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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Eichstätt, Hexe von

Deutsche Bauersfrau, gegen die 1637 in Eichstätt bei Ingolstadt ein Hexenprozess stattfand. Der Prozess war typisch für viele Tausende ähnlicher Verfahren, doch sind darüber mehr Einzelheiten bekannt, da der vom Amtsschreiber verfasste Gerichtsbericht erhalten geblieben ist. Dieses Zeugnis, das die Entwicklung des Geschehens im Gerichtssaal und in der Folterkammer belegt, wirft ein Licht auf die erschreckende Unvermeidlichkeit des Prozesses, durch den die Schuld einer vermeintlichen Hexe „nachgewiesen” wurde.
Der namentlich nicht bekannten Angeklagten, eine vierzigjährige Bauersfrau, hatte man wiederholt zugesetzt, um sie zu bewegen, die ihr zur Last gelegten Verbrechen - die Teilnahme an Hexensabbaten, das Ausgraben von Leichen und das Hindurchgehen durch verschlossene Türen mittels Zauberei - zu gestehen. Anfangs bestritt sie all diese und andere absurde Anschuldigungen energisch. Dem Bericht über ihre Aussage zufolge erklärte die Frau, „sie wolle alles erleiden, könne jedoch nicht zugeben, dass sie eine Hexe sei”. Als ihr die ersten Anklagepunkte vorgelesen wurden, „lacht sie herzlich auf und erklärt, dass sie den Tod vorziehe”. Dann notierte der Schreiber die frostige Bemerkung: „Insofern als die Angeklagte auf gütige Behandlung nicht reagiert, wird sie in die Folterkammer gebracht.”
Nachdem man auf der rechten Seite ihres Rückens das Teufelsmal entdeckt hatte, wurde die Angeklagte etwa zwei Wochen lang gefoltert. Man begann damit, sie mehrmals auf die Leiter zu binden, unterwarf sie später jedoch noch schmerzhafteren Qualen, indem man ihr die spanischen Stiefel anlegte und sie aufzog. So wurde sie gezwungen, sich ein übertriebenes Geständnis von der Art auszudenken, wie es die Befrager ihrer Ansicht nach hören wollten. Zeitweise wurde ihre Pein zu stark, und alles was der Schreiber dann notieren konnte, waren ihre mitleiderregenden Worte, mit denen sie Gott und Jesus Christus anrief, sie zu erlösen.
Zunächst bekannte sich die Frau zu einer Affäre mit dem Henker, dann gab sie zu, der Teufel habe sie in Gestalt des Henkers verführt. Der Teufel habe ihr ein geheimnisvolles grünes Pulver gegeben, mit dem sie Böses gegen Mensch und Tier in die Wege leiten konnte (was die Beamten dann auch vor Gericht vorbrachten). Auf Geheiss des Teufels habe sie auch drei ihrer eigenen Kinder getötet. Erkannte man bei ihr Anzeichen dafür, dass sie ihr Geständnis widerrufen wollte, dann wurde sie geschlagen und ermuntert, weitere Übeltaten wie den selbst in der Gefängniszelle fortgesetzten Geschlechtsverkehr mit dem Teufel zu gestehen. Sie besässe auch einen Inkubus mit Namen Gockelhahn. War die Folter jedoch zu Ende, dann zog sie das gesamte Geständnis zurück und behauptete, dass sie „in ihrem ganzen Leben den Teufel nie gesehen noch Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe”. Daraufhin wurde sie von den Richtern, die sie für ihr „störrisches, teuflisches Herz” tadelten, wieder in die Folterkammer geschickt.
Als die Folterknechte ihre Arbeit getan hatten, befand sich die Angeklagte in einem solchen Zustand, dass sie wahrhaftig an ihre vermeintlichen Verbrechen zu glauben schien und keinen weiteren Widerstand leistete. Die Denunziationen von fünfzehn Zeugen hatten jeglichen Protest ihrerseits ohnehin aussichtslos gemacht. Vor Gericht, wo man ihr wie üblich keinerlei Verteidigung zugestand, schienen die Richter in erster Linie daran interessiert zu sein, die Namen von Komplizen zu erfahren. Um den Wünschen der Richter zu willfahren, gab die Angeklagte umfassende Einzelheiten von den Hexensabbaten zu Protokoll, an denen sie teilgenommen habe, und führte die Namen vieler anderer Hexen, die angeblich ebenfalls dort anwesend waren, sowie die Namen der Dämonen an, die ihr gedient hätten. Unter anderem, so gab sie zu, habe sie Stürme heraufbeschworen, sei in verschlossene Keller eingedrungen und habe auch die Leichen von Kindern exhumiert und die geheiligte Hostie geschändet.
Bis dahin hatte die Angeklagte dem Gericht mehr als genug Beweismaterial geliefert, auf dessen Grundlage ein Schuldspruch gefällt und auch Anklage gegen zahlreiche andere Verdächtige erhoben werden konnte. Eine letzte mechanische Eintragung im Bericht des Schreibers für Freitag, den 17. Dezember 1637 lautet: „Sie stirbt reuig.”
In Eichstätt fanden vor und nach diesem Fall viele ähnliche Prozesse statt. Schätzungen zufolge wurden in der Zeit des Hexenwahns in dieser Stadt zwischen eintausend und zweitausend vermeintliche Hexen verbrannt.

 

 

 

 

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