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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Canon Episcopi

Religiöses Dokument unklaren Ursprungs, das viele Jahrhunderte lang als offizielle Meinung der katholischen Kirche über das Hexenwesen angesehen wurde. Diesem Dokument zufolge, das aus dem Jahre 314 v. Chr. stammen sollte und dem Rat von Ancyra zugeschrieben wurde - was man inzwischen nur bedingt annimmt -, war Hexerei nichts anderes als Verblendung, war deshalb jeder, der glaubte, dass es Hexerei wirklich gebe, der Häresie schuldig:
Es darf auch nicht übergangen werden, dass gewisse liederliche Frauen, vom Teufel verdorben, von Illusionen und vom Blendwerk der Dämonen verführt, daran glauben und es offen bekennen, dass sie um Mitternacht mit der heidnischen Göttin Diana in einem zahllosen Haufen von Frauen auf gewissen Tieren reiten, in der Mitternachtsstille weite Gebiete des Landes überfliegen und die Befehle der Göttin, ihrer Herrin, befolgen, während sie sich in anderen Nächten zu Gottesdiensten versammeln, die sie ihr zu Ehren abhalten. Doch es wäre gut, wenn sie in ihrem Unglauben allein zugrunde gingen und nicht so viele andere mit sich in den Abgrund ihrer Ungläubigkeit zögen. Denn eine zahllose, durch diese falsche Ansicht getäuschte Mehrheit hält dies für wahr und weicht in dieser Meinung vom rechten Glauben ab; sie verfällt heidnischen Irrtümern, wenn sie meint, dass es ausser dem einen Gott irgendein anderes göttliches Wesen oder eine andere göttliche Macht gibt ... Es muss daher allen öffentlich verkündigt werden, dass jeder, der solche oder ähnliche Dinge für möglich hält, den Glauben verliert, und dass, wer nicht den rechten Glauben an Gott hat, nicht von Gott, sondern von dem, an den er glaubt, das heisst des Teufels ist. Denn von unserem Herrn steht geschrieben; „Alle Dinge sind von ihm erschaffen.” Wer immer deshalb glaubt, dass etwas gemacht werden kann, oder dass irgendeine Kreatur zum besseren oder schlechteren verändert oder in eine andere Gestalt verwandelt werden kann ausser von Gott selbst, der alles geschaffen hat, und durch den alle Dinge erschaffen wurden, der ist ohne Zweifel ein Ungläubiger.
Der Canon Episcopi wurde im zwölften Jahrhundert in den Corpus juris canonici eingegliedert. Er entwickelte sich zu einem festen Bestandteil des kanonischen Rechts und hatte im Mittelalter eine grosse Wirkung auf die Einstellung zum Hexenwesen. Hexerei war nach Ansicht der höchsten Autorität eine Erfindung, und jeder, der daran glaubte, wurde von der Kirche öffentlich verurteilt. Da alle übernatürliche Macht im Besitz von Gott allein war, waren solche Dinge wie die nächtlichen Hexenritte und die Verwandlung von einer als Tarnung angenommenen Tiergestalt in eine andere zweifellos unmöglich.
Der Widerstand gegen die Haltung der Kirche gegenüber dem Hexenwesen wuchs über die Jahrhunderte hinweg jedoch ständig an, und Gelehrte wie Thomas von Aquino machten geltend, dass sich Satan tatsächlich in die menschlichen Angelegenheiten einmischte und sich dazu der Hexen bediente, deren offiziell gebilligte Verfolgung somit als gerechtfertigt angesehen wurde. Weil die Kirche nicht zugab, dass irgend jemand die übernatürlichen Taten vollbringen konnte, die man den Anhängern der Diana und ihren Nachfolgern zuschrieb, konnten die Verdächtigen auch nicht für die Ausführung an sich, sondern nur für den Glauben bestraft werden, sie hätten etwas Derartiges getan. Die Urteile fielen daher zur Enttäuschung jener, die im Hexenwesen eine reale Bedrohung der christlichen Zivilisation sahen, relativ mild aus. Typische Strafen für das Praktizieren von Hexenkünsten waren unter anderem, Busse zu tun und eine Zeitlang zu fasten. Allerdings wurden manche Verdächtige auch dem Gottesurteil unterworfen.
Zu den Argumenten der Vorkämpfer für eine Reform des Kirchenrechts gehörte der Gedanke, dass seit dem Entwurf des ursprünglichen Kanons eine neue Hexensekte entstanden sei, die die alten Vorschriften als überholt auswies. Diese neue Generation von Hexen war, so behauptete man, viel mächtiger und daher auch bedrohlicher als ihre Vorgänger, da sie über die Fähigkeit verfügte, all die übernatürlichen Meisterstücke zu vollbringen, die die Kirche bei den Vorfahren der neuen Hexen für unmöglich gehalten hatte.
Letzten Endes überredete die Inquisition, die ein finanzielles Interesse daran hatte, das Hexenwesen als etwas wirklich vorhandenes Böses verdammen zu lassen, den Papst, die Haltung der Kirche in dieser Sache zu ändern. 1484 entschied Innozenz Vlll. schliesslich, dass Hexerei eine Realität sei, dass Hexen wirklich flögen, dass sie wirklich mit dem Teufel Geschlechtsverkehr hätten, ihre Gestalt änderten und so fort. Damit war die bisherige offizielle Position ins Gegenteil verkehrt. Es galt nun als Ketzerei, die Hexerei als eine wirkliche und ausführbare Sünde zu leugnen. Das förderte die Entwicklung des Hexenwahns, der die christliche Welt während der folgenden zwei Jahrhunderte heimsuchte.

 

 

 

 

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