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Schauplatz einiger der
grausamsten Hexenprozesse in der deutschen Geschichte war das Fürstentum
Bamberg. Unter der Herrschaft des Fürstbischofs Gottfried Johann Georg II.
Fuchs von Dornheim, wurden in den Jahren 1623 1633 mindestens sechshundert
Menschen als Hexen verbrannt. Die Verfolgung begann unter Bischof Johann
Gottfried von Aschhausen, dem „Hexen-Bischof”, der 16091622 über Bamberg
herrschte und dafür verantwortlich war, dass etwa dreihundert vermeintliche
Hexen in den Tod geschickt wurden. Johann Georg II. verstärkte die Kampagne.
Er richtete unter dem Suffraganbischof Friedrich Förner eine Organisation
zur Hexenjagd ein und liess spezielle Gefängnisse für die Verdächtigen
bauen. Er setzte sich rücksichtslos über gesetzliche Bestimmungen hinweg.
Die der Hexerei Verdächtigten wurden häufig über die Einzelheiten der
Anklage im unklaren gelassen, und vielen verweigerte man einen juristischen
Beistand, der zu ihrer Verteidigung hätte auftreten können. Einmal im
Gefängnis, hatte ein Verdächtiger nur wenig Aussicht, der Todesstrafe zu
entgehen.
Die Prozesse waren oftmals oberflächlich; es gibt Berichte von einem Opfer,
Anna Hansen, die nur drei Wochen nach ihrer Arrestierung zur Hinrichtung
geführt wurde. Zahlreiche prominente Bürger flohen aus dem Fürstentum oder
starben als Opfer der Hexenjagd. Ihr Eigentum verwendete man, um die Kosten
des Prozesses, der Folter und der Hinrichtung zu begleichen. Was von dem
Besitz übriglieb, ging an den Bischof. Dr. Georg Hahn, der Kanzler von
Bamberg, war einer der wenigen, die es wagten, diese Politik in Frage zu
stellen; er wurde 1628 gefoltert und als Strafe für seine Beschwerde
zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter auf dem Scheiterhaufen
verbrannt. Von dem unter der Folter erpressten Geständnis des Kanzlers waren
fünf Bürgermeister betroffen, deren Schicksal mit der Anklage, sie hätten
Verbrechen wie den geschlechtlichen Verkehr mit Dämonen begangen und seien
auf schwarzen Hunden zu Hexensabbaten geritten, besiegelt war. Gesuche von
Flüchtlingen aus Bamberg an Kaiser Ferdinand II., Einfluss auf die Gerichte
des Fürstbischofs zu nehmen, waren nutzlos, da der Bischof alle Appelle zur
Mässigung ignorierte.
Ein scheusslicher Aspekt der Bamberger Hexenprozesse war der ausgedehnte
Gebrauch der Folter. Die Befrager wandten vielfältige Prozeduren an, um
Geständnisse zu erpressen, darunter die spanischen Stiefel, kalte Bäder, das
erzwungene Verspeisen gesalzener Heringe, das Eintauchen in siedendes
Wasser, das mit Kalk versetzt war, das Verwunden des Halses mit einem Seil,
das Knien auf dem Gebetsschemel - einem mit Stacheln besetzten Brett -, das
Sitzen auf einem erhitzten eisernen Stuhl, das Ansengen der Haut in
Achselhöhlen und Leisten mit in Schwefel getauchten brennenden Federn, das
Auspeitschen, das Einschliessen in den Stock - der eigens mit Eisenstacheln
besetzt war, um die Pein zu erhöhen -, die Leiter, das Aufziehen und das
Anlegen der Daumenschrauben. Auf dem Weg zur Hinrichtung wurden die für
schuldig erklärten Hexen weiteren Qualen ausgesetzt; man schnitt ihnen die
rechte Hand ab oder zerriss den verurteilten Frauen mit rotglühenden Zangen
die Brüste.
Schliesslich war die Empörung über die Verfolgung so stark, dass sich der
Kaiser 163o verpflichtet sah, härter gegen den Fürstbischof vorzugehen. Die
Berichte über die Verfahren wurden überprüft und die Bamberger Gerichte
angewiesen, die Anklagen kundzutun und den Angeklagten den Beistand eines
juristischen Beraters zuzubilligen. Zwar wurde auch die Konfiszierung des
Eigentums untersagt, doch die Anwendung der Folter blieb weiterhin erlaubt,
und die Atmosphäre des Terrors in der Region wich erst, als Bischof Förner
im darauffolgenden Jahr starb. 1631 gab es in Bamberg keine Hinrichtungen
wegen Hexerei, und 1632 schliesslich beendete der Tod des hexenhassenden
Bischofs von Bamberg die Verfolgung. |