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Wie andere deutsche
Staaten, so litt auch Bayern beträchtlich unter dem Hexenwahn, der Europa im
frühen siebzehnten Jahrhundert überzog. Unter Herzog Wilhelm V. und dessen
Sohn Maximilian I., die unter dem Einfluss ihrer jesuitischen Berater
standen, wurde der Staat von etwa 1590 an von einer langen Folge blutiger
Hexenjagden erschüttert. Damals forderte Wilhelm V. eine Untersuchung des
Hexenwesens in der Region und sanktionierte mit dem Einverständnis der
jesuitischen Universität von Ingolstadt die ersten Prozesse gegen
vermeintliche Hexen.
Die Verfolgungen orientierten sich an Berichten von früheren Hexenprozessen
in anderen Teilen Deutschlands. Die Art der Beweisfindung war stark durch
den von Peter Binsfeld neu herausgegebenen Malleus maleficarum beeinflusst.
Die Folter wurde routinemässig angewendet, um Geständnisse zu erpressen, und
es gibt Berichte von mindestens einer Verdächtigen in München, die ohne
Unterbrechung gepeinigt wurde, bis sie vor ihren Befragern ein
Schuldbekenntnis abgab. Die als Hexen schuldig Gesprochenen wurden
ermuntert, die Namen von Komplizen anzugeben, und so breitete sich der Wahn,
der mehr und mehr Opfer forderte, immer weiter aus.
In manchen Städten und Dörfern fielen der Hexenpanik mehr Einwohner zum
Opfer als anderswo. Einer der am schwersten heimgesuchten Orte war
Werdenfels in den Alpen, wo von 15901591 von 4700 Einwohnern neunundvierzig
als Hexen verbrannt wurden. In Schongau indessen setzte man alle anderen
Prozesse ab, damit sich die Richter dem Geschäft der Verfolgung angeblicher
Hexen widmen und diese zum Tode verurteilen konnten.
Viele Opfer wurden von professionellen Hexenriechern identifiziert, die die
Verdächtigen gegen eine Gebühr auf Hexenmale untersuchten. Die Scharfrichter
konnten durch die wachsende Zahl von Verbrennungen beträchtliche Vermögen
anhäufen; sie gehörten zu den mächtigsten und einflussreichsten Mitgliedern
ihrer Gemeinden, waren oftmals nicht nur Henker, sondern traten auch als
Hexenriecher auf, wie beispielsweise der bekannte Jörg Abriel aus Trier.
Nach 1597, als Maximilian I. nach der Abdankung seines Vaters die Herrschaft
antrat, verstärkte sich der Hexenwahn. Maximilian glaubte, dass das
Hexenwesen für die Unfruchtbarkeit seiner Frau verantwortlich sei. Er, der
als junger Mann persönlich bei der Folterung von Hexen zugesehen hatte,
führte den Feldzug mit neuer Heftigkeit und wurde darin von den Jesuiten
unterstützt und ermutigt. Neue Gesetze drohten jedem mit der Todesstrafe,
der schuldig befunden wurde, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben,
und erlaubten, jene, die ihre Geständnisse widerriefen, zu weiteren
Misshandlungen sofort wieder den Folterknechten zu übergeben. Die Hysterie
war so stark, dass die Gerichtsbeamten Widerrufe später gänzlich verboten
und Anzeichen von Angst während des Arrests als Indiz für die Schuld der
Angeklagten nahmen. Als 1619 ein Richter in Ingolstadt die Anklagen gegen
eine Frau und drei Kinder fallen liess, intervenierte Maximilian persönlich
und sorgte dafür, dass der Fall fortgeführt wurde. Er veröffentlichte 1622
eine General und Spezialinstruktion über den Hexenprozess, um die Richter zu
härteren Massnahmen gegen vermeintliche Hexen anzuregen.
Eine gewisse Mässigung erfuhr das Wüten um 1631, als mehrere humanitär
gesinnte Berater Maximilian I. dazu überredeten, in der Hexenjagd
nachzulassen, die so viele Leben gefordert hatte. Ein Jahr darauf beendete
die Ankunft schwedischer Invasionstruppen den Wahn. Sporadische Ausbrüche
des Hexenwahns gab es allerdings noch hundert Jahre und länger. 1722
beispielsweise wurde ein Mann namens Georg Pröls von einigen Kindern der
Hexerei bezichtigt, nach grausamer Folter enthauptet und in Moosburg bei
Freising verbrannt. Andere Personen, deren Namen der inzwischen
Hingerichtete genannt hatte, wurden von der Obrigkeit freigelassen, da man
fürchtete, dass eine ganze Serie von Hexenprozessen eine schwere Panik
entfachen und die schlimmsten Grausamkeiten des zurückliegenden Jahrhunderts
wiederbeleben könnte.
Zu den letzten Hexenfällen, die man in Bayern verhandelte, gehörten der
Massenprozess, der 1728 1 734 in Augsburg gegen etwa zwanzig Beschuldigte
geführt wurde und in dessen Ergebnis es mehrere Hinrichtungen gab, sowie der
Prozess und die Hinrichtung der Anna Maria Schwägel im Jahre 1775 in
Schwaben. |