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Die Bibel wurde lange
Zeit als die letztendliche Autorität zitiert, auf die sich die
Hexenverfolgung in der christlichen Gesellschaft stützte. Am berüchtigtsten
ist hier die Ermahnung im Buch Exodus, Kapitel 22,Vers 18: „Eine Hexe sollst
du nicht am Leben lassen.” Im hebräischen Original ist jedoch nicht von
Hexen, sondern von Giftmischern die Rede. Trotz der Tatsache, dass man
diesen Fehler bereits im sechzehnten Jahrhundert erkannt hatte, wurde der
Sinn des Verses nahezu überall in seiner falsch ausgelegten Form akzeptiert,
als die Hexenverfolgungen sich ausweiteten.
Ähnlich hatte auch der Vers, in dem jede „Frau, die über einen Totengeist
Gewalt hat”, verdammt wird, nichts mit Hexerei zu tun, sondern mit einer
falschen Übersetzung des hebräischen Wortes für eine Frau, die durch eine
Pythonschlange oder einen Geist weissagte. Eine andere Textstelle, die den
Hexenjägern als Rechtfertigung diente, fand sich im Buch Deuteronomium,
Kapitel 18,Verse 10 12. Dort sind Wahrsager und Zauberer aller Art sowie
Totenbeschwörer zwar „dem Herrn ein Gräuel”, doch ist das Thema der Hexerei,
wie es später ausgelegt wurde, auch hier nicht hervorgehoben. In seinen
Briefen über Dämonologie und Hexenwesen kommentierte Sir Walter Scott im
neunzehnten Jahrhundert das Alte Testament: „Man kann nicht sagen, dass in
irgendeinem Teil dieses heiligen Buches ein Text erscheint, der auf die
Existenz eines Systems des Hexenwesens hindeutet ... In den vier Evangelien
tritt das Wort in keinem Sinne auf.”
Die Bibel wird häufig etwas unzutreffend als die ursprüngliche Quelle der
westlichen Tradition des Hexenwesens bezeichnet, weil sie es gewesen sei,
die die Gestalt Satans eingeführt und die Dämonen aufgezählt habe, aus denen
die Gottheiten des angeblichen Hexenkults hervorgehen sollten. Die Bibel
stellt jedoch keine Verbindung zwischen den Zauberern aus der Zeit Jesu
Christi und dem Satan her und fällt gewiss kein Urteil über das Hexenwesen
in dem Sinne, wie man es im siebzehnten Jahrhundert verstand.
Was die eher pragmatische Ebene angeht, so war das Aufwiegen vermeintlicher
Hexen gegen die grosse Bibel der örtlichen Kirche einst eine verbreitete
Methode zur Klärung der Schuldfrage. War eine angeklagte Person schwerer als
die Bibel, dann galt sie als unschuldig. War aber die Bibel schwerer, dann
wurde der oder die Verdächtige als schuldig angesehen. Es gibt allerdings
keinen Hinweis darauf, dass ein Gericht eine solches Gottesurteil je als
Beweis betrachtet hat.
Das Vorhandensein einer Bibel im Haushalt galt als wichtiges
Abschreckungsmittel gegen Hexen und andere böse Geister. Es war in der
Vergangenheit nicht ungewöhnlich, dass Mütter ihre Kinder längere Zeit
unbeaufsichtigt liessen nur mit einer aufgeschlagenen Bibel neben der Wiege,
die umherstreifende Hexen und Dämonen fernhalten sollte. |