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Extreme Form der Folter,
deren Anwendung beim Verhör von Hexen auf dem europäischen Kontinent weit
verbreitet war. Eine der frühesten Erwähnungen dieser Foltermethode besagt,
dass sie 1474 in Piemont angewendet wurde. Damals war sie an den
italienischen Gerichten unter der Bezeichnung tratti di corde bekannt.
Später griff man sie in vielen europäischen Ländern, darunter auch in
Schottland, niemals jedoch in England, als wirksames Mittel zur Erpressung
von Geständnissen auf.
Bei dieser Form der Folter band der Henker oder Folterknecht die Arme des
Gefangenen auf dessen Rücken zusammen und zog den Verdächtigen dann mittels
Rolle und Seil, das an dessen Händen befestigt war, zur Decke der
Folterkammer auf. Diese Methode hatte den Vorteil, dass sich die
Schulterknochen des Opfers ausrenkten, ohne sichtbare Anzeichen einer
körperlichen Misshandlung zu hinterlassen.
Das Aufziehen konnte viele Male wiederholt werden, wenn sich ein Gefangener
weigerte, die Fragen des Verhörenden in der gewünschten Weise zu
beantworten. Es gibt Berichte über eine zwanzigjährige Deutsche, die 16o8 in
Tettnang bei Konstanz während des Verhörs an einein einzigen Tag elfmal
aufgezogen wurde; um die Wirkung der Folter zu erhöhen, hatte man an ihre
Füsse ein fünfzig Pfund schweres Gewicht gehängt. Nach dieser Tortur wurde
sie noch zehn Wochen lang gefoltert, bis die Befürchtung, sie könne dabei
sterben, der Pein ein Ende setzte.
Weigerte sich ein der Hexerei verdächtigter Gefangener besonders hartnäckig,
ein Geständnis abzulegen, dann wurde eine verschärfte Form des Aufziehens
angewendet. Man hängte dem Verdächtigen bis zu dreihundertdreissig Kilogramm
schwere Gewichte an die Beine, ehe man ihn aufzog. Nach einer gewissen Zeit
wurde das Seil plötzlich gelöst, so dass der Geschundene ein Stück in
Richtung Fussboden fiel, ehe er im letzten Moment mit einem Ruck angehalten
wurde. Die Gewalt, die dabei auf den Körper wirkte, reichte aus, um faktisch
jeden Knochen im Körper des Gefangenen auszurenken. Es hiess, dass die
viermalige Anwendung dieser gefürchteten und äusserst grausamen
Foltermethode im allgemeinen tödlich sei und nur von den
widerstandsfähigsten Opfern überlebt werden könne.
Eine weitere brutale Form des Aufziehens existierte Berichten zufolge auf
den Kanalinseln, wo man selbst zum Tode verurteilte noch folterte, um ihnen
die Namen von Komplizen zu entlocken. Hier band man das Seil an den Daumen
des Opfers fest. In manchen Fällen liess man den Verurteilten wie bei der
verschärften Form des Aufziehens plötzlich fallen, so dass seine Daumen
abgerissen wurden.
Um die Wirkung der Folter zu erhöhen, wurde der Aufgezogene oft zusätzlich
noch mit Daumenschrauben und Zehenschrauben gemartert. Der sadistische
Balthasar Ross, ein deutscher Hexenrichter aus dem frühen siebzehnten
Jahrhundert, peinigte aufgezogene Frauen mit rotglühenden Spiessen. Andere
Folterer sollen die Gefangenen während des Aufziehens mit brennenden
Schwefelkugeln gequält haben. |