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Obgleich im Verlauf von
vielen Jahrhunderten in England fast eintausendfünfhundert überführte
Übeltäter, die ihre Verbrechen mit Zauberei und anderen Mitteln begangen
hatten, schwer bestraft worden waren, drang der Hexenwahn, wie er auf dem
europäischen Festland herrschte, erst relativ spät auf die Inseln vor. Hier
wurde im Mittelalter die Hexerei nicht so sehr als Vergehen gegen Gott,
sondern gegen die Menschen interpretiert und wie andere Verbrechen
behandelt. Die Fälle stützten sich hauptsächlich auf unumstössliche Beweise
für strafbare Handlungen wie das Verderben der Ernte oder erwiesene
Bedrohung des Lebens durch Gift oder Zauber. Über die Hexen wurde somit auf
der Grundlage ihrer Taten Recht gesprochen, und es musste der Beweis für
Maleficia erbracht sein, ehe ein Urteil gefällt werden konnte. Es gibt
Berichte über mehrere angebliche Hexen aus dem Mittelalter, die von den
Gerichten freigesprochen wurden oder nur mildeste Strafen erhielten, weil
niemand den Beweis dafür liefern konnte, dass sie irgendeinen Schaden
angerichtet hatten. Noch 1560 liess man acht Männer, die ihre Zauberei und
Hexerei gestanden hatten, frei, nachdem sie kurze Zeit am Pranger gestanden
und versprochen hatten, in Zukunft der Hexenkunst zu entsagen.
Wie andere Verdächtige, so konnten sich im Mittelalter auch Hexen
entscheiden, sich einer Hexenprobe, dem Gottesurteil, zu unterziehen. Die
aller erste Person, die in England wegen Zauberei angeklagt wurde, war
Agnes, die Frau des Odo. Sie kam im Jahre 1209 vor Gericht, wurde jedoch
freigesprochen, nachdem sie sich dem Gottesurteil der Feuerprobe unterzogen
hatte, bei der sie ein rotglühendes Eisen anfassen musste. Bis zum
vierzehnten Jahrhundert lagen die vermeintlichen Fälle von Zauberei im
Verantwortungsbereich der kirchlichen Gerichte, die die verurteilten
Personen zur Bestrafung an die weltliche Obrigkeit übergaben. Der erste
Hexenprozess, der in England vor einem weltlichen Gericht verhandelt wurde,
fand 1324 statt. Damals standen in Coventry siebenundzwanzig Personen unter
der Anklage, ein Komplott geschmiedet und Totenbeschwörer konsultiert zu
haben, um den König zu töten.
Die englische Gesellschaft konnte sich insofern glücklich schätzen, als die
Inquisition diesseits des Kanals nie viel Erfolg hatte. Dieser Umstand
beruhte hauptsächlich darauf, dass man die Anwendung der Folter zur
Erlangung von Geständnissen ablehnte, dass die Zivilgerichte
traditionsgemäss keine unbestätigten Schuldbekenntnisse als Beweismaterial
akzeptierten und stichhaltige Belege für maleficia forderten. Fälle, in die
Adlige verwickelt waren, wurden von den Zivilgerichten sehr ernst genommen,
da sie das Risiko des Verrats gegen die Krone bargen. Hier konnten die
Angeklagten vor den Kronrat gebracht oder vor einem Gericht der Bischöfe zur
Anklage vernommen werden.
Das erste Gesetz, das sich speziell mit dem Hexenwesen befasste, wurde 1542,
während der Herrschaft Heinrichs VIII., erlassen. Es ging zwar nicht auf den
Pakt mit dem Teufel ein, zeigte aber anderweitig Strenge, indem es harte
Strafen für Alchimisten und Hexen diktierte, die beabsichtigten, mittels
schwarzer Magie, darunter auch durch Bildzauber, maleficia zu begehen.
