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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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England

Obgleich im Verlauf von vielen Jahrhunderten in England fast eintausendfünfhundert überführte Übeltäter, die ihre Verbrechen mit Zauberei und anderen Mitteln begangen hatten, schwer bestraft worden waren, drang der Hexenwahn, wie er auf dem europäischen Festland herrschte, erst relativ spät auf die Inseln vor. Hier wurde im Mittelalter die Hexerei nicht so sehr als Vergehen gegen Gott, sondern gegen die Menschen interpretiert und wie andere Verbrechen behandelt. Die Fälle stützten sich hauptsächlich auf unumstössliche Beweise für strafbare Handlungen wie das Verderben der Ernte oder erwiesene Bedrohung des Lebens durch Gift oder Zauber. Über die Hexen wurde somit auf der Grundlage ihrer Taten Recht gesprochen, und es musste der Beweis für Maleficia erbracht sein, ehe ein Urteil gefällt werden konnte. Es gibt Berichte über mehrere angebliche Hexen aus dem Mittelalter, die von den Gerichten freigesprochen wurden oder nur mildeste Strafen erhielten, weil niemand den Beweis dafür liefern konnte, dass sie irgendeinen Schaden angerichtet hatten. Noch 1560 liess man acht Männer, die ihre Zauberei und Hexerei gestanden hatten, frei, nachdem sie kurze Zeit am Pranger gestanden und versprochen hatten, in Zukunft der Hexenkunst zu entsagen.
Wie andere Verdächtige, so konnten sich im Mittelalter auch Hexen entscheiden, sich einer Hexenprobe, dem Gottesurteil, zu unterziehen. Die aller erste Person, die in England wegen Zauberei angeklagt wurde, war Agnes, die Frau des Odo. Sie kam im Jahre 1209 vor Gericht, wurde jedoch freigesprochen, nachdem sie sich dem Gottesurteil der Feuerprobe unterzogen hatte, bei der sie ein rotglühendes Eisen anfassen musste. Bis zum vierzehnten Jahrhundert lagen die vermeintlichen Fälle von Zauberei im Verantwortungsbereich der kirchlichen Gerichte, die die verurteilten Personen zur Bestrafung an die weltliche Obrigkeit übergaben. Der erste Hexenprozess, der in England vor einem weltlichen Gericht verhandelt wurde, fand 1324 statt. Damals standen in Coventry siebenundzwanzig Personen unter der Anklage, ein Komplott geschmiedet und Totenbeschwörer konsultiert zu haben, um den König zu töten.
Die englische Gesellschaft konnte sich insofern glücklich schätzen, als die Inquisition diesseits des Kanals nie viel Erfolg hatte. Dieser Umstand beruhte hauptsächlich darauf, dass man die Anwendung der Folter zur Erlangung von Geständnissen ablehnte, dass die Zivilgerichte traditionsgemäss keine unbestätigten Schuldbekenntnisse als Beweismaterial akzeptierten und stichhaltige Belege für maleficia forderten. Fälle, in die Adlige verwickelt waren, wurden von den Zivilgerichten sehr ernst genommen, da sie das Risiko des Verrats gegen die Krone bargen. Hier konnten die Angeklagten vor den Kronrat gebracht oder vor einem Gericht der Bischöfe zur Anklage vernommen werden.
Das erste Gesetz, das sich speziell mit dem Hexenwesen befasste, wurde 1542, während der Herrschaft Heinrichs VIII., erlassen. Es ging zwar nicht auf den Pakt mit dem Teufel ein, zeigte aber anderweitig Strenge, indem es harte Strafen für Alchimisten und Hexen diktierte, die beabsichtigten, mittels schwarzer Magie, darunter auch durch Bildzauber, maleficia zu begehen. Hexerei an sich lieferte indes noch keinen Anlass für ein Gerichtsverfahren, und es stellte sich heraus, dass aufgrund dieser Verfügung nur eine verdächtige Person verhaftet - und später begnadigt - wurde, ehe Eduard VI. 1547 das Gesetz aufhob. 1559 wurde ein neue Bestimmung vorbereitet, jedoch nicht zum Gesetz erhoben, und einige Jahre lang gab es in der englischen Rechtsprechung keine Vorschrift mehr, die das Hexenwesen verbot.
Die Verhältnisse änderten sich deutlich im Jahre 1563, als unter Elisabeth I. eine neue Gesetzgebung in Kraft trat, die das Hexenwesen einschränken sollte. Die Königin selbst war das Ziel verschiedener Hexereikomplotte gewesen; ihrer Einschätzung zufolge konnten Behauptungen wahrsagender Zauberer oder Hexen, nach denen ein Herrscher nur noch kurze Zeit zu leben hatte, ohne weiteres einen Aufstand provozieren, dessen Anführer Personen waren, die sich schon als Nachfolger auf dem Thron sahen. Unter dem Eindruck der Hexenverbrennungen, die sie in anderen Ländern gesehen hatten, drängten mehrere protestantische Bischöfe die Königin wiederholt dazu, auch in England härtere Massnahmen zu ergreifen. Bischof John Jewel, der um 156o in Oxford vor der Königin predigte, wich damals von seinem vorbereiteten Text ab, um schwarzseherisch vor den Aktivitäten der Hexen überall im Reich zu warnen, und behauptete: „Euer Gnaden Untertanen welken gar bis zum Tod dahin, verlieren ihre Lebendigkeit, ihr Fleisch verfault, ihre Rede ist kraftlos, sie sind ihrer Sinne beraubt.”
