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Grandier, Urbain 1590-1634 |
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Priester im französischen Loudun, der 1633 zu Unrecht beschuldigt wurde, Magie auszuüben und die Dämonen-Besessenheit von Nonnen zu verursachen. Mehrere Nonnen des Ursulinenklosters zu Loudun hatten sich verschworen, Grandier nach dessen Zusammenleben mit einer Geliebten und Zeugung eines illegitimen Kindes in Verruf zu bringen. Um behaupten zu können, Grandier habe sie »behext«, begannen sie, sich hysterisch zu gebärden, übertriebenes erotisches Verhalten an den Tag zu legen, stossweise zu keuchen und sich in Krämpfen zu winden. Die Mutter Oberin, Schwester Jeanne, nannte Asmodi und Zabulon als Ursache dieser »Geister-Besessenheit« im Konvent. Kardinal Richelieu setzte schliesslich eine Untersuchungskommission ein, um Licht in die seltsamen Vorgänge von Loudun zu bringen, woraufhin Grandier vor Gericht gestellt wurde. Als Beweismittel tauchte ein höchst verdächtiges Dokument auf, angeblich der schriftliche Pakt Grandiers mit dem Teufel. Das Schriftstück hatte eine verheerende Wirkung, denn bei Abschluss der Gerichtsverhandlung wurde Grandier der Ausübung von magischen Künsten für schuldig befunden und als Opfer eines entsetzlichen Justizirrtums bei lebendigem Leibe wegen seiner »Verbrechen« verbrannt. |
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