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Wie in den anderen
Ländern Skandinaviens, so begann auch in Finnland die Geschichte des
Hexenwahns um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts. Damals ging man gegen
Zauberer vor, die versuchten, mit Hilfe von Losen und Traumdeutungen die
Zukunft vorauszusagen. Die spätere Geschichte des Hexenwesens in Finnland
war stark von den Ereignissen in Schweden und Deutschland beeinflusst, von
denen in die Heimat zurückgekehrte skandinavische Soldaten und Reisende
berichteten. Dennoch blieb das Land weitgehend von den Exzessen verschont,
die die Gesellschaft in jenen Ländern traumatisierten.
1573 exkommunizierte die Kirche finnische Wahrsager und Hexen, und auch die
weltliche Obrigkeit ging zunehmend gegen solche Personen vor. Die
Verdächtigen wurden damals jedoch nicht wie anderswo in Europa der Häresie
bezichtigt. Der erste offizielle Hexenprozess in Finnland fand 1S95 in
Pernaja statt, bei dem eine namentlich nicht bekannte Frau zum Tode
verurteilt wurde, die angeklagt war, mittels Zauberei anderen Menschen
Schaden und Krankheiten gebracht zu haben, die sie dann vorgab heilen zu
können. Gegen Ende der zwanziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts wurden
die Hexenprozesse vor allem in den Regionen Pohjanmaa und Ahvenanmaa
häufiger. Dort sprach die Bevölkerung meist schwedisch, war die
Geistlichkeit angehalten, regelmässiger und strenger zum Thema Hexenwesen zu
predigen. In den fünfziger Jahren des siebzehnten Jahrhunderts erreichte die
Hexenverfolgung mit den schlimmsten Exzessen in der Region Pohjanmaa, bei
denen etwa fünfzig Fälle von angeblicher Hexerei vor Gericht gebracht
wurden, einen Höhepunkt.
Die vielleicht schwärzeste Zeit der Hexenhysterie in Finnland waren die
siebziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts, als mehrere Hexen verbrannt
wurden. Die Anklagen gegen sie schienen jene Beschuldigungen
widerzuspiegeln, die während des vorangegangenen Jahrzehnts im berüchtigten
Prozess gegen die Hexen von Mora in Schweden vorgebracht worden waren. In
der Zeit von 1666 1678 häuften sich - anscheinend unter dem Einfluss der
Schriften deutscher Dämonologen auf die Richter - auch in der Region
Ahvenanmaa die Fälle. Diese Prozesse waren für finnische Erfahrungen
insofern ungewöhnlich, als die Obrigkeit zu inquisitorischen Methoden griff
und die Angeklagten ermunterte, Verwandte und Bekannte zu denunzieren. Eines
der Opfer der Hexenjagd war Karin Persdotter, die Frau eines Bettlers, die
von sich reden machte, weil sie sich hatte anstiften lassen, weitere
dreizehn Hexen zu nennen, die dann vor Gericht gebracht wurden.
In erwiesenen Fälle von Maleficia drohte den Angeklagten die Todesstrafe,
während man bei geringeren Verbrechen Geldstrafen verhängte. Die 1683
erlassenen Gesetze verlangten für Hexenmeister, die des Mordes schuldig
waren, den Tod durch Erhängen, und für Hexen, die das gleiche Verbrechen
begangen hatten, den Tod durch Verbrennen. Vier Jahre später wurde das
Todesurteil auch gefällt, wenn jemand für schuldig befunden worden war,
einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben, während die wegen geringerer
Vergehen verurteilten Hexen mit Gefängnisstrafen bei Brot und Wasser, mit
dem Spiessrutenlauf oder dem Auspeitschen rechnen mussten. Im Gegensatz zu
den Prozessen in einigen anderen Ländern war hier die Anwendung der Folter
verboten, und die Angeklagten durften zu ihrer Verteidigung Zeugen
beibringen. Es gab demzufolge nur relativ wenige Beispiele dafür, dass ein
Gericht die Todesstrafe verhängte: Nur fünfzig oder sechzig Personen wurden
dazu verurteilt, allerdings nicht in jedem Fall hingerichtet. Es gibt keine
Dokumente darüber, dass jemand wegen Hexerei exekutiert wurde, nachdem man
die Bestimmungen zur Todesstrafe durch ein Gesetz aus dem Jahre 1734
erneuert hatte. Das Gesetz selbst wurde 1779 abgeschafft. |