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Deutsche Bauersfrau,
gegen die 1637 in Eichstätt bei Ingolstadt ein Hexenprozess stattfand. Der
Prozess war typisch für viele Tausende ähnlicher Verfahren, doch sind
darüber mehr Einzelheiten bekannt, da der vom Amtsschreiber verfasste
Gerichtsbericht erhalten geblieben ist. Dieses Zeugnis, das die Entwicklung
des Geschehens im Gerichtssaal und in der Folterkammer belegt, wirft ein
Licht auf die erschreckende Unvermeidlichkeit des Prozesses, durch den die
Schuld einer vermeintlichen Hexe „nachgewiesen” wurde.
Der namentlich nicht bekannten Angeklagten, eine vierzigjährige Bauersfrau,
hatte man wiederholt zugesetzt, um sie zu bewegen, die ihr zur Last gelegten
Verbrechen - die Teilnahme an Hexensabbaten, das Ausgraben von Leichen und
das Hindurchgehen durch verschlossene Türen mittels Zauberei - zu gestehen.
Anfangs bestritt sie all diese und andere absurde Anschuldigungen energisch.
Dem Bericht über ihre Aussage zufolge erklärte die Frau, „sie wolle alles
erleiden, könne jedoch nicht zugeben, dass sie eine Hexe sei”. Als ihr die
ersten Anklagepunkte vorgelesen wurden, „lacht sie herzlich auf und erklärt,
dass sie den Tod vorziehe”. Dann notierte der Schreiber die frostige
Bemerkung: „Insofern als die Angeklagte auf gütige Behandlung nicht
reagiert, wird sie in die Folterkammer gebracht.”
Nachdem man auf der rechten Seite ihres Rückens das Teufelsmal entdeckt
hatte, wurde die Angeklagte etwa zwei Wochen lang gefoltert. Man begann
damit, sie mehrmals auf die Leiter zu binden, unterwarf sie später jedoch
noch schmerzhafteren Qualen, indem man ihr die spanischen Stiefel anlegte
und sie aufzog. So wurde sie gezwungen, sich ein übertriebenes Geständnis
von der Art auszudenken, wie es die Befrager ihrer Ansicht nach hören
wollten. Zeitweise wurde ihre Pein zu stark, und alles was der Schreiber
dann notieren konnte, waren ihre mitleiderregenden Worte, mit denen sie Gott
und Jesus Christus anrief, sie zu erlösen.
Zunächst bekannte sich die Frau zu einer Affäre mit dem Henker, dann gab sie
zu, der Teufel habe sie in Gestalt des Henkers verführt. Der Teufel habe ihr
ein geheimnisvolles grünes Pulver gegeben, mit dem sie Böses gegen Mensch
und Tier in die Wege leiten konnte (was die Beamten dann auch vor Gericht
vorbrachten). Auf Geheiss des Teufels habe sie auch drei ihrer eigenen
Kinder getötet. Erkannte man bei ihr Anzeichen dafür, dass sie ihr
Geständnis widerrufen wollte, dann wurde sie geschlagen und ermuntert,
weitere Übeltaten wie den selbst in der Gefängniszelle fortgesetzten
Geschlechtsverkehr mit dem Teufel zu gestehen. Sie besässe auch einen
Inkubus mit Namen Gockelhahn. War die Folter jedoch zu Ende, dann zog sie
das gesamte Geständnis zurück und behauptete, dass sie „in ihrem ganzen
Leben den Teufel nie gesehen noch Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe”.
Daraufhin wurde sie von den Richtern, die sie für ihr „störrisches,
teuflisches Herz” tadelten, wieder in die Folterkammer geschickt.
Als die Folterknechte ihre Arbeit getan hatten, befand sich die Angeklagte
in einem solchen Zustand, dass sie wahrhaftig an ihre vermeintlichen
Verbrechen zu glauben schien und keinen weiteren Widerstand leistete. Die
Denunziationen von fünfzehn Zeugen hatten jeglichen Protest ihrerseits
ohnehin aussichtslos gemacht. Vor Gericht, wo man ihr wie üblich keinerlei
Verteidigung zugestand, schienen die Richter in erster Linie daran
interessiert zu sein, die Namen von Komplizen zu erfahren. Um den Wünschen
der Richter zu willfahren, gab die Angeklagte umfassende Einzelheiten von
den Hexensabbaten zu Protokoll, an denen sie teilgenommen habe, und führte
die Namen vieler anderer Hexen, die angeblich ebenfalls dort anwesend waren,
sowie die Namen der Dämonen an, die ihr gedient hätten. Unter anderem, so
gab sie zu, habe sie Stürme heraufbeschworen, sei in verschlossene Keller
eingedrungen und habe auch die Leichen von Kindern exhumiert und die
geheiligte Hostie geschändet.
Bis dahin hatte die Angeklagte dem Gericht mehr als genug Beweismaterial
geliefert, auf dessen Grundlage ein Schuldspruch gefällt und auch Anklage
gegen zahlreiche andere Verdächtige erhoben werden konnte. Eine letzte
mechanische Eintragung im Bericht des Schreibers für Freitag, den 17.
Dezember 1637 lautet: „Sie stirbt reuig.”
In Eichstätt fanden vor und nach diesem Fall viele ähnliche Prozesse statt.
Schätzungen zufolge wurden in der Zeit des Hexenwahns in dieser Stadt
zwischen eintausend und zweitausend vermeintliche Hexen verbrannt. |