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Altes Ägypten, Pharaonen
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Recht

Ein griechischer Schriftsteller erklärt, es habe eine pharaonische Gesetzessanordung in acht Büchern gegeben, ein solcher Kodex ist jedoch erst ab der Spätzeit (747-332 v. Chr.) bekannt. Die Situation vor dieser Zeit ist schwieriger zu beurteilen. Das Recht ist ein besonders heikles Studiengebiet, da die Übersetzung antiker Begriffe in moderne juristische Termini einen Eindruck von Präzision erweckt, der irreführend ist.
Das ägyptische Recht basierte, wie auch die Normen der Ethik, ganz wesentlich auf dem Konzept der Maat (u. a. „Angemessenheit“, „Billigkeit“, „Gerechtigkeit“), in anderen Worten auf den vom gesunden Menschenverstand eingegebenen Vorstellungen von Recht und Unrecht, wie sie von den gesellschaftlichen Normen der Zeit definiert wurden. Da der Pharao ein lebender Gott war, der durch göttliches Recht regierte, stand ausser Frage, dass er der oberste Richter und Gesetzgeber war. Wie im Fall seiner priesterlichen Pflichten erwies es sich jedoch auch hier häufig als notwendig, dass er seine Amtsgewalt delegierte.
Man glaubt, dass die Grundsätze des pharaonischen Rechts-Systems in einem gewissen Mass kodifiziert wurden, doch sind keinerlei entsprechende Dokumente erhalten. Es gibt jedoch eine Reihe von Grabtexten, die die Aufgaben und Pflichten von solch hohen Beamten wie dem Wesir umreissen und die die Rechts-Praktiken indirekt etwas erhellen können. Theoretisch konnte jeder, der Grund zur Klage hatte, seinen Fall vor den Wesir bringen; allerdings dürfte es in der Praxis oft schwer gewesen sein, auch tatsächlich vorgelassen zu werden. Dass einige Fälle offenkundig so verhandelt wurden, spiegelt sich in der populären Erzählung aus dem Mittleren Reich (2055-1610 v. Chr.), die als die Klagen des redekundigen Oasenmannes bzw. Der beredte Bauer bekannt ist.
Eine Festlegung des Aufgabenbereiches dürfte es wohl für alle wichtigen Ämter gegeben haben, denen damit ihr Platz innerhalb der Verwaltungshierarchie zugewiesen wurde. Die Ägypter scheinen nicht zwischen administrativen und juristischen Aufgaben unterschieden zu haben, so dass jeder höhere Verwaltungsbeamte unter bestimmten Umständen Recht sprechen konnte. Der Titel „Aufseher der sechs grossen Häuser“ scheint dem altägyptischen Äquivalent eines „Richters“ vorbehalten gewesen zu sein, und „Häuser“ bezog sich vermutlich auf den Gerichtshof in Theben (obwohl es sicherlich auch woanders Gerichtshöfe gab). Ein goldener Maat-Anhänger, wie er sich heute im Britischen Museum befindet, könnte das Rangabzeichen von Richtern gewesen sein; einige erhaltene Statuen hoher Beamter aus der Spätzeit tragen eine Kette mit einem solchen Anhänger. Die von den Beamten untersuchten Fälle trug man dem Pharao vor, der in den schwersten Fällen vielleicht selbst die Strafe festlegte.
Urteile und Strafen orientierten sich wahrscheinlich an Präzedenzfällen, wobei die besonderen Umstände des konkreten Falls offenbar berücksichtigt wurden. Da Gerichtsprotokolle im Tempel oder Amtssitz des Wesirs archiviert wurden, war der Rückgriff auf frühere Fälle in der Regel durchaus möglich. Dank dieser Archivierung sind uns - im Leopold II./Amherst-Papyrus - Aufzeichnungen über den berühmten Grabräuberprozess erhalten. Leider geht das Urteil daraus nicht hervor. Offenbar wurden nach ägyptischem Recht jedoch die Urteile nach der Schwere des Vergehens gefällt, ohne Ansehen der Person, d. h. unabhängig von ihrem Wohlstand oder ihrer gesellschaftlichen Stellung (ausser wenn es sich Sklaven handelte). Urteile und Entscheidungen wurden anscheinend von offiziellen Schreibern aufgezeichnet.
Lautete das Urteil auf Verbannung, waren die Kinder der betreffenden Person automatisch ebenfalls geächtet. Auch konnten Familien ins Gefängnis gesperrt werden, wenn ein Verwandter aus dem Militärdienst desertierte oder die vom Staat geforderte Fronarbeit nicht leistete. Der Papyrus Brooklyn aus der 13. Dynastie (um 1795-1650 v.Chr.) hält die Strafen fest, mit denen Arbeitsverweigerer belegt wurden.
Weniger bedeutende Fälle wurden vor Altestenräten verhandelt, und jede Stadt hatte ihr eigenes Gericht. So ist z. B. eine Reihe von Fällen aus dem Neuen Reich (1550- 1069 v. Chr.) in Form der Aufzeichnungen von Arbeitern aus Deir el-Medina erhalten, in denen es meist um Bagatellfälle geht wie etwa den Verzug bei der Rückzahlung von Darlehen. Die Betroffenen hielten solche Fülle häufig selbst auf Ostraka fest, vermutlich um im Fall eines Zahlungsverzugs vor Gericht ihren Anspruch durchzusetzen.
Zuweilen wurden Fälle nicht von menschlichen Richtern, sondern per Gottesurteil entschieden. Z. B. wissen wir aus Deir el-Medina, dass sich die Menschen oft an den vergöttlichten Gründer der Siedlung, Amenhotep I. (1525-1504 v. Chr.), wandten, damit er Recht spreche. Auf welche Weise dieses Gottesurteil zustande kam, ist unklar, doch scheint man Ostraka für bzu. gegen die Anklage zu beiden Seiten der Strasse niedergelegt zu haben; das Kultbild des Gottes soll sich dann der Seite zugeneigt haben, die Recht bekam. Eine gesamtägyptische Variante dieses Verfahrens war die Gesetzgebung durch das Amun-Orakel während der 21. Dynastie (1069-945 v. Chr.).
In der Ptolemäerzeit (332-30 v. Chr.) bestand ägyptisches Recht neben griechischem Recht fort, doch konnten nur einige bestimmte Fälle danach entschieden werden. Das Recht bevorzugte Griechen, und Verhandlungen gegen sie fanden immer vor den staatlichen Gerichtshöfen statt. Die Römer führten - mit nur geringfügigen Änderungen - das im gesamten Reich gültige Rechts-System ein.


 

 

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