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Die deutschen Staaten,
die damals unter der Herrschaft des Heiligen Römischen Reiches standen,
erlebten besonders schlimme Auswirkungen des Hexenwahns, der die europäische
Gesellschaft im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert traumatisierte. Auf
jede Hexe, die damals in England hingerichtet wurde, kamen in Deutschland
ungefähr hundert, die man zu Tode brachte. Insgesamt starben etwa
hunderttausend Menschen, nachdem sie von deutschen Gerichten der Hexerei für
schuldig befunden worden waren. Dennoch erlebte das Land erst relativ spät -
um 1570 - den Höhepunkt des Hexenwahns, als die Jesuiten die Kampagne gegen
Nichtkatholiken aller Couleur forcierten. Nach den Bestimmungen der
Constitutio Criminalis Carolina, des Strafgesetzbuches des Heiligen
Römischen Reiches, das 1532 eingeführt wurde, mussten alle Hexen der Folter
unterworfen und zum Tode verurteilt werden. Die Folter wurde in den meisten
Staaten von der Obrigkeit offiziell gebilligt, und die Angeklagten litten
die schrecklichsten Qualen, ehe sie auf dem Scheiterhaufen endeten.
Das Abschlachten hatte zu dieser Zeit in ganz Deutschland ein solches
Ausmass angenommen, dass viele Städte und Dörfer einen richtigen kleinen
Wald aus Scheiterhaufen aufzuweisen hatten, auf denen die Verurteilten zu
Tode gebracht wurden. In der schlesischen Stadt Neisse konstruierte der
Scharfrichter eigens einen riesigen Ofen, in dem er mehr als tausend
verurteilte Hexen, manche davon zwei Jahre alt, röstete: Allein 1651 wurden
darin zweiundvierzig Frauen und Mädchen umgebracht. In Quedlinburg wurden
1589 an nur einem Tag 133 Hexen öffentlich verbrannt. Der Scharfrichter nahm
es auf sich, vier der schönsten Mädchen, die zum Tode verurteilt waren, zu
schonen. Die Berichte über die Region um die Benediktinerabtei St. Maximin
bei Trier weisen darauf hin, dass in der Zeit zwischen 1587 und 1594 zwei
Dörfer regelrecht entvölkert waren, nachdem man alle Bewohner wegen Hexerei
hingerichtet hatte, und dass 1586 in zwei anderen Ortschaften lediglich zwei
Frauen am Leben gelassen worden waren. Viele Städte verfügten über spezielle
„Hexenhäuser” - Gefängnisse, in denen die der Hexerei Beschuldigten
eingesperrt und gefoltert wurden.
Um eine Person verhaften und in ein Hexenhaus werfen zu lassen, genügte der
blosse Verdacht der Hexerei. Oftmals waren es persönliche Feinde, die aus
Rache solche Verdächtigungen laut werden liessen, oder Menschen, die eine
ausgesetzte Belohnung dazu verlockte, entsprechende Informationen
weiterzugeben. Weltliche und kirchliche Obrigkeit waren besonders eifrig,
Verfahren gegen die reichsten Bürger einzuleiten, da sie dann - dem Beispiel
der Inquisition folgend - deren Besitztümer konfiszieren konnten. Viele
vermeintliche Hexen wurden einfach aufgrund unbewiesener Aussagen vor
Gericht gestellt, die Verdächtige unter der Folter gemacht hatten oder die
von Kindern stammten, die sich der Tragweite ihrer phantastischen
Anschuldigungen offenbar nur wenig bewusst waren.
Noch mehr Menschen wurden Opfer der üblen Aktivitäten berufsmässiger
Hexenriecher, die mit ihren belastenden Denunziationen ein Vermögen machten.
Niemand war vor ihnen sicher; zu ihren Opfern gehörten in Armut lebende alte
Frauen, deren stereotypes Bild in der Volkssage lebendig ist, genauso wie
Mitglieder der reichsten Familien der deutschen Gesellschaft. Philipp Adolf
von Ehrenberg, der Fürstbischof von Würzburg, liess auf Anraten der Jesuiten
seinen eigenen Sohn und Erben als Hexer verbrennen. Später bereute er diese
Entscheidung und gebot um 163o die Einstellung aller Hexenprozesse im
Bistum. War ein Mitglied einer Familie erst einmal angeklagt worden, dann
fiel der Verdacht automatisch auch auf andere Familienmitglieder und enge
Gefährten, und man zwang die angeklagte Person zuzugeben, dass diese
ebenfalls den Teufel verehrten.
