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Französischer Geistlicher
in Lothringen, der 1631 der Hexerei angeklagt war, und dessen Verhör ein
Zeugnis für die Leiden war, denen die hexenfürchtenden Gerichte des
siebzehnten Jahrhunderts die Angeklagten aussetzten. Wie manch andere
Beschuldigte, so wurde auch Gordel, ein Gemeindepfarrer aus Vomecourt, durch
die Aussagen von Kindern und die Geständnisse angeblicher Hexen, die man
bereits verhört hatte, mit der Hexerei in Zusammenhang gebracht. Er glaubte
fest daran, in allen Punkten, die man ihm zur Last gelegt hatte, unschuldig
zu sein. In einer Zeit jedoch, da in Fällen von Zauberei und Hexerei auch
die Aussagen von zweijährigen Kindern zugelassen und die üblichen
Beweisregeln im Interesse des Kampfes gegen die drohenden Mächte der
Finsternis ausgesetzt waren, reichte diese Überzeugung schwerlich für einen
Freispruch aus. Unverblümtes Leugnen der Schuld beispielsweise wurde als
Versuch des Teufels angesehen, die Aufmerksamkeit der Richter abzulenken.
Pater Gordels Fall ist hauptsächlich wegen der noch erhaltenen detaillierten
Berichte beachtenswert, die der Bischof von Sitie in seiner Rolle als
Generalvikar der Region unterzeichnete und die die schrecklichen Folterungen
vermeintlicher Hexen schildern. Dass Gordel mit Hexerei zu tun habe, hatten
Claude Cathelinotte und Hanry Gaubart, zwei verurteilte Hexenmeister aus
Bethencourt, sowie vier Kinder aus dem Ort behauptet, die alle aussagten,
den Pater zu Hexensabbaten und dort bei der Ausführung verschiedener
Übeltaten gesehen zu haben. Gordel wies die Vorwürfe zurück, und das Gericht
gab die Erlaubnis, die Folter anzuwenden.
Die Folterungen begannen am 25. April 1631 in einem Turm des bischöflichen
Palastes in Anwesenheit mehrerer Vertreter des Gerichts. Auch einen
Chirurgen und einen allgemeinen Arzt hatte man hinzugezogen, die den
Angeklagten vor „übermässiger Gewalt” bewahren sollten. Der Henker setzte
Gordel die Daumenschrauben zunächst an die Finger und dann an die Zehen,
doch sein Opfer legte kein Geständnis ab. Als nächstes spannte er den
unglücklichen Pater auf die Leiter, und unter Ermahnungen, die Wahrheit über
die Hexensabbate zu sagen, an denen er teilgenommen habe, streckte er ihn
dreimal. Die Schmerzen waren unerträglich, und Gordel rief immer wieder
Jesus Christus und die Heiligen an, ihn von seiner Qual zu erlösen, wies
unbeirrt die Unterstellung von sich, je auf einem Sabbat gewesen zu sein und
überhaupt zu wissen, was ein Hexensabbat sei. Und während Gordel noch an die
Leiter gefesselt war, legten die Folterknechte ihm nun die spanischen
Stiefel an. Der Pater schrie, er müsse sterben, verneinte jedoch noch immer,
ein Zauberer zu sein oder an einem Hexensabbat teilgenommen zu haben.
Das wortgetreue Protokoll, das die Gerichtsvertreter abfassten, berichtet
kalt und nüchtern, wie man den verwirrten Geistlichen immer schlimmeren
Qualen aussetzte, uni ihm das gewünschte Geständnis abzupressen:
Danach befahlen wir, den Schraubstock an seinen linken Arm, Ober- und
Unterschenkel anzusetzen; zu all dem sagte er, er sei niemals auf einem
Hexensabbat gewesen und „Ich sterbe! Ich bin gebrochen! Jesus, Maria! Ich
verleugne den Teufel!” Nun befahlen wir, ihn stärker zu quetschen, worauf er
schrie, er habe die Wahrheit gesprochen und sei nie auf einem Hexensabbat
gewesen; dabei sagte er immer „Jesus, Maria! Mutter Gottes, hab Erbarmen mit
mir! Nie habe ich insgeheim oder anders einen Vertrag mit dem Teufel gehabt,
ich habe nie in solche Versuchungen eingewilligt!” Als seine Gliedmassen
noch stärker zusammengepresst wurden, schrie er: ,Jesus! Maria! Ewiger
Vater, hilf mir! Ich bin gebrochen! Ich habe nie einen Hexensabbat gesehen.
Ich war nie zu einem Hexensabbat. Ich verleugne den Teufel und bekenne die
Heilige Dreifaltigkeit. Ich gebe mich in die Hände der guten Engel. Gnade,
Gott, ich bitte um Gnade!"
Der Bericht über die Leiden Pater Gordels, der einen nur selten möglichen
flüchtigen Blick auf das Grauen der Folterkammer gewährt, ist unvollständig.
Es ist nicht wahrscheinlich, dass das Gericht den Geistlichen mit dem Leben
davonkommen liess. Er wird wie viele andere auf dem Scheiterhaufen oder von
der Hand seiner Folterer zu Tode gebracht worden sein. |