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Skandal um das
Hexenwesen, der während der Herrschaft Ludwigs XIV. die Oberschicht der
französischen Gesellschaft erschütterte. Die Angelegenheit begann mit
Befürchtungen, dass einige Mitglieder des französischen Adels durch
Gifttränke von einem geheimen internationalen Ring getötet worden seien, der
Aristokraten in mehreren Ländern mit Giften belieferte. 1677 befahl der
König dem Polizeichef von Paris, Nicolas de la Reynie, Untersuchungen
anzustellen. Reynie, dessen Verdacht bereits durch den Fall der Marquise von
Brinvilliers geweckt worden war, entlarvte mehrere Anführer des Ringes,
darunter Adlige, einen Rechtsanwalt und einen Bankier. Er beschlagnahmte
auch Giftvorräte, die an verschiedenen Orten in ganz Frankreich versteckt
waren. Bei den Vernehmungen während des darauffolgenden Jahres gelang es
nicht, die Namen von anderen Mittätern in Erfahrung zu bringen, und die Spur
hätte sich ohne die zufällige Bemerkung einer Wahrsagerin namens Marie
Bosse, die Beziehungen zu hochstehenden Personen hatte, fast im Nichts
verloren. Marie Bosse brüstete sich bei einer Abendgesellschaft damit, dass
es nur noch dreier Giftmorde bedürfe, und sie sich dann zur Ruhe setzen
könne. Ein Jurist, der zufällig unter den Gästen war, benachrichtigte
daraufhin die Polizei.
Reynie stellte Marie Bosse eine Falle, indem er eine Agentin in der Rolle
einer unglücklichen Ehefrau auftreten liess, die ihren Mann loswerden
wollte. Nachdem sie von der Verdächtigen eine Flasche Gift erhalten hatte,
drang die Polizei in die Wohnung ein und verhaftete Marie Bosse sowie eine
andere Wahrsagerin, La Dame Vigoreux - die ehemalige Geliebte von Marie
Bosses zwei früheren Ehemännern -, deren Tochter und die beiden Söhne, die
man alle im selben Bett schlafend entdeckte.
Marie Bosse und La Dame Vigoreux wiesen alle Anschuldigungen zurück, doch
nannten mehrere ihrer Kunden, darunter die hochgestellte Madame von
Poulaillon, die erste von mehreren hundert Höflingen, deren Identität den
Behörden in diesem Zusammenhang preisgegeben wurde. Es wurde bekannt, dass
Madame von Poulaillon versucht hatte, ihren alten Ehemann zu vergiften, um
in den Besitz seines Vermögens zu gelangen und sich ihrem Liebhaber widmen
zu können. Der alte Mann jedoch hatte die Gefahr geahnt und war in ein
Kloster geflohen. Von den beiden Frauen wurden auch ein Mann namens Vanens,
ihre Kontaktperson zu dem Giftring, sowie die berühmte Wahrsagerin Catherine
Deshayes, bekannt als La Voisin, angegeben. Catherine Deshayes sollte ihren
ersten Ehemann vergiftet, Liebestränke zubereitet, Abtreibungen vorgenommen
und Gift an Personen mit guten Verbindungen zur Gesellschaft verkauft haben
und dadurch sehr reich geworden sein. Sie hatte in ihrem Garten auch eine
Kapelle errichten lassen, wo sie und ausgewählte Gefährten die „alten
Götter” Astarot und Asmodi anbeten konnten. Dieser Kreis unter Leitung von
La Voisin entpuppte sich als ein Hexenzirkel mit Beziehungen zu höchsten
Kreisen. Zu den Gästen der schwarzen Messen, die in der Kapelle abgehalten
wurden, gehörten Verlautbarungen zufolge Prinzessinnen, Höflinge, der
Scharfrichter und der Herzog von Buckingham.