Der aus dem frühen siebzehnten Jahrhundert stammende Brief eines Priesters
an den Grafen Werner von Salm beschreibt lebhaft das Ausmass der
allgegenwärtigen Bedrohung, als Hexe hingestellt zu werden. Der Verfasser
des Briefes berichtet über die Verhaftung und Hinrichtung von Priestern,
Mönchen und herausragenden politischen Persönlichkeiten und stellt fest,
dass auch Kinder verdächtigt werden:
Die halbe Stadt muss hierin verwickelt sein; denn schon Professoren,
Jurastudenten, Pastoren, Stiftsherren Vikare und Mönche sind verhaftet und
verbrannt worden ... Der Kanzler und seine Frau und die Frau des
Privatsekretärs sind schon ergriffen und hingerichtet worden. An Mariä
Verkündigung wurde hier ein Mädchen von neunzehn Jahren exekutiert, das in
dem Rufe stand, das lieblichste und tugendhafteste Wesen in der ganzen Stadt
zu sein, und das von Kindheit an vom Fürstbischof selbst aufgezogen worden
ist ... Kinder von drei oder vier Jahren haben Teufel als Buhlen. Studenten
und Knaben von edler Geburt im Alter von neun, zehn, elf, zwölf, dreizehn
und vierzehn Jahren sind hier verbrannt worden. Um es kurz zu machen, die
Dinge sind in einem solch elenden Zustand, dass man nicht weiss, mit welchen
Leuten man sprechen und verkehren soll.
Die Folter, die die vermeintlichen Hexen und Hexenmeister erwartete, war
schlimm; sie konnte mehrmals wiederholt werden. Eine Frau soll den
Folterknechten nicht weniger als sechsundfünfzigmal übergeben worden sein.
Der Einfallsreichtum der Folterer, die entschlossen waren, Geständnisse und
die Namen anderer Hexen zu erlangen, kannte keine Grenzen. Der Angeklagte,
der, einmal angeschuldigt, nur geringe Aussichten auf einen Freispruch
hatte, wurde dazu mit solch teuflischen Methoden und Instrumenten wie den
spanischen Stiefeln, dem Aufziehen und den Daumenschrauben gepeinigt.
Versuche, vor Gericht die unter der Folter gemachten Geständnisse zu
widerrufen, waren nur selten erfolgreich. Das lag zum Teil daran, dass die
Angeklagten nach dem Vorbild der Inquisition keine Zeugen zu ihrer
Verteidigung beibringen durften und im allgemeinen bis zum Beweis des
Gegenteils als schuldig galten. Jeder, der sein Geständnis widerrief, lief
Gefahr, wieder den Folterknechten übergeben zu werden. Die Anklagen gegen
vermeintliche Hexen waren ziemlich formal. Sie beschuldigten die
Verdächtigen für gewöhnlich, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen, ihre
Feinde behext, an Hexensabbaten teilgenommen und mit dem Teufel gebuhlt zu
haben. Ein Geständnis in allen Punkten der Anklage, auch wenn es unter der
Folter gemacht wurde, genügte meist als Rechtfertigung der Todesstrafe.
Die herkömmliche Bestrafung sah den Tod durch Verbrennen vor. Viele
verurteilte Hexen wurden bei lebendigem Leibe verbrannt, anderen erwies das
Gericht die Gnade, sie erst erdrosseln oder mit dem Schwert durchbohren zu
lassen. Gegen Ende der Periode, als die Todesstrafe nicht mehr zwangsläufig
verhängt wurde, schickte man viele Schuldige statt dessen ins Exil.
Der Hexenterror in Deutschland, der sich auf Katholiken und Protestanten
erstreckte, erreichte während der Gegenreformation um 1570 und nochmals
während des Dreissigjährigen Krieges einen Höhepunkt. In dieser Zeit fanden
in Verbindung mit den Massenprozessen in Würzburg und Bamberg in den
zwanziger und frühen dreissiger Jahren des siebzehnten Jahrhunderts die
schlimmsten Exzesse statt. Ebenfalls und selbst für damalige Massstäbe
exzessiv war die unbarmherzige Kampagne gegen den Lutheraner Benedikt
Carpzov in Sachsen, die das Leben einiger zwanzigtausend Verdächtigter
forderte.
Hier muss angemerkt werden, dass jene, die sich der systematischen
Verfolgung angeblicher Hexen in Deutschland entgegenstellten, auf eigene
Gefahr handelten. Menschen, die man verdächtigte, „Hexenfreunde” zu sein,
mussten damit rechnen, der gleichen Behandlung unterworfen zu werden wie die
Opfer, denen sie wohlwollend gegenüberstanden, oder auf andere, subtilere
Weise unschädlich gemacht zu werden.
Gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts begann der Terror - zunächst in den
protestantischen Staaten - abzuflauen. Es kam jedoch noch viele Jahre lang
zu vereinzelten Ausbrüchen. Der letzte Hexenprozess in Preussen
beispielsweise fand 1728 statt, das letzte Todesurteil in Deutschland wegen
Hexerei wurde erst 1775 vollstreckt. Damals wurde Anna Maria Schwägel auf
Anweisung des regierenden Abtes Honorius hingerichtet. |