Hexerei an sich lieferte indes noch keinen Anlass für ein Gerichtsverfahren,
und es stellte sich heraus, dass aufgrund dieser Verfügung nur eine
verdächtige Person verhaftet - und später begnadigt - wurde, ehe Eduard VI.
1547 das Gesetz aufhob. 1559 wurde ein neue Bestimmung vorbereitet, jedoch
nicht zum Gesetz erhoben, und einige Jahre lang gab es in der englischen
Rechtsprechung keine Vorschrift mehr, die das Hexenwesen verbot.
Die Verhältnisse änderten sich deutlich im Jahre 1563, als unter Elisabeth
I. eine neue Gesetzgebung in Kraft trat, die das Hexenwesen einschränken
sollte. Die Königin selbst war das Ziel verschiedener Hexereikomplotte
gewesen; ihrer Einschätzung zufolge konnten Behauptungen wahrsagender
Zauberer oder Hexen, nach denen ein Herrscher nur noch kurze Zeit zu leben
hatte, ohne weiteres einen Aufstand provozieren, dessen Anführer Personen
waren, die sich schon als Nachfolger auf dem Thron sahen. Unter dem Eindruck
der Hexenverbrennungen, die sie in anderen Ländern gesehen hatten, drängten
mehrere protestantische Bischöfe die Königin wiederholt dazu, auch in
England härtere Massnahmen zu ergreifen. Bischof John Jewel, der um 156o in
Oxford vor der Königin predigte, wich damals von seinem vorbereiteten Text
ab, um schwarzseherisch vor den Aktivitäten der Hexen überall im Reich zu
warnen, und behauptete: „Euer Gnaden Untertanen welken gar bis zum Tod
dahin, verlieren ihre Lebendigkeit, ihr Fleisch verfault, ihre Rede ist
kraftlos, sie sind ihrer Sinne beraubt.”
Das Gesetz von 1563 führte die Todesstrafe für jene, die des Mordes mittels
Zauberei für schuldig befunden waren, sowie Gefängnisstrafen und das
Prangerstehen für Hexen ein, die sich weniger schwerer Verbrechen schuldig
gemacht hatten. Obwohl die neue Gesetzgebung weniger streng als die im
übrigen Europa war, begann mit ihr der Hexenwahn in England Fuss zu fassen.
Zu den ersten bedeutenden Hexenprozessen auf der Grundlage des Gesetzes von
1563 gehörten die Verfahren gegen die Hexen von Chelmsford und die Hexen von
St. Osyth, die 1566 bzw. 1582 in der Grafschaft Essex stattfanden, sowie der
Prozess gegen die Hexen von Warboys, die 1593 in Huntington vor Gericht
standen. Essex, das in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts ein
Zentrum der protestantischen Abweichung von der Staatskirche war, wurde als
Brutstätte der Aktivität des Hexenwesens angesehen; die Mehrheit der
Prozesse, zu denen es auf der Basis des Gesetzes von Königin Elisabeth kam,
waren in den südöstlichen Grafschaften angesiedelt, obgleich es in späteren
Jahrzehnten zu einer Konzentration von Fällen unter anderem auch in
Lancashire und Somerset kam. Ein weiteres Gesetz verschärfte 1581 das Verbot
der Tätigkeit von Wahrsagern und Hexen im allgemeinen. Unter der Herrschaft
der Königin gab es insgesamt 535 Anklagen wegen Hexerei. Zweiundachtzig der
verurteilten Hexen wurden zu Tode gebracht, wovon die erste die
dreiundsechzigjährige Agnes Waterhouse war, die man 1566 in Chelmsford
hängte. Mitunter stützten sich die Gerichte auch auf zweifelhafte Beweise:
Mehrere bekannte Fälle waren aufgrund von falschen Behauptungen zur
Verhandlung gekommen.
