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Junge Französin, deren
detaillierte Behauptungen, von Dämonen besessen zu sein dazu führten, dass
man sie 1591 in Louviers vor Gericht stellte. Es begann wie in vielen
ähnlichen Fällen damit, dass das junge Mädchen unter hysterischen Anfällen
und Krämpfen litt, bei denen sie behauptete, von Dämonen gepeinigt zu
werden. Den noch vorhandenen Prozessaufzeichnungen zufolge neigte sie auch
zu Ohnmacht- und Zitteranfällen, zu sprunghaftem Verhalten, zu Lähmungen und
anderen Symptomen, die sich bei Besessenen zeigten. Zu einer Zeit, da der
Bürgerkrieg das Land verheerte, waren die Bürger von Louviers nicht geneigt,
Behauptungen über unirdische Aktivitäten leicht zu nehmen. Nachdem Franfoise
erklärt hatte, dass ein böser Geist durch ihren Schornstein käme, um sie zu
besuchen und sich als Poltergeist zu betätigen, wurde sie vorsichtshalber
ins Gefängnis gesteckt.
Als die Gefängniswärter berichteten, dass seit der Ankunft der Francoise
Fontaine im Kerker seltsame Dinge vor sich gingen, wurde beschlossen, das
Mädchen wegen Hexerei vor Gericht zu stellen. Man versuchte es mit einer
Teufelsaustreibung. Franoise wurde dann in eine Kirche gebracht, wo man ihr
vor einer grossen Zuschauermenge die Kleider abstreifte und sie kahlrasierte,
damit ihr Körper auf belastende Male untersucht und die Nadelprobe
vorgenommen werden konnte.
Die Beweise, die Francoise zu ihrem eigenen Prozess lieferte, waren
bemerkenswert und verursachten - nicht zuletzt wegen der freimütigen
Schilderung sexueller Aktivitäten - beträchtliche Aufregung. Sie gestand,
einen Pakt mit dem Teufel unterzeichnet zu haben und des Nachts mit ihrem
dämonischen Liebhaber zu buhlen, der in Gestalt eines bärtigen Mannes in
schwarzen Kleidern und mit blitzenden Augen zu ihr komme. Das Gericht
weidete sich an den Beschreibungen, die sie von seinem „membre viril” gab,
das nach ihren Worten so gross und so steif war, dass es ihr beim Eindringen
in ihren Körper starke Schmerzen verursacht habe. Einmal seien sie nicht
voneinander losgekommen und hätten einige Zeit so ineinander verharren
müssen. Manchmal habe er ihr beigewohnt, ohne dass sie ihre Kleider habe
ablegen müssen. Seinen Samen beschrieb sie als „sehr kalt”. Zum Beweis
entblösste das Mädchen seine Brüste, um den Richtern die Spuren seiner
Liebesbisse zu zeigen.
Ein Höhepunkt des Gerichtsverfahrens war ein plötzlicher Krampfanfall, den
das Mädchen erlitt. Die Anwesenden sahen mit Erstaunen, wie Francoise
Fontaine die Haltung eines gekreuzigten Menschen annahm; sie hatte ihre Arme
zur Seite ausgestreckt und lag, den Körper zu einem Kreuz ausgerichtet, auf
dem Boden. Alle Versuche, ihre Armen aus der verkrampften Stellung zu
bewegen, schlugen fehl, und die Zuschauer wurden von Unruhe ergriffen, als
sie sahen, wie ihre Kehle anschwoll, ihre Augen aus dem Kopf heraustraten
und Schweiss auf ihrer Stirn ausbrach. Als jemand prüfen wollte, ob das
Mädchen noch atmete, konnte er, obwohl Puls und Temperatur ihres Körpers
normal schienen, kein Lebenszeichen feststellen.
In Anbetracht der strengen Haltung, die andere Gerichte zu dieser Zeit in
ähnlichen Fällen einnahmen, erscheint es merkwürdig, dass die Obrigkeit
keinen Versuch unternahm, den Schuldigen ausfindig zu machen, der Francoise
Fontaine vermutlich behext hatte. Auch wurde das Mädchen nach der Nadelprobe
keiner weiteren Folter unterworfen, und niemand trachtete danach, sie auf
der Grundlage ihres freiwilligen Geständnisses zum Tode zu verurteilen.
Vielleicht war ihre geistige Labilität so offensichtlich, dass selbst in
jener Zeit des Hexenwahns niemand sich geneigt fühlte, ihre Behauptungen
ernst zu nehmen. Wie auch immer, die Affäre geriet allmählich in
Vergessenheit, und statt als Hexe verbrannt zu werden, wie es anderswo
zweifellos geschehen wäre, schien Francoise Fontaine sich nach einiger Zeit
wieder erholt zu haben. Sie heiratete und führte fortan ein verhältnismässig
normales Leben. |