Das Gesetz von 1563 führte die Todesstrafe für jene, die des Mordes mittels Zauberei für schuldig befunden waren, sowie Gefängnisstrafen und das Prangerstehen für Hexen ein, die sich weniger schwerer Verbrechen schuldig gemacht hatten. Obwohl die neue Gesetzgebung weniger streng als die im übrigen Europa war, begann mit ihr der Hexenwahn in England Fuss zu fassen.
Zu den ersten bedeutenden Hexenprozessen auf der Grundlage des Gesetzes von 1563 gehörten die Verfahren gegen die Hexen von Chelmsford und die Hexen von St. Osyth, die 1566 bzw. 1582 in der Grafschaft Essex stattfanden, sowie der Prozess gegen die Hexen von Warboys, die 1593 in Huntington vor Gericht standen. Essex, das in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts ein Zentrum der protestantischen Abweichung von der Staatskirche war, wurde als Brutstätte der Aktivität des Hexenwesens angesehen; die Mehrheit der Prozesse, zu denen es auf der Basis des Gesetzes von Königin Elisabeth kam, waren in den südöstlichen Grafschaften angesiedelt, obgleich es in späteren Jahrzehnten zu einer Konzentration von Fällen unter anderem auch in Lancashire und Somerset kam. Ein weiteres Gesetz verschärfte 1581 das Verbot der Tätigkeit von Wahrsagern und Hexen im allgemeinen. Unter der Herrschaft der Königin gab es insgesamt 535 Anklagen wegen Hexerei. Zweiundachtzig der verurteilten Hexen wurden zu Tode gebracht, wovon die erste die dreiundsechzigjährige Agnes Waterhouse war, die man 1566 in Chelmsford hängte. Mitunter stützten sich die Gerichte auch auf zweifelhafte Beweise: Mehrere bekannte Fälle waren aufgrund von falschen Behauptungen zur Verhandlung gekommen.
Ein viel schärferes Gesetz, 1604 unter Jakob I. erlassen, trat an die Stelle der früheren juristischen Massnahmen. Der Tod durch Erhängen war nun als Strafe selbst für Ersttäter vorgeschrieben, wenn maleficia nachgewiesen werden konnten. Es war auch nicht wichtig, ob das Opfer einer Straftat wirklich gestorben war oder nicht; es genügte, wenn es durch Magie „getötet, zugrunde gerichtet, geschwächt, kraftlos oder lahm am ganzen Körper oder an einem Teil davon war”. Auch der Pakt mit dem Teufel wurde genau wie der Umgang mit üblen oder bösen Geistern, das Ausgraben von Leichen für Zaubereien, das Zubereiten von Liebestränken und das Voraussagen von Orten mit versteckten Schätzen zum Schwerverbrechen. Das Gesetz von 1604 blieb bis 1736 in Kraft. Auf seiner Grundlage wurden die wichtigsten englischen Hexenprozesse geführt, darunter auch der Prozess gegen die Hexen von Pendle, von denen 1612 neun gehängt wurden, und das Verfahren von 1645 gegen die spätere Generation der Hexen von Chelmsford, das mit der grössten Massenhinrichtung in der Zeit des englischen Hexenwahns endete. In Amerika wurde das Gesetz als Grundlage für die Verfolgung der Hexen von Salem herangezogen.
Die schlimmste Zeit waren die vierziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts, als die englische Gesellschaft wegen des Bürgerkrieges ohnehin in Unruhe war. Der berüchtigtste englische Hexenjäger, der zu dieser Zeit in Erscheinung trat, war Matthew Hopkins, der selbsternannte Oberste Hexenriecher, der in den Jahren 1645 und 1646 in den puritanischen Grafschaften des Ostens eine Herrschaft des Terrors herbeiführte. Da die englische Gesetzgebung sich dagegen sträubte, unbestätigte Geständnisse anzuerkennen, und Schuldbeweise forderte, legten Hopkins und dessen Verbündete grossen Wert auf die Nadelprobe und die Suche nach dem Teufelsmal, die sie erfolgreich als stichhaltigen und unleugbaren Beweis dafür darstellten, dass eine Person einen Vertrag mit dem Teufel geschlossen hatte. Auffallend in den Geständnissen, die Hopkins und andere erzwangen, waren die detaillierten Beschreibungen der Hausgeister von Hexen. Diese dienstbaren Dämonen, die für gewöhnlich die Gestalt von Katzen, Hunden oder anderen Haustieren annahmen, waren eine Besonderheit des englischen Hexenwesens. Nur wenige Hexen, die auf dem europäischen Festland lebten, erwähnten jemals solche Wesen.
