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Auch wenn viele der
aktuellen Beschreibungen des alten Ägypten davon ausgehen, dass die Ehe zur
Pharaonenzeit mit der modernen Institution vergleichbar sei, gibt es
erstaunlich wenig Belege für Hochzeitszeremonien oder für die Bedeutung des
Begriffs „Ehepaar“ (im Unterschied zu einem Mann und einer Frau, die einfach
zusammenleben).
Das Wort hemet, üblicherweise als „Ehefrau, Gemahlin“ übersetzt, wird in der
Regel als Bezeichnung für die (Lebens-)Gefährtin eines Mannes verwendet,
doch ist unklar, welche sozialen oder juristischen Implikationen mit dem
Begriff verbunden waren. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das
entsprechende männliche Gegenstück - hi, „Ehemann“ - nur selten vorkommt.
Dies ist ganz offenkundig darauf zurückzuführen, dass die meisten erhaltenen
Skulpturen und Texte zu Totenkulten von Männern gehören; daher werden Frauen
in erster Linie durch ihre Beziehungen zu Männern identifiziert (und weniger
die Männer durch ihre Verbindungen zu Frauen).
Das Wort hebswt bezog sich offenbar auf eine andere Kategorie von Partnerin.
Es wird zuweilen als „Konkubine“ übersetzt, doch wird die Sachlage durch
einige Texte aus dem Neuen Reich (1550-1069 v. Chr.) erschwert, in denen
eine Frau gleichzeitig als bemet und als hebswt bezeichnet wird. Hebswt gilt
deshalb zuweilen als Bezeichnung für die zweite oder dritte Frau eines
Mannes, der nach dem Tod oder der Scheidung von einer früheren Gattin erneut
geheiratet hatte.
Aus der Pharaonenzeit sind nur sehr wenige Zeugnisse überliefert, die den
eigentlichen Eheschliessungsakt belegen; erhalten sind jedoch aus einem
Zeitraum, der sich von der Spät- bis in die Ptolemäerzeit (747-30 v. Chr.)
erstreckt, eine Reihe von juristischen Dokumenten, die oft als „Eheverträge“
bzw. „Eheurkunden“ bezeichnet werden. Diese Texte, in denen häufig vom schep
en sehemet („Preis für [das Heiraten] einer Frau“) die Rede ist, scheinen
indes eher die Eigentumsrechte eines jeden Ehepartners festzulegen denn den
Akt der Eheschliessung selbst besonders zu dokumentieren oder zu
bekräftigen.
Während die Eheschliessungszeremonie nur dürftig belegt ist, sind Berichte
über Scheidungen häufiger überliefert. Sowohl Wiederverheiratung als auch
Mehrfachheirat waren möglich, doch ist nicht klar, wie üblich es war, dass
Männer sich mehr als eine Frau nahmen. Die Anzahl der Räume in den Häusern
der Nekropolenarbeiter von Deir el-Medina aus dem Neuen Reich scheint, so
wurde hervorgehoben, mehr auf monogame als polygame Lebensweise zu deuten,
doch wurde Polygamie mit Sicherheit bereits spätestens ab der 13. Dyn. (um
1795-1650 v. Chr.) von den äg. Königen praktiziert, wobei eine Gattin
gewöhnlich den Titel „Grosse kgl. Gemahlin“ erhielt. Der Brauch der
Eheschliessung zwischen Bruder und Schwester bzw. Vater und Tochter dürfte
sich auf die kgl. Familie beschränkt haben, vielleicht z.T. deshalb, weil
der vorsätzliche Inzest, der in den Mythen äg. Gottheiten allgemein
vorkommt, als kgl. Vorrecht galt, das den König effektiv von seinen
Untertanen abhob.
Im Neuen Reich vermählten sich viele Pharaonen mit ausländischen
Prinzessinnen in sog. diplomatischen Eheschliessungen; diese dienten
entweder dazu, Bündnisse mit den Königreichen des alten Nahen Ostens zu
festigen oder die vollständige Unterjochung eines fremden Fürsten zu
demonstrieren, der sich gezwungen sah, dem äg. König als Akt der
Unterwerfung und als Unterpfand seiner künftigen Loyalität seine Tochter zu
schicken. |