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Die Geschichte des
Hexenwahns in Frankreich begann früh. Die fanatische Hexenverfolgung
forderte Tausende Opfer, bis sie am Ende des siebzehnten Jahrhunderts
schliesslich abklang. Im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert war hier
der Einfluss der Inquisition auf die Haltung gegenüber dem Hexenwesen sehr
stark und trug wesentlich dazu bei, die Hexenjagden der weltlichen Obrigkeit
in späteren Zeiten zu fördern. Schliesslich wurde Hexerei an Orten
aufgespürt, wo man sie am wenigsten erwartet hatte - in den Klöstern
Frankreichs und am französischen Königshof.
Im Mittelalter war Südfrankreich Schauplatz mehrerer unbarmherziger
Kampagnen gegen Menschen, die die Inquisition der Ketzerei verdächtigte. Das
Urteil, dass auch Hexerei Häresie sei, signalisierte im frühen vierzehnten
Jahrhundert eine neue Verfolgungswelle. Seit dem Erlass des Salischen
Gesetzes um das Jahr 50o n. Chr. waren Zauberer hart bestraft worden, doch
diese Fälle basierten hauptsächlich auf Beweisen für tatsächlich begangene
Giftmorde oder für Zaubereien und nicht auf dem blossen Glauben der
Angeklagten an ihre Fähigkeiten auf dem Gebiet der Hexerei. Die
entscheidende Verbindung zwischen Häresie und Hexerei wurde über mehrere
Jahrhunderte durch die Debatten prominenter Theologen allmählich in den
Vordergrund gerückt. Nachdem man die Realität eines Pakts mit dem Teufel und
anderer damit zusammenhängender Dinge einmal akzeptiert hatte, wurden
Zauberei und Hexerei zum Übergang von der blossen Magie zu einer Aktivität
mit religiösem Unterton, die man als Gefahr für die etablierte katholische
Kirche betrachtete. Die Hexerei wurde folglich als Ketzerei eingestuft und
kam damit in den Wirkungsbereich der Inquisition, die damals nach neuen
Opfern Ausschau hielt, nachdem sie mit grosser Effizienz häretische Sekten
wie die Katharer und Waldenser zerschlagen und den Orden der Tempelritter
ausgelöscht hatte.
Die ersten Hexenprozesse in Frankreich liefen nach einen Muster ab, das zum
grossen Teil durch die Verfahren gegen die Ketzer geprägt worden war. Bei
den Ketzerprozessen spielte vor Gericht häufig ähnliches Beweismaterial
-Teufelsbündnisse, das Verkehren mit Dämonen - eine Rolle. Bereits 1275 war
Angele de la Barthe beschuldigt worden, Säuglinge gegessen und mit dem
Teufel gebuhlt zu haben. Sie wurde und andere, die Totenbeschwörung,
Wahrsagerei aus dem Feuer oder aus dem Wasser, Handleserei praktizieren" die
Todesstrafe verhängt. 1581 verbot die Kirche den Besitz von Zauberbüchern.
Zu den schlimmsten Ausbrüchen des Hexenwahns in dieser Zeit gehörte der
Prozess gegen achtzehn Hexen, der 1582 unter der Leitung der Inquisition in
Avignon stattfand und mit der Hinrichtung der Angeklagten endete. Die Stadt
Paris und Zentralfrankreich entgingen den schlimmsten Exzessen, doch im
Elsass, in Lothringen, in der Normandie und in der Bourgogne wurden Tausende
ums Leben gebracht. Wie stark der Volksglaube an die Hexerei war,
verdeutlicht die Tatsache, dass Heinrich III., der 1589 in Tours versuchte,
eine Abweisung der Klage gegen vierzehn Hexen zu erwirken, sofort bezichtigt
wurde, ein Hexenschützer zu sein.
Obwohl es hin und wieder noch zu Gräueltaten gegen vermeintliche Hexen kam,
flaute der Hexenwahn nach 1625 allmählich ab. 167o sah sich Ludwig XIV.
veranlasst, dem Parlament der Normandie eine strenge Rüge zu erteilen,
nachdem in Rouen fünfhundertfünfundzwanzig Menschen wegen Hexerei angeklagt
worden waren: Der König liess die Strafen für sie trotz des heftigen
Protestes der örtlichen Behörden auf Verbannung aus der Provinz reduzieren
und das eingezogene Vermögen der Angeklagten zurückgeben. Als 1682 der
Königshof selbst von einem schweren Hexereiskandal bedroht war, beschloss
Ludwig XIV., die Hysterie ein für allemal zu beenden. In jenem Jahr
formulierte er seinen Einspruch gegen die Verfolgungen in einem bekannten
Erlass, der den organisierten Hexenjagden in Frankreich ein Ende setzte. Es
wurde nun offiziell dementiert, dass es Hexerei gebe - obgleich jene, die
hartnäckig darauf bestanden und sich als Hexen sahen, noch immer mit der
Todesstrafe rechnen mussten.
Einige Jahre lang gab es immer wieder vereinzelte Fälle, doch nach 1682 kam
es nur noch in unregelmässigen Abständen dazu. In Bordeaux fand die letzte
Hinrichtung wegen Hexerei 1718 statt, als ein Mann wegen Potenzzauberns
verbrannt wurde. 1742 starb Pater Bertrand Guillaudot in Dijon auf dem
Scheiterhaufen, weil er mit Hilfe von Magie das Versteck eines vergrabenen
Schatzes vorausgesagt hatte. Das letzte Opfer der Hexenverfolgung war Pater
Louis Debaraz, den man 1745 in Lyon bei lebendigem Leibe verbrannte. Er
hatte sakrilegische Messen abgehalten, um verborgene Schätze zu finden. Mit
der offiziellen Abkehr von der Hexenverfolgung war der Glaube an die
Realität der Hexerei natürlich nicht ausgelöscht. Noch 1885 gewann in
Sologne eine Frau ihren Ehemann dafür, ihre eigene Mutter zu verbrennen, die
von dem Paar verdächtigt wurde, eine Hexe zu sein. |