Ludwig XIV. erkannte den Skandal, der seinem Hof drohte, und setzte eine
Sonderkommission ein, die den Anschuldigungen nachgehen sollte. Die
Kommission wurde unter dem Namen „Chambre Ardente” bekannt, da ihre
Verfahren in einem schwarz verhängten, durch Kerzen erhellten Raum
stattfanden. La Voisin und Marie Bosse beschuldigten sich gegenseitig und
nannten dann einen anderen Klienten des Hexenzirkels und La Lepere, eine
dritte Mittäterin, die als Abtreiberin bekannt war. Bei der Befragung durch
das Gericht erhob sie Einspruch dagegen, Jungfrauen und Schwangeren ihre
Hilfe angeboten zu haben. Ein anderer Zeuge behauptete hingegen, sie habe
den Tod von ungefähr zweitausendfünfhundert Säuglingen verursacht, von denen
viele jetzt in einem Garten im Pariser Vorort Villeneuvesur Gravois begraben
lägen. Es kam auch zutage, dass sich La Voisin mit Hilfe von Gift ihres
Ehemannes entledigt und an die Witwe des verstorbenen Präsidenten des
französischen Parlaments sowie an den Cousin eines der Richter in diesem
Prozess Gift verkauft hatte.
Um die Affäre zu beenden, bevor weiterer Schaden entstand, verurteilte die
Sonderkommission Marie Bosse und La Vigoreux zum Tode durch Verbrennen und
Francois Bosse, einen ihrer Söhne, zum Tod durch Erhängen, während Madame de
Poulaillon ins Exil geschickt wurde. Die Untersuchungen gingen jedoch
weiter, und es wurden höhergestellte Verdächtige entlarvt, unter ihnen auch
der Schauspieldichter Jean Racine, der zwar eine Haftstrafe erhielt, sie
aber nicht antrat.
Am 23. Januar T68o erhielt der schwelende Skandal von neuem Nahrung. Die
Gräfin von Soisson, die Marquise d' Allnye, die Marquise von Polignac,
Madame von Tingry, die Herzogin von Bouillon, die Marquise von Roure, der
Herzog von Luxemburg und der Marquis von Feuquieres wurden verhaftet und ins
Gefängnis gebracht oder schafften es, zu entkommen und das Land zu
verlassen.
Die Notwendigkeit, bezüglich so berühmter Gefangener unumstössliches
Beweismaterial zu beschaffen, veranlasste Reynie, härteste Massnahmen gegen
die Verdächtigen zu ergreifen, von denen die Standespersonen denunziert
worden waren. La Voisin und die anderen wurden solch schrecklichen
Folterungen wie den Spanischen Stiefeln, der Streckbank und der Wasserfolter
unterworfen, bei der man ihnen zwangsweise acht Krüge Wasser einflösste. Als
La Voisin sich weigerte zu sprechen, schlug der oberste Vertreter der
Anklagebehörde vor, ihr die Zunge und die Hände abzuschneiden, doch das
Gericht beschränkte sich darauf, sie zum Feuertod zu verurteilen. Man sagt,
sie habe die Nacht vor ihrer Hinrichtung mit anderen Mitgliedern des
Hexenzirkels, die in derselben Zelle eingesperrt waren, in „skandalösen
Ausschweifungen” verbracht. Das Todesurteil wurde am 22. Februar 168o
vollstreckt. La Voisin bestand bis zum Schluss darauf, keine Hexe zu sein,
und stiess mehrfach das um sie herum aufgeschichtete brennende Holz
beiseite, bis man sie schliesslich überwältigte.
Eine andere Wahrsagerin mit dem Namen Lesage wurde durch Folter zu einem
Geständnis gezwungen, das Pater Davot und Abbe Mariette in den Fall
hineinzog, die offenbar in La Voisins Kapelle und anderswo über den Leibern
nackter Mädchen schwarze Messen gelesen hatten. La Filastre, eine weitere
Wahrsagerin, gestand ein, bei einer schwarzen Messe ihr eigenes Neugeborenes
dem Teufel geopfert zu haben. Madame von Lusignan war angeklagt, mit ihrem
Priester nackt im Wald herumgesprungen zu sein und eine Osterkerze zu
obszönen Zwecken missbraucht zu haben. Pater Touret sollte in der
Öffentlichkeit Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen gehabt haben, das ihm
bei einer anderen Zeremonie als Altar gedient habe.
