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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Bamberg, Hexen von

Schauplatz einiger der grausamsten Hexenprozesse in der deutschen Geschichte war das Fürstentum Bamberg. Unter der Herrschaft des Fürstbischofs Gottfried Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, wurden in den Jahren 1623 1633 mindestens sechshundert Menschen als Hexen verbrannt. Die Verfolgung begann unter Bischof Johann Gottfried von Aschhausen, dem „Hexen-Bischof”, der 16091622 über Bamberg herrschte und dafür verantwortlich war, dass etwa dreihundert vermeintliche Hexen in den Tod geschickt wurden. Johann Georg II. verstärkte die Kampagne. Er richtete unter dem Suffraganbischof Friedrich Förner eine Organisation zur Hexenjagd ein und liess spezielle Gefängnisse für die Verdächtigen bauen. Er setzte sich rücksichtslos über gesetzliche Bestimmungen hinweg. Die der Hexerei Verdächtigten wurden häufig über die Einzelheiten der Anklage im unklaren gelassen, und vielen verweigerte man einen juristischen Beistand, der zu ihrer Verteidigung hätte auftreten können. Einmal im Gefängnis, hatte ein Verdächtiger nur wenig Aussicht, der Todesstrafe zu entgehen.
Die Prozesse waren oftmals oberflächlich; es gibt Berichte von einem Opfer, Anna Hansen, die nur drei Wochen nach ihrer Arrestierung zur Hinrichtung geführt wurde. Zahlreiche prominente Bürger flohen aus dem Fürstentum oder starben als Opfer der Hexenjagd. Ihr Eigentum verwendete man, um die Kosten des Prozesses, der Folter und der Hinrichtung zu begleichen. Was von dem Besitz übriglieb, ging an den Bischof. Dr. Georg Hahn, der Kanzler von Bamberg, war einer der wenigen, die es wagten, diese Politik in Frage zu stellen; er wurde 1628 gefoltert und als Strafe für seine Beschwerde zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Von dem unter der Folter erpressten Geständnis des Kanzlers waren fünf Bürgermeister betroffen, deren Schicksal mit der Anklage, sie hätten Verbrechen wie den geschlechtlichen Verkehr mit Dämonen begangen und seien auf schwarzen Hunden zu Hexensabbaten geritten, besiegelt war. Gesuche von Flüchtlingen aus Bamberg an Kaiser Ferdinand II., Einfluss auf die Gerichte des Fürstbischofs zu nehmen, waren nutzlos, da der Bischof alle Appelle zur Mässigung ignorierte.
Ein scheusslicher Aspekt der Bamberger Hexenprozesse war der ausgedehnte Gebrauch der Folter. Die Befrager wandten vielfältige Prozeduren an, um Geständnisse zu erpressen, darunter die spanischen Stiefel, kalte Bäder, das erzwungene Verspeisen gesalzener Heringe, das Eintauchen in siedendes Wasser, das mit Kalk versetzt war, das Verwunden des Halses mit einem Seil, das Knien auf dem Gebetsschemel - einem mit Stacheln besetzten Brett -, das Sitzen auf einem erhitzten eisernen Stuhl, das Ansengen der Haut in Achselhöhlen und Leisten mit in Schwefel getauchten brennenden Federn, das Auspeitschen, das Einschliessen in den Stock - der eigens mit Eisenstacheln besetzt war, um die Pein zu erhöhen -, die Leiter, das Aufziehen und das Anlegen der Daumenschrauben. Auf dem Weg zur Hinrichtung wurden die für schuldig erklärten Hexen weiteren Qualen ausgesetzt; man schnitt ihnen die rechte Hand ab oder zerriss den verurteilten Frauen mit rotglühenden Zangen die Brüste.
Schliesslich war die Empörung über die Verfolgung so stark, dass sich der Kaiser 163o verpflichtet sah, härter gegen den Fürstbischof vorzugehen. Die Berichte über die Verfahren wurden überprüft und die Bamberger Gerichte angewiesen, die Anklagen kundzutun und den Angeklagten den Beistand eines juristischen Beraters zuzubilligen. Zwar wurde auch die Konfiszierung des Eigentums untersagt, doch die Anwendung der Folter blieb weiterhin erlaubt, und die Atmosphäre des Terrors in der Region wich erst, als Bischof Förner im darauffolgenden Jahr starb. 1631 gab es in Bamberg keine Hinrichtungen wegen Hexerei, und 1632 schliesslich beendete der Tod des hexenhassenden Bischofs von Bamberg die Verfolgung.

 

 

 

 

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