|
Deutsche, die 1676 in
Nauniburg, Sachsen, als Hexe vor Gericht gestellt wurde. Der Fall der
Chatrina Blanckenstein, einer Witwe aus gutem Hause, macht deutlich, wie in
der Zeit des Hexenwahns Anklagen wegen Hexerei schon aufgrund des geringsten
Hinweises das Leben selbst angesehenster Bürger vernichten und Jahre später
gar das Leben ihrer Kinder bedrohen konnten.
Dieser Fall nahm seinen Anfang, als das Kind eines Nachbarn starb vier Tage,
nachdem es von der Marmelade gegessen hatte, die Chatrina Blanckenstein
statt einiger Münzen gegen etwas Brennmaterial eingetauscht hatte. Der Tod
des Kindes wurde auf Hexerei zurückgeführt, und der Verdacht fiel auf das
Blanckensteinsche Haus. Andere Nachbarn berichteten, sie hätten in
unmittelbarer Nähe des Hauses Hasen gesehen, und ein Stadtwächter erzählte
von drei Katzen mit roten Augen, die er dort beobachtet habe. Auf diese und
andere, ebenso banale Zeugnisse hin, ordnete das Gericht gegen Chatrina
Blanckenstein einen Prozess wegen Mordes durch Hexerei an.
Trotz energischer Versuche ihrer Söhne, ihre Freilassung zu erwirken, wurde
sie ins Gefängnis geworfen und, nachdem alle Appelle zurückgewiesen worden
waren, mit den Spanischen Stiefeln, den Daumenschrauben und der Leiter
gefoltert. Um ihre Pein zu vergrössern, wurde ihr Hals mit Seilen derart
zusammengedreht, so dass man schon fürchtete, sie zu töten.
Ungewöhnlicherweise weigerte sich die alte Frau, zu irgendeinem Anklagepunkt
ein Geständnis abzulegen, und als man an ihr auch kein Teufelsmal fand,
wurde sie freigelassen.
Nachdem Chatrina Blanckenstein beim Gericht die Kosten für ihre Folter
beglichen hatte, wurde der Fall zwar zu den Akten gelegt, doch der Verdacht,
der mit ihrem Namen verbunden war, blieb bestehen. 1689, einige Jahre nach
ihrem Tod, wurde ihre Tochter der Tötung eines anderen Kindes durch Hexerei
beschuldigt. Das Gericht erinnerte sich zweifellos an die früheren Anklagen
gegen Chatrina Blanckenstein und verfolgte den Fall mit Eifer. Die Tochter
fand keine Verteidiger und wurde der Folter unterworfen. Beim Anblick der
Instrumente, die man ihr zeigte, erklärte sie sich sogleich bereit, ein
volles Geständnis abzulegen, bestätigte den Vorwurf, das Kind getötet zu
haben, und gab darüber hinaus zu, sexuelle Beziehungen mit einem Teufel
namens Heinrich gehabt, mehrere Stück Vieh getötet und die Heilige
Dreieinigkeit verleugnet zu haben. Nachdem sie ihre Mittäter genannt hatte,
versuchte sie sich mit ihrem Gürtel zu erhängen, doch man brachte sie wieder
zu Bewusstsein und verbrannte sie zur gegebenen Zeit bei lebendigem Leibe. |