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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Blanckenstein, Chatrina 1610 - etwa 1680

Deutsche, die 1676 in Nauniburg, Sachsen, als Hexe vor Gericht gestellt wurde. Der Fall der Chatrina Blanckenstein, einer Witwe aus gutem Hause, macht deutlich, wie in der Zeit des Hexenwahns Anklagen wegen Hexerei schon aufgrund des geringsten Hinweises das Leben selbst angesehenster Bürger vernichten und Jahre später gar das Leben ihrer Kinder bedrohen konnten.
Dieser Fall nahm seinen Anfang, als das Kind eines Nachbarn starb vier Tage, nachdem es von der Marmelade gegessen hatte, die Chatrina Blanckenstein statt einiger Münzen gegen etwas Brennmaterial eingetauscht hatte. Der Tod des Kindes wurde auf Hexerei zurückgeführt, und der Verdacht fiel auf das Blanckensteinsche Haus. Andere Nachbarn berichteten, sie hätten in unmittelbarer Nähe des Hauses Hasen gesehen, und ein Stadtwächter erzählte von drei Katzen mit roten Augen, die er dort beobachtet habe. Auf diese und andere, ebenso banale Zeugnisse hin, ordnete das Gericht gegen Chatrina Blanckenstein einen Prozess wegen Mordes durch Hexerei an.
Trotz energischer Versuche ihrer Söhne, ihre Freilassung zu erwirken, wurde sie ins Gefängnis geworfen und, nachdem alle Appelle zurückgewiesen worden waren, mit den Spanischen Stiefeln, den Daumenschrauben und der Leiter gefoltert. Um ihre Pein zu vergrössern, wurde ihr Hals mit Seilen derart zusammengedreht, so dass man schon fürchtete, sie zu töten. Ungewöhnlicherweise weigerte sich die alte Frau, zu irgendeinem Anklagepunkt ein Geständnis abzulegen, und als man an ihr auch kein Teufelsmal fand, wurde sie freigelassen.
Nachdem Chatrina Blanckenstein beim Gericht die Kosten für ihre Folter beglichen hatte, wurde der Fall zwar zu den Akten gelegt, doch der Verdacht, der mit ihrem Namen verbunden war, blieb bestehen. 1689, einige Jahre nach ihrem Tod, wurde ihre Tochter der Tötung eines anderen Kindes durch Hexerei beschuldigt. Das Gericht erinnerte sich zweifellos an die früheren Anklagen gegen Chatrina Blanckenstein und verfolgte den Fall mit Eifer. Die Tochter fand keine Verteidiger und wurde der Folter unterworfen. Beim Anblick der Instrumente, die man ihr zeigte, erklärte sie sich sogleich bereit, ein volles Geständnis abzulegen, bestätigte den Vorwurf, das Kind getötet zu haben, und gab darüber hinaus zu, sexuelle Beziehungen mit einem Teufel namens Heinrich gehabt, mehrere Stück Vieh getötet und die Heilige Dreieinigkeit verleugnet zu haben. Nachdem sie ihre Mittäter genannt hatte, versuchte sie sich mit ihrem Gürtel zu erhängen, doch man brachte sie wieder zu Bewusstsein und verbrannte sie zur gegebenen Zeit bei lebendigem Leibe.

 

 

 

 

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