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Deutscher Richter, die
vielleicht vornehmste Person, die man in der Zeit des Hexenwahns in
Deutschland für schuldig befand, ein Hexenmeister zu sein. Flade war
begütert, hatte gute Verbindungen und war an den weltlichen Gerichten
weithin geachtet. Er beaufsichtigte ls8o die Unterdrückung des
Protestantismus unter dem Fürsterzbischof von Trier und wurde für seine
Dienste 1580 zunächst mit dem Amt des Stellvertreters des Kurfürstlichen
Statthalters von Trier betraut und dann 1586 zum Rektor der Universität
Trier ernannt.
Die Gründe für den Fall Dietrich Flades waren in erster Linie politischer
Natur. Obgleich er die Hexenverfolgung theoretisch billigte, hegte er ernste
Zweifel an der Auslegung der Gesetze durch die Gerichte und neigte in
solchen Fällen eher zu Nachsicht und Milde. Diese Haltung brachte ihm Kritik
von verschiedenen hochgestellten Hexenjägern ein, die von Flade als
„Hexenschützer” zu sprechen begannen. Die Angelegenheit spitzte sich unter
Johann von Schönenburg zu, der 1681 in das Amt des Bischofs von Trier
eingesetzt wurde. Das Vorgehen gegen Ketzer aller Art wurde forciert; als
erste wurden die Protestanten, dann die Juden und schliesslich die Hexen und
Hexenmeister als Ziel der Verfolgung herausgestellt. Die erste Hexe, die
1582 in Trier vor Gericht stand, wurde lediglich ausgewiesen, doch der
Suffraganbischof Peter Binsfeld und der neue, 1584 ernannte Statthalter
Johann Zandt drängten darauf, dass Exempel statuiert würden, wobei sie sich
von Flade behindert sahen. So wurde eine Intrige gesponnen, um diesen
konsequent nachsichtigen Richter loszuwerden.
Zunächst machte Zandt dem Erzbischof gegenüber Andeutungen, dass Flade
diesen vergiften wolle, und brachte als Beweis für seine Verdächtigungen die
Aussage eines geistig beschränkten Jungen bei, der behauptete, Zeuge eines
Hexensabbats gewesen zu sein, an dem der Richter teilgenommen habe. Zandt
berichtete dem Erzbischof auch, dass eine abgeurteilte Hexe namens Maria
Meyers im Juni 1587 kurz vor ihrer Hinrichtung in Pfalzel Flade als Hexer
angegeben habe und dass mehrere andere überführte Hexen in ihren
Geständnissen ähnliche Anschuldigungen vorgebracht hätten. Der Erzbischof
reagierte auf diese Behauptungen, indem er Flade aufforderte, bei der
Festlegung der Urteile in Hexenprozessen grössere Strenge zu zeigen. Dann
holte Zandt zum entscheidenden Schlag aus und präsentierte dem Erzbischof
eine Hexe namens Margarete Merten aus Ehrang, die behauptete, an einem
Sabbat teilgenommen zu haben, an dem Flade einen Fluch auf die Ernte
herabgerufen habe. Dies war ein besonders heikler Punkt, da es in den Jahren
1580-1599 in der Region nur zwei gute Ernten gegeben hatte, während
Witterungsunbilden, Mäuse, Schnecken und Heuschreckenplagen in den übrigen
Jahren grosse Ernteschäden hervorgerufen hatten. Flade hatte angeblich dafür
gesorgt, dass die Sabbatteilnehmer nichts darüber verlauten liessen, indem
er sie eine aus einem Kinderherzen hergestellte Speise habe essen lassen,
die unter der Folter ihre Lippen versiegeln sollte. Sie selbst, Margarete
Merten, habe jedoch nur ein kleines Stück davon gekostet.
Aufgrund der Tragweite der Anklagepunkte wurde im Juli 1588 eine Kommission
gebildet, die die Sache untersuchen sollte. Bis Oktober hatte der Ausschuss
soviel Beweismaterial - darunter die Aussagen vieler bekannter Hexen - gegen
Flade zusammengetragen, dass der Richter den Versuch unternahm, aus der
Stadt zu fliehen. Er wurde jedoch ergriffen und unter Hausarrest gestellt.
Die Tatsache, dass Flade vor der Anklage geflohen war, sah man an sich schon
als Hinweis auf seine Schuld an.
Im März 1598 schliesslich befahl der Erzbischof von Trier, Flade zu
verhaften. Durch das Widerstreben der Gerichte, eine so ranghohe
Persönlichkeit anzuklagen, verzögerte sich die Festnahme, und so musste
Flade erst Ende April ins Gefängnis. Er wurde nun seinen Anklägern
gegenübergestellt, und man berief unter Schwierigkeiten ein Gericht
zusammen, um Flade den Prozess zu machen. Um ein Geständnis von ihm zu
erlangen, liess man ihn vom Folterknecht aufziehen, was in Flades Fall wegen
eines Bruches besonders schmerzhaft war. Es dauerte nicht lange, bis der
gelehrte Mann gestand, an Hexensabbaten teilgenommen, Geschlechtsverkehr mit
dem Teufel gehabt und andere Übeltaten vollbracht zu haben, indem er
beispielsweise Erdklümpchen in Schnecken verwandelt und sie ausgesandt habe,
die Feldfrüchte zu vernichten. Er benannte auch mehrere Mittäter, doch die
Folter wurde fortgesetzt, bis er zuletzt zugab, die Ermordung des
Erzbischofs geplant zu haben.
Flade wurde am 18. September 1589 stranguliert und dann verbrannt. Er
gehörte zu den vornehmsten Opfern des Hexenwahns; heute erinnert man sich an
ihn als einen Menschen, der gesunden Menschenverstand und Menschlichkeit in
einer Zeit verteidigte, als die gesellschaftliche Situation entschieden
gegen sie gerichtet war. |