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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Bibel

Die Bibel wurde lange Zeit als die letztendliche Autorität zitiert, auf die sich die Hexenverfolgung in der christlichen Gesellschaft stützte. Am berüchtigtsten ist hier die Ermahnung im Buch Exodus, Kapitel 22,Vers 18: „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.” Im hebräischen Original ist jedoch nicht von Hexen, sondern von Giftmischern die Rede. Trotz der Tatsache, dass man diesen Fehler bereits im sechzehnten Jahrhundert erkannt hatte, wurde der Sinn des Verses nahezu überall in seiner falsch ausgelegten Form akzeptiert, als die Hexenverfolgungen sich ausweiteten.
Ähnlich hatte auch der Vers, in dem jede „Frau, die über einen Totengeist Gewalt hat”, verdammt wird, nichts mit Hexerei zu tun, sondern mit einer falschen Übersetzung des hebräischen Wortes für eine Frau, die durch eine Pythonschlange oder einen Geist weissagte. Eine andere Textstelle, die den Hexenjägern als Rechtfertigung diente, fand sich im Buch Deuteronomium, Kapitel 18,Verse 10 12. Dort sind Wahrsager und Zauberer aller Art sowie Totenbeschwörer zwar „dem Herrn ein Gräuel”, doch ist das Thema der Hexerei, wie es später ausgelegt wurde, auch hier nicht hervorgehoben. In seinen Briefen über Dämonologie und Hexenwesen kommentierte Sir Walter Scott im neunzehnten Jahrhundert das Alte Testament: „Man kann nicht sagen, dass in irgendeinem Teil dieses heiligen Buches ein Text erscheint, der auf die Existenz eines Systems des Hexenwesens hindeutet ... In den vier Evangelien tritt das Wort in keinem Sinne auf.”
Die Bibel wird häufig etwas unzutreffend als die ursprüngliche Quelle der westlichen Tradition des Hexenwesens bezeichnet, weil sie es gewesen sei, die die Gestalt Satans eingeführt und die Dämonen aufgezählt habe, aus denen die Gottheiten des angeblichen Hexenkults hervorgehen sollten. Die Bibel stellt jedoch keine Verbindung zwischen den Zauberern aus der Zeit Jesu Christi und dem Satan her und fällt gewiss kein Urteil über das Hexenwesen in dem Sinne, wie man es im siebzehnten Jahrhundert verstand.
Was die eher pragmatische Ebene angeht, so war das Aufwiegen vermeintlicher Hexen gegen die grosse Bibel der örtlichen Kirche einst eine verbreitete Methode zur Klärung der Schuldfrage. War eine angeklagte Person schwerer als die Bibel, dann galt sie als unschuldig. War aber die Bibel schwerer, dann wurde der oder die Verdächtige als schuldig angesehen. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, dass ein Gericht eine solches Gottesurteil je als Beweis betrachtet hat.
Das Vorhandensein einer Bibel im Haushalt galt als wichtiges Abschreckungsmittel gegen Hexen und andere böse Geister. Es war in der Vergangenheit nicht ungewöhnlich, dass Mütter ihre Kinder längere Zeit unbeaufsichtigt liessen nur mit einer aufgeschlagenen Bibel neben der Wiege, die umherstreifende Hexen und Dämonen fernhalten sollte.

 

 

 

 

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