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Deutsche Bäckersfrau, die
den schrecklichsten Folterungen widerstand, nachdem man sie 1601 in
Offenburg, Baden, wegen Hexerei angeklagt hatte. Der Prozess gegen Else
Gwinner war typisch für viele andere, die in dieser Zeit in den katholischen
Städten ganz Deutschlands geführt wurden; er ist noch heute ein gutes
Beispiel für die Entschlossenheit, mit der die von Verurteilungen
profitierende Obrigkeit vorging, um einen Prozess zum „richtigen” Abschluss
zu bringen.
Else Gwinner - geb. Laubbach - geriet infolge der politischen Machenschaften
des Rupprecht Silberrad, der die Absetzung seines Rivalen, des Ratsherrn
Georg Laubbach geplant hatte, unter den Verdacht, eine Hexe zu sein. Ihre
Mutter war 1597 als Hexe verbrannt worden, ein Umstand, der Silberrad die
glänzende Gelegenheit bot, auch andere Mitglieder der Familie der Hexerei zu
bezichtigen. So beschuldigte Silberrad 16o1 Georg Laubbachs Töchter Adelheid
und Helene öffentlich, durch Zauberei seinen Sohn getötet zu haben. Auch
Else Gwinner geriet auf die Liste der Verdächtigen. Sie war zusammen mit
anderen Frauen aus der Stadt von zwei Landstreicherinnen genannt worden, die
man wegen Diebstahls von Weintrauben angeklagt und dann als mutmassliche
Hexen gefoltert hatte.
Anschuldigungen dieser Art nahm man im jesuitischen Offenburg sehr ernst,
und so wurde Else Gwinner bald verhaftet und gefoltert, damit sie ein
Geständnis ablege. Sie erduldete die schrecklichen Qualen des Aufziehens,
ohne irgendetwas zuzugeben. Man nahm ihre kleine Tochter Agathe in
Gewahrsam, um durch sie belastende Beweise erbringen zu können. Dieser Trick
schlug jedoch fehl, und das Gericht liess die Angeklagte einer verschärften
Form des Aufziehens unterwerfen. Sie sagte noch immer nichts. Agatha jedoch
brach zusammen, nachdem man sie geprügelt hatte, und gab alles zu, was man
über ihre Mutter erzählt hatte. Mit den Daumenschrauben presste man Else
Gwinner zu dem Eingeständnis, sie habe mit Dämonen gebuhlt und sei zu
Hexensabbaten geflogen. Sie wurde dann in einen eisigen Kerker gesperrt und
weiteren Quälereien unterworfen, die der entkräfteten, unglücklichen Frau
die Namen zweier Mittäterinnen abzwangen.
Die Zufriedenheit des Gerichts über das Ergebnis währte jedoch nur kurze
Zeit, denn Else Gwinner widerrief ihr Geständnis, sobald sie sich etwas
erholt hatte. Es schien, dass sich die Angeklagte durch nichts von ihrem
Entschluss, nichts mehr zu sagen, abbringen lassen wollte. Selbst die
Androhung noch schlimmerer Folterungen blieb wirkungslos. Angesichts solcher
Hartnäckigkeit liessen die Richter von ihren Bemühungen um ein Geständnis ab
und verurteilten die Frau zum Tod durch Verbrennen. Else Gwinner starb am
21. Dezember 1601 auf dem Scheiterhaufen.
Agathe indes war für den Tod auf dem Scheiterhaufen noch zu jung. Sie wurde
auf Bitten ihres Vaters nur verbannt. Auch die Anklagen gegen Adelheid und
Helene Laubbach wurden fallengelassen. Das Blatt wendete sich für kurze
Zeit, als Silberrad selbst, der Anstifter der ganzen tragischen
Angelegenheit, unter Hausarrest gestellt wurde. Es gelang ihm allerdings
binnen kurzem, mit Hilfe seiner kirchlichen Freunde seine Freilassung zu
erwirken. |