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Richter, der die deutsche
Gesetzgebung systematisierte und für gewöhnlich als Begründer der
Rechtswissenschaft in Deutschland gilt, der angeblich aber auch
Hinrichtungsbefehle für etwa zwanzigtausend verurteilte Hexen
unterzeichnete. Der Lutheraner Carpzov sprach in ganz Sachsen Urteile bei
Hexenprozessen, nachdem sie an das Leipziger Berufungsgericht überwiesen
worden waren, bei dem er arbeitete. Als eifriger Kirchgänger, der
behauptete, die Bibel dreiundfünfzigmal gelesen zu haben, war er nur allzu
geneigt, die Hexerei als Realität und direkte Herausforderung für den
frommen Glauben zu interpretieren. Die Folge war, dass er Verdächtige mit
unbarmherziger Zielstrebigkeit und blindem Vorurteil verfolgte. Er liess
gelten, dass die Hexensabbate und unzüchtigen Riten, die die Verdächtigen
unter der Folter beschrieben, wirklich stattgefunden hatten, und stellte
niemals den Gedanken in Frage, dass Hexen die Macht zum Fliegen besassen,
regelmässig mit Dämonen Geschlechtsverkehr hatten und als Folge dann häufig
Kobolde gebaren.
Carpzov entschied, dass Personen, die Hexerei betrieben, mit allem Nachdruck
verfolgt werden sollten. Die örtlichen Richter erhielten eine besondere
Genehmigung für solche Fälle, die über die übliche Reichweite des Gesetzes
hinausging. Angeklagte hatten beispielsweise nicht das Recht, Zeugen zu
ihrer Aussage zu befragen, weil sie vielleicht versuchen könnten, jene zu
verwirren. Er billigte auch die umfassende Anwendung der Folter gegen die
Angeklagten, um die äusserst wichtigen Geständnisse zu erlangen. Carpzov
selbst empfahl nicht weniger als siebzehn verschiedene Arten der Folter, die
vom langsamen Rösten des Verdächtigen über Kerzen bis zu dem Vorschlag
reichten, dem vermeintlichen Delinquenten Keile unter die Nägel zu treiben
und diese dann in Brand zu setzen. Die Körper hingerichteter Hexen mussten
unbestattet liegen bleiben, um andere davor abzuschrecken, ähnliche Wege
einzuschlagen.
Carpzov, der den Spitznamen „Gesetzgeber von Sachsen” trug, veröffentlichte
seine Ansichten über das Hexenwesen 1635 in der Schrift Practica nova
Imperialis Saxonica rerum criminalium, die im protestantischen Deutschland
zu einem Standardwerk für andere, mit der Verfolgung von Hexen befasste
Personen wurde. Obgleich dieses Werk wenig Neues zum damaligen Verständnis
des Hexenwesens beitrug, stellte es einen Versuch dar, die systematische
Verfolgung zu legitimieren, indem es ihr eine gesetzliche Basis gab. Die
Entscheidungen, die Carpzov in diesem Buch festgehalten hatte, wurden auch
hundert Jahre später noch als Ermächtigung betrachtet, Hexen hinrichten zu
lassen.
Zu Carpzovs Verteidigung ist zu sagen, dass er, in humaner Absicht handelnd,
die Lage der Verurteilten erleichterte. Er ordnete an, Verdächtige nicht in
unterirdische Verliese zu sperren, wo sie Giftschlangen zum Opfer fallen
könnten, und schrieb auch vor, dass einem Verurteilten der
Hinrichtungstermin drei Tage im voraus bekannt zu geben und der Todgeweihte
in der Zwischenzeit ordentlich zu ernähren sei. In dem Bewusstsein, dass
vielen örtlichen Gerichten schlecht ausgebildete und gar begriffsstutzige
Männer vorsassen, setzte er sich auch dafür ein, dass nur intelligente,
gebildete Personen über solche Fälle zu richten hatten. |