Ein viel schärferes Gesetz, 1604 unter Jakob I. erlassen, trat an die Stelle
der früheren juristischen Massnahmen. Der Tod durch Erhängen war nun als
Strafe selbst für Ersttäter vorgeschrieben, wenn maleficia nachgewiesen
werden konnten. Es war auch nicht wichtig, ob das Opfer einer Straftat
wirklich gestorben war oder nicht; es genügte, wenn es durch Magie „getötet,
zugrunde gerichtet, geschwächt, kraftlos oder lahm am ganzen Körper oder an
einem Teil davon war”. Auch der Pakt mit dem Teufel wurde genau wie der
Umgang mit üblen oder bösen Geistern, das Ausgraben von Leichen für
Zaubereien, das Zubereiten von Liebestränken und das Voraussagen von Orten
mit versteckten Schätzen zum Schwerverbrechen. Das Gesetz von 1604 blieb bis
1736 in Kraft. Auf seiner Grundlage wurden die wichtigsten englischen
Hexenprozesse geführt, darunter auch der Prozess gegen die Hexen von Pendle,
von denen 1612 neun gehängt wurden, und das Verfahren von 1645 gegen die
spätere Generation der Hexen von Chelmsford, das mit der grössten
Massenhinrichtung in der Zeit des englischen Hexenwahns endete. In Amerika
wurde das Gesetz als Grundlage für die Verfolgung der Hexen von Salem
herangezogen.
Die schlimmste Zeit waren die vierziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts,
als die englische Gesellschaft wegen des Bürgerkrieges ohnehin in Unruhe
war. Der berüchtigtste englische Hexenjäger, der zu dieser Zeit in
Erscheinung trat, war Matthew Hopkins, der selbsternannte Oberste
Hexenriecher, der in den Jahren 1645 und 1646 in den puritanischen
Grafschaften des Ostens eine Herrschaft des Terrors herbeiführte. Da die
englische Gesetzgebung sich dagegen sträubte, unbestätigte Geständnisse
anzuerkennen, und Schuldbeweise forderte, legten Hopkins und dessen
Verbündete grossen Wert auf die Nadelprobe und die Suche nach dem Teufelsmal,
die sie erfolgreich als stichhaltigen und unleugbaren Beweis dafür
darstellten, dass eine Person einen Vertrag mit dem Teufel geschlossen
hatte. Auffallend in den Geständnissen, die Hopkins und andere erzwangen,
waren die detaillierten Beschreibungen der Hausgeister von Hexen. Diese
dienstbaren Dämonen, die für gewöhnlich die Gestalt von Katzen, Hunden oder
anderen Haustieren annahmen, waren eine Besonderheit des englischen
Hexenwesens. Nur wenige Hexen, die auf dem europäischen Festland lebten,
erwähnten jemals solche Wesen.
Hatte man sie nicht des Verrats für schuldig befunden, dann wurden
verurteilte Hexen meist gehängt und nicht wie in Schottland oder auf dem
Kontinent bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Auch
übermässigen Peinigungen durch die Folter mit dem Ziel, Geständnisse zu
erzwingen, waren sie nicht ausgesetzt. Allerdings entwickelten Hexenriecher
wie Matthew Hopkins eine wahre Meisterschaft darin, Verdächtigen Aussagen zu
entlocken, indem sie Mittel wie Schlafentzug, zwangsweises Hin und Herlaufen
anwandten und die Nahrung für ihre Opfer auf Brot und Wasser reduzierten.
Eine beliebte Hexenprobe war das Schwemmen, das 1645 schliesslich durch eine
parlamentarische Kommission verboten wurde.
Von Ausnahmen abgesehen, waren die typischen Opfer der Hexenverfolgung
verwirrte alte Bauersfrauen, die wegen ihrer Einsamkeit und ihres mitunter
ungeselligen Verhaltens von den Nachbarn gereizt und gefürchtet wurden.
Allzu oft beruhten die Fälle nur auf Beweisen vom Hörensagen oder auf den
höchst unzuverlässigen Aussagen von Kindern, die in ihren Denunziationen von
hexenhassenden Fanatikern, böswilligen Verwandten oder leichtgläubigen
Geistlichen oder Richtern noch ermuntert wurden.
