|
Märchenhafte „kleine
Leute”, die in der Vergangenheit in abgeschiedenen ländlichen Gegenden
gespukt, Zauber bewirkt und mit Freuden nichtsahnenden Menschen Unheil
gebracht haben sollen. Es gibt viele verschiedene Arten von Feen; manche
sind freundlich, manche hingegen verhalten sich den Menschen gegenüber
ausgesprochen feindselig. Was ihr Wesen betraf, so gingen die Meinungen
auseinander: Manche setzten sie den Totengeistern gleich, während andere sie
eher als niedere ländliche Gottheiten, die vielleicht die Überleben den
irgendeiner kleinwüchsigen keltischen Rasse waren, oder als gefallene Engel
beschrieben. Sie bewohnten angeblich ein unterirdisches Reich, in das man
durch gewisse Höhlen oder Berghänge gelangte.
Der Volksglaube an die Feen deckte sich teilweise mit den Überlieferungen
von Hexen und Zauberern. Der Glaube an die Existenz dieser Wesen war zu der
Zeit, als der Hexenwahn seinen Höhepunkt erreicht hatte, in ganz Europa
sicherlich stark verbreitet. Tatsächlich hielten es im siebzehnten
Jahrhundert viele Menschen für gefährlich, das Wort „Fee” auch nur
auszusprechen, und benutzten statt dessen sprachliche Verhüllungen wie „die
gute Nachbarin”. In Irland, wo der Hexenwahn die Volksphantasie nie wirklich
erfasste, so wie es anderswo geschah, hatten dennoch viele Menschen Angst
vor den Schäden, die die Feen meist in Gestalt übelwollender Kobolde
bewerkstelligten, und verfolgten jene als Hexen, die angeblich mit ihnen
verkehrten. Wie die Hexen, so waren auch die Feen unberechenbar und konnten
sich freundlich oder feindselig zeigen - ihre Macht musste man fürchten.
Die Feen, die sich unsichtbar machen konnten, übten ihre eigene Art von
Magie aus. Sie standen in dem Ruf, Menschenbabys zu stehlen und sie durch
Wechselbälger zu ersetzen - unheilvolle Geschöpfe, um die sich die
überlisteten Eltern dann kümmern mussten. Sie schossen angeblich auch mit
magischen Pfeilen auf das Vieh und die Menschen. So mancher Bauer, der
entdeckt hatte, dass es seinen Tieren übel ging, stellte fest, dass die
Ursache ein Elfenschuss war, der von einer Fee oder einer Hexe stammte.
Interessanterweise behauptete die schottische Hexe Isobel Gowdie, bei ihrer
Ausbildung zur Hexe auch im Umgang mit solchen magischen Pfeilen unterwiesen
worden zu sein. Als weiteren Beweis für die in der Volksphantasie bestehende
Verbindung zwischen Hexen und Feen kann man die Tatsache werten, dass die
Befrager von Jeanne d' Arc versuchten, der Angeklagten das Geständnis zu
entlocken, dass sie als Kind um einen Feenbaum getanzt und den Baum mit
Girlanden geschmückt habe. Andere Hexen wie Agnes Hancock und der
Hexenmeister John Walsh gaben 1438 bzw. 1566 zu, Wunden durch Feenzauber
geheilt und die „kleinen Leute" um Rat gebeten zu haben. Der Überlieferung
zufolge war es besonders gefährlich, sich in die Nähe von Orten zu wagen, an
denen am Vorabend des Allerheiligenfestes (Halloween) angeblich Feen
umherstreiften, die genau wie die Hexen an diesem Tag sehr aktiv sein
sollten. Es gibt viele Augenzeugenberichte von zufälligen Begegnungen mit
einer Feenprozession, die sich von einem Feenhügel zum andern bewegte. Die
Zeugen wurden für ihre Verwegenheit, solche Aktivitäten ausspioniert zu
haben, allerdings meist bestraft. Ebenso wahrscheinlich kam jeder zu
Schaden, der es wagte, in das unterirdische Königreich der Feen
einzudringen. Die Strafen für jene, die das Feenreich unerlaubt betraten,
reichten von groben Scherzen bis zum Tod. Eine typische Strafe war das
Blenden. 1555 beispielsweise behauptete eine angebliche Hexe namens Joan
Tyrrye, auf einem Auge blind geworden zu sein, nachdem sie nur flüchtig eine
Fee zu Gesicht bekommen habe.
Manche Besucher wurden jedoch willkommen geheissen. Ein namentlich nicht
bekannter Mann aus Yorkshire, der 1653 wegen Hexerei angeklagt war, gestand,
dass ihn eine Fee ob seiner Armut bemitleidet und in das Feenreich
ein-gelassen habe. Dort habe man ihm gezeigt, wie man mit einem besonderen
Feenpulver Kranke behandeln könne, was ihm die Möglichkeit gegeben habe,
sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Die Geschworenen sprachen den
Angeklagten, den sie als „eine sehr einfache und unwissende Person”
bezeichneten, schliesslich frei. |