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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Flade, Dietrich gest. 1589

Deutscher Richter, die vielleicht vornehmste Person, die man in der Zeit des Hexenwahns in Deutschland für schuldig befand, ein Hexenmeister zu sein. Flade war begütert, hatte gute Verbindungen und war an den weltlichen Gerichten weithin geachtet. Er beaufsichtigte ls8o die Unterdrückung des Protestantismus unter dem Fürsterzbischof von Trier und wurde für seine Dienste 1580 zunächst mit dem Amt des Stellvertreters des Kurfürstlichen Statthalters von Trier betraut und dann 1586 zum Rektor der Universität Trier ernannt.
Die Gründe für den Fall Dietrich Flades waren in erster Linie politischer Natur. Obgleich er die Hexenverfolgung theoretisch billigte, hegte er ernste Zweifel an der Auslegung der Gesetze durch die Gerichte und neigte in solchen Fällen eher zu Nachsicht und Milde. Diese Haltung brachte ihm Kritik von verschiedenen hochgestellten Hexenjägern ein, die von Flade als „Hexenschützer” zu sprechen begannen. Die Angelegenheit spitzte sich unter Johann von Schönenburg zu, der 1681 in das Amt des Bischofs von Trier eingesetzt wurde. Das Vorgehen gegen Ketzer aller Art wurde forciert; als erste wurden die Protestanten, dann die Juden und schliesslich die Hexen und Hexenmeister als Ziel der Verfolgung herausgestellt. Die erste Hexe, die 1582 in Trier vor Gericht stand, wurde lediglich ausgewiesen, doch der Suffraganbischof Peter Binsfeld und der neue, 1584 ernannte Statthalter Johann Zandt drängten darauf, dass Exempel statuiert würden, wobei sie sich von Flade behindert sahen. So wurde eine Intrige gesponnen, um diesen konsequent nachsichtigen Richter loszuwerden.
Zunächst machte Zandt dem Erzbischof gegenüber Andeutungen, dass Flade diesen vergiften wolle, und brachte als Beweis für seine Verdächtigungen die Aussage eines geistig beschränkten Jungen bei, der behauptete, Zeuge eines Hexensabbats gewesen zu sein, an dem der Richter teilgenommen habe. Zandt berichtete dem Erzbischof auch, dass eine abgeurteilte Hexe namens Maria Meyers im Juni 1587 kurz vor ihrer Hinrichtung in Pfalzel Flade als Hexer angegeben habe und dass mehrere andere überführte Hexen in ihren Geständnissen ähnliche Anschuldigungen vorgebracht hätten. Der Erzbischof reagierte auf diese Behauptungen, indem er Flade aufforderte, bei der Festlegung der Urteile in Hexenprozessen grössere Strenge zu zeigen. Dann holte Zandt zum entscheidenden Schlag aus und präsentierte dem Erzbischof eine Hexe namens Margarete Merten aus Ehrang, die behauptete, an einem Sabbat teilgenommen zu haben, an dem Flade einen Fluch auf die Ernte herabgerufen habe. Dies war ein besonders heikler Punkt, da es in den Jahren 1580-1599 in der Region nur zwei gute Ernten gegeben hatte, während Witterungsunbilden, Mäuse, Schnecken und Heuschreckenplagen in den übrigen Jahren grosse Ernteschäden hervorgerufen hatten. Flade hatte angeblich dafür gesorgt, dass die Sabbatteilnehmer nichts darüber verlauten liessen, indem er sie eine aus einem Kinderherzen hergestellte Speise habe essen lassen, die unter der Folter ihre Lippen versiegeln sollte. Sie selbst, Margarete Merten, habe jedoch nur ein kleines Stück davon gekostet.
Aufgrund der Tragweite der Anklagepunkte wurde im Juli 1588 eine Kommission gebildet, die die Sache untersuchen sollte. Bis Oktober hatte der Ausschuss soviel Beweismaterial - darunter die Aussagen vieler bekannter Hexen - gegen Flade zusammengetragen, dass der Richter den Versuch unternahm, aus der Stadt zu fliehen. Er wurde jedoch ergriffen und unter Hausarrest gestellt. Die Tatsache, dass Flade vor der Anklage geflohen war, sah man an sich schon als Hinweis auf seine Schuld an.
Im März 1598 schliesslich befahl der Erzbischof von Trier, Flade zu verhaften. Durch das Widerstreben der Gerichte, eine so ranghohe Persönlichkeit anzuklagen, verzögerte sich die Festnahme, und so musste Flade erst Ende April ins Gefängnis. Er wurde nun seinen Anklägern gegenübergestellt, und man berief unter Schwierigkeiten ein Gericht zusammen, um Flade den Prozess zu machen. Um ein Geständnis von ihm zu erlangen, liess man ihn vom Folterknecht aufziehen, was in Flades Fall wegen eines Bruches besonders schmerzhaft war. Es dauerte nicht lange, bis der gelehrte Mann gestand, an Hexensabbaten teilgenommen, Geschlechtsverkehr mit dem Teufel gehabt und andere Übeltaten vollbracht zu haben, indem er beispielsweise Erdklümpchen in Schnecken verwandelt und sie ausgesandt habe, die Feldfrüchte zu vernichten. Er benannte auch mehrere Mittäter, doch die Folter wurde fortgesetzt, bis er zuletzt zugab, die Ermordung des Erzbischofs geplant zu haben.
Flade wurde am 18. September 1589 stranguliert und dann verbrannt. Er gehörte zu den vornehmsten Opfern des Hexenwahns; heute erinnert man sich an ihn als einen Menschen, der gesunden Menschenverstand und Menschlichkeit in einer Zeit verteidigte, als die gesellschaftliche Situation entschieden gegen sie gerichtet war.

 

 

 

 

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