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Altes Ägypten, Pharaonen
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Ehe

Auch wenn viele der aktuellen Beschreibungen des alten Ägypten davon ausgehen, dass die Ehe zur Pharaonenzeit mit der modernen Institution vergleichbar sei, gibt es erstaunlich wenig Belege für Hochzeitszeremonien oder für die Bedeutung des Begriffs „Ehepaar“ (im Unterschied zu einem Mann und einer Frau, die einfach zusammenleben).
Das Wort hemet, üblicherweise als „Ehefrau, Gemahlin“ übersetzt, wird in der Regel als Bezeichnung für die (Lebens-)Gefährtin eines Mannes verwendet, doch ist unklar, welche sozialen oder juristischen Implikationen mit dem Begriff verbunden waren. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das entsprechende männliche Gegenstück - hi, „Ehemann“ - nur selten vorkommt. Dies ist ganz offenkundig darauf zurückzuführen, dass die meisten erhaltenen Skulpturen und Texte zu Totenkulten von Männern gehören; daher werden Frauen in erster Linie durch ihre Beziehungen zu Männern identifiziert (und weniger die Männer durch ihre Verbindungen zu Frauen).
Das Wort hebswt bezog sich offenbar auf eine andere Kategorie von Partnerin. Es wird zuweilen als „Konkubine“ übersetzt, doch wird die Sachlage durch einige Texte aus dem Neuen Reich (1550-1069 v. Chr.) erschwert, in denen eine Frau gleichzeitig als bemet und als hebswt bezeichnet wird. Hebswt gilt deshalb zuweilen als Bezeichnung für die zweite oder dritte Frau eines Mannes, der nach dem Tod oder der Scheidung von einer früheren Gattin erneut geheiratet hatte.
Aus der Pharaonenzeit sind nur sehr wenige Zeugnisse überliefert, die den eigentlichen Eheschliessungsakt belegen; erhalten sind jedoch aus einem Zeitraum, der sich von der Spät- bis in die Ptolemäerzeit (747-30 v. Chr.) erstreckt, eine Reihe von juristischen Dokumenten, die oft als „Eheverträge“ bzw. „Eheurkunden“ bezeichnet werden. Diese Texte, in denen häufig vom schep en sehemet („Preis für [das Heiraten] einer Frau“) die Rede ist, scheinen indes eher die Eigentumsrechte eines jeden Ehepartners festzulegen denn den Akt der Eheschliessung selbst besonders zu dokumentieren oder zu bekräftigen.
Während die Eheschliessungszeremonie nur dürftig belegt ist, sind Berichte über Scheidungen häufiger überliefert. Sowohl Wiederverheiratung als auch Mehrfachheirat waren möglich, doch ist nicht klar, wie üblich es war, dass Männer sich mehr als eine Frau nahmen. Die Anzahl der Räume in den Häusern der Nekropolenarbeiter von Deir el-Medina aus dem Neuen Reich scheint, so wurde hervorgehoben, mehr auf monogame als polygame Lebensweise zu deuten, doch wurde Polygamie mit Sicherheit bereits spätestens ab der 13. Dyn. (um 1795-1650 v. Chr.) von den äg. Königen praktiziert, wobei eine Gattin gewöhnlich den Titel „Grosse kgl. Gemahlin“ erhielt. Der Brauch der Eheschliessung zwischen Bruder und Schwester bzw. Vater und Tochter dürfte sich auf die kgl. Familie beschränkt haben, vielleicht z.T. deshalb, weil der vorsätzliche Inzest, der in den Mythen äg. Gottheiten allgemein vorkommt, als kgl. Vorrecht galt, das den König effektiv von seinen Untertanen abhob.
Im Neuen Reich vermählten sich viele Pharaonen mit ausländischen Prinzessinnen in sog. diplomatischen Eheschliessungen; diese dienten entweder dazu, Bündnisse mit den Königreichen des alten Nahen Ostens zu festigen oder die vollständige Unterjochung eines fremden Fürsten zu demonstrieren, der sich gezwungen sah, dem äg. König als Akt der Unterwerfung und als Unterpfand seiner künftigen Loyalität seine Tochter zu schicken.


 

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