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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Feen

Märchenhafte „kleine Leute”, die in der Vergangenheit in abgeschiedenen ländlichen Gegenden gespukt, Zauber bewirkt und mit Freuden nichtsahnenden Menschen Unheil gebracht haben sollen. Es gibt viele verschiedene Arten von Feen; manche sind freundlich, manche hingegen verhalten sich den Menschen gegenüber ausgesprochen feindselig. Was ihr Wesen betraf, so gingen die Meinungen auseinander: Manche setzten sie den Totengeistern gleich, während andere sie eher als niedere ländliche Gottheiten, die vielleicht die Überleben den irgendeiner kleinwüchsigen keltischen Rasse waren, oder als gefallene Engel beschrieben. Sie bewohnten angeblich ein unterirdisches Reich, in das man durch gewisse Höhlen oder Berghänge gelangte.
Der Volksglaube an die Feen deckte sich teilweise mit den Überlieferungen von Hexen und Zauberern. Der Glaube an die Existenz dieser Wesen war zu der Zeit, als der Hexenwahn seinen Höhepunkt erreicht hatte, in ganz Europa sicherlich stark verbreitet. Tatsächlich hielten es im siebzehnten Jahrhundert viele Menschen für gefährlich, das Wort „Fee” auch nur auszusprechen, und benutzten statt dessen sprachliche Verhüllungen wie „die gute Nachbarin”. In Irland, wo der Hexenwahn die Volksphantasie nie wirklich erfasste, so wie es anderswo geschah, hatten dennoch viele Menschen Angst vor den Schäden, die die Feen meist in Gestalt übelwollender Kobolde bewerkstelligten, und verfolgten jene als Hexen, die angeblich mit ihnen verkehrten. Wie die Hexen, so waren auch die Feen unberechenbar und konnten sich freundlich oder feindselig zeigen - ihre Macht musste man fürchten.
Die Feen, die sich unsichtbar machen konnten, übten ihre eigene Art von Magie aus. Sie standen in dem Ruf, Menschenbabys zu stehlen und sie durch Wechselbälger zu ersetzen - unheilvolle Geschöpfe, um die sich die überlisteten Eltern dann kümmern mussten. Sie schossen angeblich auch mit magischen Pfeilen auf das Vieh und die Menschen. So mancher Bauer, der entdeckt hatte, dass es seinen Tieren übel ging, stellte fest, dass die Ursache ein Elfenschuss war, der von einer Fee oder einer Hexe stammte. Interessanterweise behauptete die schottische Hexe Isobel Gowdie, bei ihrer Ausbildung zur Hexe auch im Umgang mit solchen magischen Pfeilen unterwiesen worden zu sein. Als weiteren Beweis für die in der Volksphantasie bestehende Verbindung zwischen Hexen und Feen kann man die Tatsache werten, dass die Befrager von Jeanne d' Arc versuchten, der Angeklagten das Geständnis zu entlocken, dass sie als Kind um einen Feenbaum getanzt und den Baum mit Girlanden geschmückt habe. Andere Hexen wie Agnes Hancock und der Hexenmeister John Walsh gaben 1438 bzw. 1566 zu, Wunden durch Feenzauber geheilt und die „kleinen Leute" um Rat gebeten zu haben. Der Überlieferung zufolge war es besonders gefährlich, sich in die Nähe von Orten zu wagen, an denen am Vorabend des Allerheiligenfestes (Halloween) angeblich Feen umherstreiften, die genau wie die Hexen an diesem Tag sehr aktiv sein sollten. Es gibt viele Augenzeugenberichte von zufälligen Begegnungen mit einer Feenprozession, die sich von einem Feenhügel zum andern bewegte. Die Zeugen wurden für ihre Verwegenheit, solche Aktivitäten ausspioniert zu haben, allerdings meist bestraft. Ebenso wahrscheinlich kam jeder zu Schaden, der es wagte, in das unterirdische Königreich der Feen einzudringen. Die Strafen für jene, die das Feenreich unerlaubt betraten, reichten von groben Scherzen bis zum Tod. Eine typische Strafe war das Blenden. 1555 beispielsweise behauptete eine angebliche Hexe namens Joan Tyrrye, auf einem Auge blind geworden zu sein, nachdem sie nur flüchtig eine Fee zu Gesicht bekommen habe.
Manche Besucher wurden jedoch willkommen geheissen. Ein namentlich nicht bekannter Mann aus Yorkshire, der 1653 wegen Hexerei angeklagt war, gestand, dass ihn eine Fee ob seiner Armut bemitleidet und in das Feenreich ein-gelassen habe. Dort habe man ihm gezeigt, wie man mit einem besonderen Feenpulver Kranke behandeln könne, was ihm die Möglichkeit gegeben habe, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten, den sie als „eine sehr einfache und unwissende Person” bezeichneten, schliesslich frei.

 

 

 

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