Der sechsundsechzigjährige Abbe Guibourg war ebenfalls angeklagt, schwarze
Messen mit nackten Frauen als Altar durchgeführt zu haben. Unter der Folter
gestand er den Mord an einem Kind. Er habe ihm die Kehle durchgeschnitten
und dann das Blut in einem Kelch aufgefangen; das Herz und die Eingeweide
seien bei späteren Messen verwendet, und der Körper für Zutaten zu
„Zauberpulvern” geraubt worden. La Voisins sechzehnjährige Tochter und eine
der drei Geliebten des Abbe bestätigten diese Darstellung. Auch Einzelheiten
von einer anderen Messe wurden bekannt, bei der Guibourg das
Menstruationsblut von Mademoiselle von Oeillets mit dem Samen ihres
Gefährten und dem getrockneten Blut von Fledermäusen vermischt hatte, um
einen Trank herzustellen, der ihren Einfluss auf den König vergrössern
sollte.
Reynie war augenscheinlich von den Geständnissen, die er hörte, überzeugt,
und schloss: „Ich habe alles, was man mir möglicherweise einreden konnte,
dass die Anschuldigungen falsch seien, wieder und wieder überprüft, doch
eine solche Schlussfolgerung ist einfach nicht möglich.” Er übersah dabei
die Tatsachen, dass die belastenden Aussagen durch grausamste Folterungen
erreicht worden waren und dass viele Hauptzeugen von mehr als zweifelhaftem
Charakter waren, sich selbst widersprachen und - zumindest im Falle von La
Filastre - ihre Geständnisse auf dem Scheiterhaufen zurücknahmen. Er fand
jedoch in den Häusern der angeklagten Wahrsagerinnen zwingende Beweisstücke
wie Gifte, Wachsbilder, schwarze Kerzen und Bücher, die über die Praktiken
der schwarzen Magie detailliert Auskunft gaben. Angesichts solcher Beweise
glaubte nicht nur Reynie, sondern die Mehrheit der französischen
Gesellschaft, dass hier Hexerei erwiesen sei, und der König musste
entschieden handeln, um eine gegen seinen degenerierten Hof gerichtete
Empörung zu verhindern.
Die „Chambre Ardente” stellte im August 1680 ihre Arbeit offiziell ein.
Reynie war jedoch angewiesen worden, den Aussagen über Madame von Montespan,
die Mätresse des Königs, im geheimen nachzugehen. Man behauptete, dass sie
nach der Einführung in La Voisins Hexenzirkel an verschiedenen Zeremonien
unter Leitung von Catherine Deshayes und Abbe Guibourg teilgenommen habe, um
ihren besonderen Status als Favoritin des Königs zu erhalten. Bei diesen
Zeremonien wurde Madame von Montespan nackt auf den mit Kissen gepolsterten
Altar gelegt, während man ihre Bitten um die Gunst des Königs zunächst an
den christlichen Gott und dann an die Götter der Unterwelt weitergab. Beim
drittenmal, als ihr Einfluss auf den König schon im Schwinden begriffen war,
erlaubte sie Guibourg angeblich, die Hostie in ihre Scheide einzuführen und
dann mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, während er in ihrem Namen Gebete
hersagte. Reynie verbrachte die nächsten zwei Jahre damit, Beweismaterial
gegen Madame von Montespan zusammenzustellen, doch sah man von weiteren
Aktionen gegen sie - sowie gegen all die anderen Adligen, die in den Fall
verstrickt waren -, schliesslich ab. An ihre Stelle als erste Mätresse des
Königs trat jedoch die besonnenere Madame von Maintenon, auf die Ludwig 1682
seine Aufmerksamkeit richtete.
Im Verlaufe des Verfahrens waren insgesamt 319 Menschen verhaftet und
sechsunddreissig davon hingerichtet worden. Weitere achtunddreissig wurden
zu Galeerenarbeit verurteilt oder verbannt. Andere, wie der Abbe Guibourg,
liess man als Einzelhäftlinge in französischen Kerkern schmachten, wo sie an
die Mauern gekettet waren und kein Wort an die Kerkerwärter richten durften.
Ludwig liess später die Wahrsagerei in ganz Frankreich verbieten und sorgte
dafür, dass der Verkauf von Giften strenger kontrolliert wurde. Die Hexerei
selbst wurde 1682 mit einem Erlass zu Täuschung und Einbildung erklärt;
dieser Erlass verkündete das Ende des Hexenwahns in Frankreich. 1709 sollten
auf Ludwigs Befehl alle schriftlichen Dokumente der Chambre Ardente
vernichtet werden; dennoch blieben einige als Zeugnis eines der
aussergewöhnlichsten Hexenskandale, die es je gab, erhalten. |