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Englische Bettlerin, die
1663 in Taunton, Somerset, wegen Hexerei vor Gericht stand. Ihre Aussage ist
insofern interessant, als sie Themen wie den Hexenflug und die Verwandlung
beleuchtet und im Verständnis der Laien ihrer Zeit darstellt.
Frau Cox war angeklagt, eine Dienerin aus Rache dafür, dass sie auf ihre
Bitte hin kein Geld gegeben hatte, behext zu haben. Das Mädchen war von der
Bettlerin gepeinigt worden, die in ihrer Geistergestalt erschienen war und
das Mädchen gezwungen hatte, grosse Nadeln zu verschlucken. Aus anderen
Aussagen wurde ruchbar, dass die alte Frau einen Hausgeist in Gestalt einer
Kröte hielt und die Fähigkeit besass, sich in einen Hasen zu verwandeln.
Einem Zeugen zufolge hatten seine Hunde einen Hasen unter einem grossen
Strauch in die Enge getrieben; als er versuchte, den Hasen zu packen, um ihn
vor den Hunden zu retten, verwandelte sich das Tier in eine Frau, die er mit
Sicherheit als Mrs. Julian Cox identifizierte. Wie später berichtet wurde,
war der Zeuge von dieser Verwandlung stark beeindruckt.: „Er, der sie ja
kannte, war so erschrocken, dass ihm die Haare zu Berge standen. Dennoch
fragte er sie, was sie an diese Stelle geführt habe, doch sie war so ausser
Atem, dass sie ihm keine Antwort geben konnte.”
Frau Cox hatte angeblich auch andere Verbrechen begangen. Man hielt ihr vor,
sie habe durch Zauberei die Kuh eines benachbarten Bauern wahnsinnig gemacht
und sei auf einem Besen geflogen. Die Beschuldigte selbst beschrieb, wie sie
zwei Hexen und einen unbekannten „schwarzen Mann” gesehen habe, die in einer
Höhe von etwa einhundertvierzig Metern auf Besen reitend auf sie zugekommen
seien. Als das Gericht sie zur Prüfung ihrer Schuld das Vaterunser aufsagen
liess, bemühte sie sich deal nachzukommen, machte jedoch den fatalen Fehler,
an der Stelle „und führe uns nicht in Versuchung” das Wort „nicht”
auszulassen. Die Angeklagte wurde für schuldig befunden und als Hexe
hingerichtet. |