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Hexenwesen, Hexerei, Magie
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Arras, Hexen von

Die Opfer einer der ersten organisierten Hexenjagden im nördlichen Frankreich, die in den Jahren 1459 1460 von der Inquisition durchgeführt wurden. Zu einer Zeit, da die Vorstellungen von einer Hexe noch mangelhaft definiert waren, stellte die Inquisition Verbindungen zwischen den angeblichen Praktiken gewisser Einheimischer und der anerkannten Häresie der Waldenser oder Vaudois her. Zum Handeln gedrängt wurde Pierre le Broussart, der Inquisitor der Region Arras, durch die Bekenntnisse von Robinet de Vaulx, einer verurteilten Gefangenen, die Deniselle Grenieres eine Hexe nannte. Die Grenieres wiederum gab unter der Folter fünf weitere Personen an, die ebenfalls einer üblen Behandlung unterzogen wurden. In ihrer Verzweiflung versuchte einer von ihnen, Jehan la Vitte, sich die Zunge abzuschneiden, um damit die Folter nutzlos zu machen, doch er verletzte sich nur und musste fortan seine Antworten niederschreiben.
Typisch für die Anklagen, mit denen die Hexen von Arras konfrontiert wurden, waren die Behauptungen, sie hätten sich mit dem Teufel getroffen, ihm mit dem obszönen Kuss gehuldigt, mit ihm zusammen ein Bankett abgehalten und sich wahllos untereinander erotischen Ergötzungen hingegeben. Trotz des Rates von Seiten der kirchlichen Obrigkeit, die Nachsicht empfahl, da nichts auf einen Mord oder eine Hostienschändung schliessen liesse, bestand die Inquisition auf der Todesstrafe. Fünf der Angeklagten wurden im entwürdigenden Gewand eines verurteilten Ketzers öffentlich zur Schau gestellt, bevor man sie bei lebendigem Leibe verbrannte.
In den darauffolgenden Wochen wurden weitere Verdächtige ergriffen und gefoltert. Viele von ihnen wurden zu Geständnissen bewegt, indem man ihnen versprach, sie wieder freizulassen, wenn sie bekennen würden und sich so zur Zusammenarbeit bereit zeigten. Trotz der „Geständnisse”, die der Inquisitor auf diese Weise erlangte, weigerten sich die weltlichen Autoritäten, seine Aktivitäten zu sanktionieren, und bestanden schliesslich darauf, einige der Angeklagten auffreien Fuss zu setzen. Die übrigen kamen mit der Rückkehr des Bischofs von Arras aus Rom frei. 1491 ging das Parlament von Paris so weit, das Vorgehen des Inquisitors in dieser Angelegenheit öffentlich zu verurteilen und die Überlebenden um Gebete für jene zu bitten, die zu Tode gebracht worden waren.

 

 

 

 

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