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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Frankreich

Die Geschichte des Hexenwahns in Frankreich begann früh. Die fanatische Hexenverfolgung forderte Tausende Opfer, bis sie am Ende des siebzehnten Jahrhunderts schliesslich abklang. Im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert war hier der Einfluss der Inquisition auf die Haltung gegenüber dem Hexenwesen sehr stark und trug wesentlich dazu bei, die Hexenjagden der weltlichen Obrigkeit in späteren Zeiten zu fördern. Schliesslich wurde Hexerei an Orten aufgespürt, wo man sie am wenigsten erwartet hatte - in den Klöstern Frankreichs und am französischen Königshof.
Im Mittelalter war Südfrankreich Schauplatz mehrerer unbarmherziger Kampagnen gegen Menschen, die die Inquisition der Ketzerei verdächtigte. Das Urteil, dass auch Hexerei Häresie sei, signalisierte im frühen vierzehnten Jahrhundert eine neue Verfolgungswelle. Seit dem Erlass des Salischen Gesetzes um das Jahr 50o n. Chr. waren Zauberer hart bestraft worden, doch diese Fälle basierten hauptsächlich auf Beweisen für tatsächlich begangene Giftmorde oder für Zaubereien und nicht auf dem blossen Glauben der Angeklagten an ihre Fähigkeiten auf dem Gebiet der Hexerei. Die entscheidende Verbindung zwischen Häresie und Hexerei wurde über mehrere Jahrhunderte durch die Debatten prominenter Theologen allmählich in den Vordergrund gerückt. Nachdem man die Realität eines Pakts mit dem Teufel und anderer damit zusammenhängender Dinge einmal akzeptiert hatte, wurden Zauberei und Hexerei zum Übergang von der blossen Magie zu einer Aktivität mit religiösem Unterton, die man als Gefahr für die etablierte katholische Kirche betrachtete. Die Hexerei wurde folglich als Ketzerei eingestuft und kam damit in den Wirkungsbereich der Inquisition, die damals nach neuen Opfern Ausschau hielt, nachdem sie mit grosser Effizienz häretische Sekten wie die Katharer und Waldenser zerschlagen und den Orden der Tempelritter ausgelöscht hatte.
Die ersten Hexenprozesse in Frankreich liefen nach einen Muster ab, das zum grossen Teil durch die Verfahren gegen die Ketzer geprägt worden war. Bei den Ketzerprozessen spielte vor Gericht häufig ähnliches Beweismaterial -Teufelsbündnisse, das Verkehren mit Dämonen - eine Rolle. Bereits 1275 war Angele de la Barthe beschuldigt worden, Säuglinge gegessen und mit dem Teufel gebuhlt zu haben. Sie wurde und andere, die Totenbeschwörung, Wahrsagerei aus dem Feuer oder aus dem Wasser, Handleserei praktizieren" die Todesstrafe verhängt. 1581 verbot die Kirche den Besitz von Zauberbüchern. Zu den schlimmsten Ausbrüchen des Hexenwahns in dieser Zeit gehörte der Prozess gegen achtzehn Hexen, der 1582 unter der Leitung der Inquisition in Avignon stattfand und mit der Hinrichtung der Angeklagten endete. Die Stadt Paris und Zentralfrankreich entgingen den schlimmsten Exzessen, doch im Elsass, in Lothringen, in der Normandie und in der Bourgogne wurden Tausende ums Leben gebracht. Wie stark der Volksglaube an die Hexerei war, verdeutlicht die Tatsache, dass Heinrich III., der 1589 in Tours versuchte, eine Abweisung der Klage gegen vierzehn Hexen zu erwirken, sofort bezichtigt wurde, ein Hexenschützer zu sein.
Obwohl es hin und wieder noch zu Gräueltaten gegen vermeintliche Hexen kam, flaute der Hexenwahn nach 1625 allmählich ab. 167o sah sich Ludwig XIV. veranlasst, dem Parlament der Normandie eine strenge Rüge zu erteilen, nachdem in Rouen fünfhundertfünfundzwanzig Menschen wegen Hexerei angeklagt worden waren: Der König liess die Strafen für sie trotz des heftigen Protestes der örtlichen Behörden auf Verbannung aus der Provinz reduzieren und das eingezogene Vermögen der Angeklagten zurückgeben. Als 1682 der Königshof selbst von einem schweren Hexereiskandal bedroht war, beschloss Ludwig XIV., die Hysterie ein für allemal zu beenden. In jenem Jahr formulierte er seinen Einspruch gegen die Verfolgungen in einem bekannten Erlass, der den organisierten Hexenjagden in Frankreich ein Ende setzte. Es wurde nun offiziell dementiert, dass es Hexerei gebe - obgleich jene, die hartnäckig darauf bestanden und sich als Hexen sahen, noch immer mit der Todesstrafe rechnen mussten.
Einige Jahre lang gab es immer wieder vereinzelte Fälle, doch nach 1682 kam es nur noch in unregelmässigen Abständen dazu. In Bordeaux fand die letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1718 statt, als ein Mann wegen Potenzzauberns verbrannt wurde. 1742 starb Pater Bertrand Guillaudot in Dijon auf dem Scheiterhaufen, weil er mit Hilfe von Magie das Versteck eines vergrabenen Schatzes vorausgesagt hatte. Das letzte Opfer der Hexenverfolgung war Pater Louis Debaraz, den man 1745 in Lyon bei lebendigem Leibe verbrannte. Er hatte sakrilegische Messen abgehalten, um verborgene Schätze zu finden. Mit der offiziellen Abkehr von der Hexenverfolgung war der Glaube an die Realität der Hexerei natürlich nicht ausgelöscht. Noch 1885 gewann in Sologne eine Frau ihren Ehemann dafür, ihre eigene Mutter zu verbrennen, die von dem Paar verdächtigt wurde, eine Hexe zu sein.

 

 

 

 

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