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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Carpzov, Benedict 1595-1666

Richter, der die deutsche Gesetzgebung systematisierte und für gewöhnlich als Begründer der Rechtswissenschaft in Deutschland gilt, der angeblich aber auch Hinrichtungsbefehle für etwa zwanzigtausend verurteilte Hexen unterzeichnete. Der Lutheraner Carpzov sprach in ganz Sachsen Urteile bei Hexenprozessen, nachdem sie an das Leipziger Berufungsgericht überwiesen worden waren, bei dem er arbeitete. Als eifriger Kirchgänger, der behauptete, die Bibel dreiundfünfzigmal gelesen zu haben, war er nur allzu geneigt, die Hexerei als Realität und direkte Herausforderung für den frommen Glauben zu interpretieren. Die Folge war, dass er Verdächtige mit unbarmherziger Zielstrebigkeit und blindem Vorurteil verfolgte. Er liess gelten, dass die Hexensabbate und unzüchtigen Riten, die die Verdächtigen unter der Folter beschrieben, wirklich stattgefunden hatten, und stellte niemals den Gedanken in Frage, dass Hexen die Macht zum Fliegen besassen, regelmässig mit Dämonen Geschlechtsverkehr hatten und als Folge dann häufig Kobolde gebaren.
Carpzov entschied, dass Personen, die Hexerei betrieben, mit allem Nachdruck verfolgt werden sollten. Die örtlichen Richter erhielten eine besondere Genehmigung für solche Fälle, die über die übliche Reichweite des Gesetzes hinausging. Angeklagte hatten beispielsweise nicht das Recht, Zeugen zu ihrer Aussage zu befragen, weil sie vielleicht versuchen könnten, jene zu verwirren. Er billigte auch die umfassende Anwendung der Folter gegen die Angeklagten, um die äusserst wichtigen Geständnisse zu erlangen. Carpzov selbst empfahl nicht weniger als siebzehn verschiedene Arten der Folter, die vom langsamen Rösten des Verdächtigen über Kerzen bis zu dem Vorschlag reichten, dem vermeintlichen Delinquenten Keile unter die Nägel zu treiben und diese dann in Brand zu setzen. Die Körper hingerichteter Hexen mussten unbestattet liegen bleiben, um andere davor abzuschrecken, ähnliche Wege einzuschlagen.
Carpzov, der den Spitznamen „Gesetzgeber von Sachsen” trug, veröffentlichte seine Ansichten über das Hexenwesen 1635 in der Schrift Practica nova Imperialis Saxonica rerum criminalium, die im protestantischen Deutschland zu einem Standardwerk für andere, mit der Verfolgung von Hexen befasste Personen wurde. Obgleich dieses Werk wenig Neues zum damaligen Verständnis des Hexenwesens beitrug, stellte es einen Versuch dar, die systematische Verfolgung zu legitimieren, indem es ihr eine gesetzliche Basis gab. Die Entscheidungen, die Carpzov in diesem Buch festgehalten hatte, wurden auch hundert Jahre später noch als Ermächtigung betrachtet, Hexen hinrichten zu lassen.
Zu Carpzovs Verteidigung ist zu sagen, dass er, in humaner Absicht handelnd, die Lage der Verurteilten erleichterte. Er ordnete an, Verdächtige nicht in unterirdische Verliese zu sperren, wo sie Giftschlangen zum Opfer fallen könnten, und schrieb auch vor, dass einem Verurteilten der Hinrichtungstermin drei Tage im voraus bekannt zu geben und der Todgeweihte in der Zwischenzeit ordentlich zu ernähren sei. In dem Bewusstsein, dass vielen örtlichen Gerichten schlecht ausgebildete und gar begriffsstutzige Männer vorsassen, setzte er sich auch dafür ein, dass nur intelligente, gebildete Personen über solche Fälle zu richten hatten.

 

 

 

 

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