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Ein griechischer
Schriftsteller erklärt, es habe eine pharaonische Gesetzessanordung in acht
Büchern gegeben, ein solcher Kodex ist jedoch erst ab der Spätzeit (747-332
v. Chr.) bekannt. Die Situation vor dieser Zeit ist schwieriger zu
beurteilen. Das Recht ist ein besonders heikles Studiengebiet, da die
Übersetzung antiker Begriffe in moderne juristische Termini einen Eindruck
von Präzision erweckt, der irreführend ist.
Das ägyptische Recht basierte, wie auch die Normen der Ethik, ganz
wesentlich auf dem Konzept der Maat (u. a. „Angemessenheit“, „Billigkeit“,
„Gerechtigkeit“), in anderen Worten auf den vom gesunden Menschenverstand
eingegebenen Vorstellungen von Recht und Unrecht, wie sie von den
gesellschaftlichen Normen der Zeit definiert wurden. Da der Pharao ein
lebender Gott war, der durch göttliches Recht regierte, stand ausser Frage,
dass er der oberste Richter und Gesetzgeber war. Wie im Fall seiner
priesterlichen Pflichten erwies es sich jedoch auch hier häufig als
notwendig, dass er seine Amtsgewalt delegierte.
Man glaubt, dass die Grundsätze des pharaonischen Rechts-Systems in einem
gewissen Mass kodifiziert wurden, doch sind keinerlei entsprechende
Dokumente erhalten. Es gibt jedoch eine Reihe von Grabtexten, die die
Aufgaben und Pflichten von solch hohen Beamten wie dem Wesir umreissen und
die die Rechts-Praktiken indirekt etwas erhellen können. Theoretisch konnte
jeder, der Grund zur Klage hatte, seinen Fall vor den Wesir bringen;
allerdings dürfte es in der Praxis oft schwer gewesen sein, auch tatsächlich
vorgelassen zu werden. Dass einige Fälle offenkundig so verhandelt wurden,
spiegelt sich in der populären Erzählung aus dem Mittleren Reich (2055-1610
v. Chr.), die als die Klagen des redekundigen Oasenmannes bzw. Der beredte
Bauer bekannt ist.
Eine Festlegung des Aufgabenbereiches dürfte es wohl für alle wichtigen
Ämter gegeben haben, denen damit ihr Platz innerhalb der
Verwaltungshierarchie zugewiesen wurde. Die Ägypter scheinen nicht zwischen
administrativen und juristischen Aufgaben unterschieden zu haben, so dass
jeder höhere Verwaltungsbeamte unter bestimmten Umständen Recht sprechen
konnte. Der Titel „Aufseher der sechs grossen Häuser“ scheint dem
altägyptischen Äquivalent eines „Richters“ vorbehalten gewesen zu sein, und
„Häuser“ bezog sich vermutlich auf den Gerichtshof in Theben (obwohl es
sicherlich auch woanders Gerichtshöfe gab). Ein goldener Maat-Anhänger, wie
er sich heute im Britischen Museum befindet, könnte das Rangabzeichen von
Richtern gewesen sein; einige erhaltene Statuen hoher Beamter aus der
Spätzeit tragen eine Kette mit einem solchen Anhänger. Die von den Beamten
untersuchten Fälle trug man dem Pharao vor, der in den schwersten Fällen
vielleicht selbst die Strafe festlegte.
Urteile und Strafen orientierten sich wahrscheinlich an Präzedenzfällen,
wobei die besonderen Umstände des konkreten Falls offenbar berücksichtigt
wurden. Da Gerichtsprotokolle im Tempel oder Amtssitz des Wesirs archiviert
wurden, war der Rückgriff auf frühere Fälle in der Regel durchaus möglich.
Dank dieser Archivierung sind uns - im Leopold II./Amherst-Papyrus -
Aufzeichnungen über den berühmten Grabräuberprozess erhalten. Leider geht
das Urteil daraus nicht hervor. Offenbar wurden nach ägyptischem Recht
jedoch die Urteile nach der Schwere des Vergehens gefällt, ohne Ansehen der
Person, d. h. unabhängig von ihrem Wohlstand oder ihrer gesellschaftlichen
Stellung (ausser wenn es sich Sklaven handelte). Urteile und Entscheidungen
wurden anscheinend von offiziellen Schreibern aufgezeichnet.
Lautete das Urteil auf Verbannung, waren die Kinder der betreffenden Person
automatisch ebenfalls geächtet. Auch konnten Familien ins Gefängnis gesperrt
werden, wenn ein Verwandter aus dem Militärdienst desertierte oder die vom
Staat geforderte Fronarbeit nicht leistete. Der Papyrus Brooklyn aus der 13.
Dynastie (um 1795-1650 v.Chr.) hält die Strafen fest, mit denen
Arbeitsverweigerer belegt wurden.
Weniger bedeutende Fälle wurden vor Altestenräten verhandelt, und jede Stadt
hatte ihr eigenes Gericht. So ist z. B. eine Reihe von Fällen aus dem Neuen
Reich (1550- 1069 v. Chr.) in Form der Aufzeichnungen von Arbeitern aus Deir
el-Medina erhalten, in denen es meist um Bagatellfälle geht wie etwa den
Verzug bei der Rückzahlung von Darlehen. Die Betroffenen hielten solche
Fülle häufig selbst auf Ostraka fest, vermutlich um im Fall eines
Zahlungsverzugs vor Gericht ihren Anspruch durchzusetzen.
Zuweilen wurden Fälle nicht von menschlichen Richtern, sondern per
Gottesurteil entschieden. Z. B. wissen wir aus Deir el-Medina, dass sich die
Menschen oft an den vergöttlichten Gründer der Siedlung, Amenhotep I.
(1525-1504 v. Chr.), wandten, damit er Recht spreche. Auf welche Weise
dieses Gottesurteil zustande kam, ist unklar, doch scheint man Ostraka für
bzu. gegen die Anklage zu beiden Seiten der Strasse niedergelegt zu haben;
das Kultbild des Gottes soll sich dann der Seite zugeneigt haben, die Recht
bekam. Eine gesamtägyptische Variante dieses Verfahrens war die Gesetzgebung
durch das Amun-Orakel während der 21. Dynastie (1069-945 v. Chr.).
In der Ptolemäerzeit (332-30 v. Chr.) bestand ägyptisches Recht neben
griechischem Recht fort, doch konnten nur einige bestimmte Fälle danach
entschieden werden. Das Recht bevorzugte Griechen, und Verhandlungen gegen
sie fanden immer vor den staatlichen Gerichtshöfen statt. Die Römer führten
- mit nur geringfügigen Änderungen - das im gesamten Reich gültige
Rechts-System ein. |