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Religiöses Dokument
unklaren Ursprungs, das viele Jahrhunderte lang als offizielle Meinung der
katholischen Kirche über das Hexenwesen angesehen wurde. Diesem Dokument
zufolge, das aus dem Jahre 314 v. Chr. stammen sollte und dem Rat von Ancyra
zugeschrieben wurde - was man inzwischen nur bedingt annimmt -, war Hexerei
nichts anderes als Verblendung, war deshalb jeder, der glaubte, dass es
Hexerei wirklich gebe, der Häresie schuldig:
Es darf auch nicht übergangen werden, dass gewisse liederliche Frauen, vom
Teufel verdorben, von Illusionen und vom Blendwerk der Dämonen verführt,
daran glauben und es offen bekennen, dass sie um Mitternacht mit der
heidnischen Göttin Diana in einem zahllosen Haufen von Frauen auf gewissen
Tieren reiten, in der Mitternachtsstille weite Gebiete des Landes
überfliegen und die Befehle der Göttin, ihrer Herrin, befolgen, während sie
sich in anderen Nächten zu Gottesdiensten versammeln, die sie ihr zu Ehren
abhalten. Doch es wäre gut, wenn sie in ihrem Unglauben allein zugrunde
gingen und nicht so viele andere mit sich in den Abgrund ihrer Ungläubigkeit
zögen. Denn eine zahllose, durch diese falsche Ansicht getäuschte Mehrheit
hält dies für wahr und weicht in dieser Meinung vom rechten Glauben ab; sie
verfällt heidnischen Irrtümern, wenn sie meint, dass es ausser dem einen
Gott irgendein anderes göttliches Wesen oder eine andere göttliche Macht
gibt ... Es muss daher allen öffentlich verkündigt werden, dass jeder, der
solche oder ähnliche Dinge für möglich hält, den Glauben verliert, und dass,
wer nicht den rechten Glauben an Gott hat, nicht von Gott, sondern von dem,
an den er glaubt, das heisst des Teufels ist. Denn von unserem Herrn steht
geschrieben; „Alle Dinge sind von ihm erschaffen.” Wer immer deshalb glaubt,
dass etwas gemacht werden kann, oder dass irgendeine Kreatur zum besseren
oder schlechteren verändert oder in eine andere Gestalt verwandelt werden
kann ausser von Gott selbst, der alles geschaffen hat, und durch den alle
Dinge erschaffen wurden, der ist ohne Zweifel ein Ungläubiger.
Der Canon Episcopi wurde im zwölften Jahrhundert in den Corpus juris
canonici eingegliedert. Er entwickelte sich zu einem festen Bestandteil des
kanonischen Rechts und hatte im Mittelalter eine grosse Wirkung auf die
Einstellung zum Hexenwesen. Hexerei war nach Ansicht der höchsten Autorität
eine Erfindung, und jeder, der daran glaubte, wurde von der Kirche
öffentlich verurteilt. Da alle übernatürliche Macht im Besitz von Gott
allein war, waren solche Dinge wie die nächtlichen Hexenritte und die
Verwandlung von einer als Tarnung angenommenen Tiergestalt in eine andere
zweifellos unmöglich.
Der Widerstand gegen die Haltung der Kirche gegenüber dem Hexenwesen wuchs
über die Jahrhunderte hinweg jedoch ständig an, und Gelehrte wie Thomas von
Aquino machten geltend, dass sich Satan tatsächlich in die menschlichen
Angelegenheiten einmischte und sich dazu der Hexen bediente, deren offiziell
gebilligte Verfolgung somit als gerechtfertigt angesehen wurde. Weil die
Kirche nicht zugab, dass irgend jemand die übernatürlichen Taten vollbringen
konnte, die man den Anhängern der Diana und ihren Nachfolgern zuschrieb,
konnten die Verdächtigen auch nicht für die Ausführung an sich, sondern nur
für den Glauben bestraft werden, sie hätten etwas Derartiges getan. Die
Urteile fielen daher zur Enttäuschung jener, die im Hexenwesen eine reale
Bedrohung der christlichen Zivilisation sahen, relativ mild aus. Typische
Strafen für das Praktizieren von Hexenkünsten waren unter anderem, Busse zu
tun und eine Zeitlang zu fasten. Allerdings wurden manche Verdächtige auch
dem Gottesurteil unterworfen.
Zu den Argumenten der Vorkämpfer für eine Reform des Kirchenrechts gehörte
der Gedanke, dass seit dem Entwurf des ursprünglichen Kanons eine neue
Hexensekte entstanden sei, die die alten Vorschriften als überholt auswies.
Diese neue Generation von Hexen war, so behauptete man, viel mächtiger und
daher auch bedrohlicher als ihre Vorgänger, da sie über die Fähigkeit
verfügte, all die übernatürlichen Meisterstücke zu vollbringen, die die
Kirche bei den Vorfahren der neuen Hexen für unmöglich gehalten hatte.
Letzten Endes überredete die Inquisition, die ein finanzielles Interesse
daran hatte, das Hexenwesen als etwas wirklich vorhandenes Böses verdammen
zu lassen, den Papst, die Haltung der Kirche in dieser Sache zu ändern. 1484
entschied Innozenz Vlll. schliesslich, dass Hexerei eine Realität sei, dass
Hexen wirklich flögen, dass sie wirklich mit dem Teufel Geschlechtsverkehr
hätten, ihre Gestalt änderten und so fort. Damit war die bisherige
offizielle Position ins Gegenteil verkehrt. Es galt nun als Ketzerei, die
Hexerei als eine wirkliche und ausführbare Sünde zu leugnen. Das förderte
die Entwicklung des Hexenwahns, der die christliche Welt während der
folgenden zwei Jahrhunderte heimsuchte. |