungen blieb wirkungslos. Angesichts solcher Hartnäckigkeit liessen die Richter von ihren Bemühungen um ein Geständnis ab und verurteilten die Frau zum Tod durch Verbrennen. Else Gwinner starb am 21. Dezember 1601 auf dem Scheiterhaufen.
Agathe indes war für den Tod auf dem Scheiterhaufen noch zu jung. Sie wurde auf Bitten ihres Vaters nur verbannt. Auch die Anklagen gegen Adelheid und Helene Laubbach wurden fallengelassen. Das Blatt wendete sich für kurze Zeit, als Silberrad selbst, der Anstifter der ganzen tragischen Angelegenheit, unter Hausarrest gestellt wurde. Es gelang ihm allerdings binnen kurzem, mit Hilfe seiner kirchlichen Freunde seine Freilassung zu erwirken.

 

 

 

 

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