In der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts klang die Hexenmanie in
England wie überall in Europa allmählich ab - nicht zuletzt dank der
aufgeklärten Haltung solcher Juristen wie des Oberrichters Sir John Holt,
der jede Hexe, die man vor ihn brachte, freisprach. Das Gesetz von 16o4,
unter dem die meisten Hexenprozesse geführt worden waren, wurde 1736,
während der Herrschaft Georgs II., schliesslich aufgehoben. Die letzte
Todesstrafe wegen Hexerei vollstreckte der Scharfrichter 1684 in Exeter, als
Alice Molland gehängt wurde. Die letzte Person, die man wegen Hexerei
angeklagt hatte und 1712 in Hertford verurteilte, war Jane Wenham, die
später begnadigt wurde. Der letzte ernsthafte Versuch, jemanden wegen
Hexerei verurteilen zu lassen, wurde 1717 in Leicester unternommen. Hier
unterzog man Jane Clarke sowie deren Sohn und Tochter, die alle aus Great
Wigstone stammten, dem Schwemmen und dem Hexenkratzen und legte ihnen dann
verschiedene Verbrechen zur Last, zu denen nicht weniger als fünfundzwanzig
Nachbarn Aussagen geliefert hatten. Nachdem die Geschworenen die Anklagen
fallengelassen hatten, wurden die Beschuldigten wieder auf freien Fuss
gesetzt.
Es ist unmöglich, eine genaue Zahl der Personen anzugeben, die in den Jahren
1542 1736 in England wegen Hexerei zu Tode gebracht wurden, doch die meisten
Fachleute sind sich einig, dass es mindestens tausend Opfer gab.
Noch Jahre nach der Zeit des Hexenwahns fürchteten die Menschen im ganzen
Land die Aktivitäten der Hexen. 1751 schlug eine wütende Menge Ruth Osborne
tot, der die Einheimischen vorwarfen, eine Hexe zu sein. Der Anführer des
Mobs wurde später wegen Mordes gehängt. Der Glaube an die Realität der
Hexerei war bis in die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts weithin
verbreitet, und noch 1879 brachte man einen Mann namens William Bulwer, der
aus Etling Green in Norfolk stammte, wegen Misshandlung und Beleidigung
seiner achtzehnjährigen Nachbarin Christiana Martins und deren Mutter vor
Gericht. Er hatte beide Frauen bezichtigt, Hexen zu sein. Als das Gericht
versuchte, dem Zank auf den Grund zu gehen, hielt Bulwer mit seinen Zweifeln
über die beiden Martins nicht lange hinterm Berg:
Mrs. Martin ist eine alte Hexe, Gentlemen, das ist sie, und sie hat mich
behext, und ich konnte wegen ihr drei Nächte nicht schlafen, und eines
Nachts halb zwölf stand ich auf, weil ich nicht schlafen konnte, und ging
hinaus und fand unter einer Erdscholle eine Kröte, die mit einer
dreizinkigen Gabel eingegraben worden war. Deshalb konnte ich keine Ruhe
finden; sie ist eine schlechte alte Frau, und ihre Tochter ist genauso
schlecht, Gentlemen. Sie behext jeden; sie hat mich behext, und ich konnte
Tag und Nacht nicht ruhen, bis ich diese Kröte unter dem Rasen fand.
Vereinzelte Fälle von Hexenglauben gibt es auch in der neuen Zeit immer
wieder, wie das gelegentliche, anscheinend rituelle Töten eines Lebewesens
oder die Entdeckung zerstörter Gräber und ähnlicher Dinge zeigt. Das
zwanzigste Jahrhundert ist auch Zeuge eines wiederauflebenden Interesses an
der Hexerei als einer okkulten Wissenschaft geworden, die angeblich von
vorchristlichen Kulten herkommt. Die letzten Bestimmungen bezüglich des
Hexenwesens wurden vom britischen Parlament schliesslich 1951 aus dem
Gesetzbuch entfernt. |