Hatte man sie nicht des Verrats für schuldig befunden, dann wurden verurteilte Hexen meist gehängt und nicht wie in Schottland oder auf dem Kontinent bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Auch übermässigen Peinigungen durch die Folter mit dem Ziel, Geständnisse zu erzwingen, waren sie nicht ausgesetzt. Allerdings entwickelten Hexenriecher wie Matthew Hopkins eine wahre Meisterschaft darin, Verdächtigen Aussagen zu entlocken, indem sie Mittel wie Schlafentzug, zwangsweises Hin und Herlaufen anwandten und die Nahrung für ihre Opfer auf Brot und Wasser reduzierten. Eine beliebte Hexenprobe war das Schwemmen, das 1645 schliesslich durch eine parlamentarische Kommission verboten wurde.
Von Ausnahmen abgesehen, waren die typischen Opfer der Hexenverfolgung verwirrte alte Bauersfrauen, die wegen ihrer Einsamkeit und ihres mitunter ungeselligen Verhaltens von den Nachbarn gereizt und gefürchtet wurden. Allzu oft beruhten die Fälle nur auf Beweisen vom Hörensagen oder auf den höchst unzuverlässigen Aussagen von Kindern, die in ihren Denunziationen von hexenhassenden Fanatikern, böswilligen Verwandten oder leichtgläubigen Geistlichen oder Richtern noch ermuntert wurden.
In der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts klang die Hexenmanie in England wie überall in Europa allmählich ab - nicht zuletzt dank der aufgeklärten Haltung solcher Juristen wie des Oberrichters Sir John Holt, der jede Hexe, die man vor ihn brachte, freisprach. Das Gesetz von 16o4, unter dem die meisten Hexenprozesse geführt worden waren, wurde 1736, während der Herrschaft Georgs II., schliesslich aufgehoben. Die letzte Todesstrafe wegen Hexerei vollstreckte der Scharfrichter 1684 in Exeter, als Alice Molland gehängt wurde. Die letzte Person, die man wegen Hexerei angeklagt hatte und 1712 in Hertford verurteilte, war Jane Wenham, die später begnadigt wurde. Der letzte ernsthafte Versuch, jemanden wegen Hexerei verurteilen zu lassen, wurde 1717 in Leicester unternommen. Hier unterzog man Jane Clarke sowie deren Sohn und Tochter, die alle aus Great Wigstone stammten, dem Schwemmen und dem Hexenkratzen und legte ihnen dann verschiedene Verbrechen zur Last, zu denen nicht weniger als fünfundzwanzig Nachbarn Aussagen geliefert hatten. Nachdem die Geschworenen die Anklagen fallengelassen hatten, wurden die Beschuldigten wieder auf freien Fuss gesetzt.
Es ist unmöglich, eine genaue Zahl der Personen anzugeben, die in den Jahren 1542 1736 in England wegen Hexerei zu Tode gebracht wurden, doch die meisten Fachleute sind sich einig, dass es mindestens tausend Opfer gab.
Noch Jahre nach der Zeit des Hexenwahns fürchteten die Menschen im ganzen Land die Aktivitäten der Hexen. 1751 schlug eine wütende Menge Ruth Osborne tot, der die Einheimischen vorwarfen, eine Hexe zu sein. Der Anführer des Mobs wurde später wegen Mordes gehängt. Der Glaube an die Realität der Hexerei war bis in die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts weithin verbreitet, und noch 1879 brachte man einen Mann namens William Bulwer, der aus Etling Green in Norfolk stammte, wegen Misshandlung und Beleidigung seiner achtzehnjährigen Nachbarin Christiana Martins und deren Mutter vor Gericht. Er hatte beide Frauen bezichtigt, Hexen zu sein. Als das Gericht versuchte, dem Zank auf den Grund zu gehen, hielt Bulwer mit seinen Zweifeln über die beiden Martins nicht lange hinterm Berg:
Mrs. Martin ist eine alte Hexe, Gentlemen, das ist sie, und sie hat mich behext, und ich konnte wegen ihr drei Nächte nicht schlafen, und eines Nachts halb zwölf stand ich auf, weil ich nicht schlafen konnte, und ging hinaus und fand unter einer Erdscholle eine Kröte, die mit einer dreizinkigen Gabel eingegraben worden war. Deshalb konnte ich keine Ruhe finden; sie ist eine schlechte alte Frau, und ihre Tochter ist genauso schlecht, Gentlemen. Sie behext jeden; sie hat mich behext, und ich konnte Tag und Nacht nicht ruhen, bis ich diese Kröte unter dem Rasen fand.
Vereinzelte Fälle von Hexenglauben gibt es auch in der neuen Zeit immer wieder, wie das gelegentliche, anscheinend rituelle Töten eines Lebewesens oder die Entdeckung zerstörter Gräber und ähnlicher Dinge zeigt. Das zwanzigste Jahrhundert ist auch Zeuge eines wiederauflebenden Interesses an der Hexerei als einer okkulten Wissenschaft geworden, die angeblich von vorchristlichen Kulten herkommt. Die letzten Bestimmungen bezüglich des Hexenwesens wurden vom britischen Parlament schliesslich 1951 aus dem Gesetzbuch entfernt.

 

 

 

 

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